Nachdem allein in diesem Jahr und allein in Deutschland
bereits zwei andere große Produktfamilien durch Verträge zwischen
Verwertungsgesellschaften und Unternehmen abgabepflichtig wurden, sind seit
Ende Oktober nun auch Smartwatches abgabepflichtig. Pro Stück müssen Hersteller
und Importeure nun 1,50 Euro zahlen. Die Vereinbarung für Smartwatches gilt
rückwirkend zum 1. Januar 2019 und mindestens bis Ende 2022. Erst dann kann
über die Höhe der Abgaben erneut verhandelt werden.
Lange Zeit war der Geltungsbereich abgabepflichtiger
Produkte in Deutschland überschaubar. Jetzt aber ist er beinahe flächendeckend.
Es gab in Deutschland Abgaben auf Reprographie-Geräte, zu denen Kopierer,
Drucker und Scanner gehören. Darüber hinaus waren bis vor wenigen Jahren nur einige
Speichermedien abgabepflichtig. Aber es wurde intensiv verhandelt. Heute sind
praktisch alle relevanten IT-Geräte, alle Speichermedien und die ganze
Bandbreite der Unterhaltungselektronik zusätzlich mit Urheberrechtsabgaben
belegt.
Letztlich haben die Vertragsparteien damit langjährige
Verhandlungs-Blockaden überwunden, der europäische Markt hat mehr
Wettbewerbsgerechtigkeit, die Unternehmen mehr Planungssicherheit und die
Rechteinhaber mehr Einkünfte.
Allerdings haben jetzt auch mehr Unternehmen einen höheren
Aufwand bei ihren Mengenmeldungen. So muss eine Smartwatch gemäß
Produktdefinition in der Tarifvereinbarung erstmal von einem reinen
Fitness-Tracker sowie von Schmuck und Spielzeug klar unterschieden werden.
Gerne beraten wir Sie weiter: copyright@1cc-consulting.com
On 21, Okt 2019 | In News | By Alisa Maier
Anfang Oktober hat die Europäische Kommission neue
Ökodesign-Maßnahmen für einige Produktgruppen verabschiedet, unter anderem für
elektronische Displays (einschließlich Fernseher), Lichtquellen und externe Netzteile.
Die Neuregelungen leisten einen wertvollen Beitrag zu den Zielen der
Kreislaufwirtschaft. Denn die Ökodesign-Anforderungen decken zum ersten Mal
auch Fragen der Reparatur- und Recyclingfähigkeit von Produkten ab. Zum
Beispiel bedeutet die Förderung der Reparaturfähigkeit in der Praxis eine verlängerte
Lebensdauer des Gerätes. Dies kann unter anderem durch die längere
Verfügbarkeit von Ersatzteilen ermöglicht werden.
Durch die neu beschlossenen Maßnahmen (zusammen mit den im März verabschiedeten Energie-Labels) sollen bis zum Jahr 2030 bis zu 167 TWh Energie pro Jahr eingespart werden, was einer CO2-Reduktion von über 46 Millionen Tonnen entspricht und wodurch Verbraucher 150 Euro pro Jahr im Durchschnitt sparen können.
Mehr Informationen unter: https://europa.eu/rapid/press-release_IP-19-5895_en.htm
On 19, Sep 2019 | In News | By Alisa Maier
Die zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat im
Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt am 1. September 2019 den ersten Mindeststandard
zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen
Verpackungen veröffentlicht.
Dies entspricht den Anforderungen des § 21 Abs. 1 des deutschen Verpackungsgesetzes: Es verpflichtet Systeme, die Gebühren so zu berechnen, dass Anreize für eine umweltfreundliche(re) Herstellung von Verpackungen geschaffen werden. Ziel des Standards ist es, den Systemen einen einheitlichen Rahmen für die Bestimjap mung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu bieten.
Es wird erwartet, dass der Standard jährlich auf der Grundlage des technischen Fortschritts und der Erfahrungen der Systeme überprüft und aktualisiert wird; die nächste Aktualisierung ist für Juni 2020 geplant.
Weitere Informationen: www.verpackungsregister.org/fileadmin/files/Mindeststandard/Mindeststandard_VerpackG_2019.pdf
On 19, Sep 2019 | In News | By Alisa Maier
Am 28. August 2019 hat die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem
Batterien (GRS) ihre Mitglieder darüber informiert, dass sie einen Antrag auf behördliche
Zulassung als herstellereigenes System im Sinne § 7 des Batteriegesetzes
(BattG) einreichen werden.
Bislang ist GRS als Gemeinsames Rücknahmesystem gemäß § 6 BattG tätig.
Als solches ist GRS zur Rücknahme aller Gerätebatterien verpflichtet, die an
öffentlichen Sammelstellen erfasst werden. Und dies gilt unabhängig davon, ob
die Hersteller der Batterien Mitglieder bei GRS sind oder bei einem der herstellereigenen
Rücknahmesystemen angeschlossenen sind.
Diese Situation hat in den letzten Jahren zu einer finanziellen Schieflage
zwischen GRS und den herstellereigenen Rücknahmesystemen geführt, da GRS die
Entsorgungskosten für alle zurückgenommenen Batterien tragen muss.
GRS möchte daher zukünftig als herstellereigenes
Batterierücknahmesystem fungieren. Da die Kosten für die Rücknahme und das
Recycling aller gesammelten Batterien zwischen den herstellereigenen Systemen
anhand deren Marktanteils berechnet und aufgeteilt werden, wäre somit Wettbewerbsfähigkeit
hergestellt.
Vor diesem Hintergrund hat GRS angekündigt, die
Entsorgungskostenbeiträge für Batterien bei ihren Mitgliedern zu senken.
Die Novelle des Batteriegesetzes, die im Jahr 2022 in Kraft treten
soll, wird voraussichtlich weitere Verbesserungen hinsichtlich der Aufteilung
der Entsorgungskosten zwischen den Rücknahmesystemen enthalten.
On 18, Sep 2019 | In News | By Alisa Maier
Die fünf
Mitgliedsstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EEU) überarbeiten und
konkretisieren derzeit ihr Urheberrecht. Das betrifft nicht nur die
gesetzlichen Regelungen, sondern auch rein organisatorische Fragen. Dies hat
Auswirkungen auf die Urheberrechtsabgaben Systeme. Eine Angleichung der Systeme
im Sinne des Bündnisses ist zu erwarten.
Russland und
Kasachstan haben bereits Abgaben auf Geräte und Speichermedien gesetzlich
vorgesehen. Das russische Abgabensystem ist etabliert, umfassend und seit
langem aktiv. Zuletzt wurde der Geltungsbereich überarbeitet. Bedeutend dabei: die
Liste abgabepflichtiger Geräte nennt den EEU-Code, der eine ähnliche Funktion
erfüllt wie der EORI-Code der Europäischen Union. Kasachstan hat erst vor
kurzem mit den Erlassen 445/2019 und 391/291 das inaktive Abgabensystem
wiederbelebt. Ab sofort sind Hersteller und Importeure aufgerufen, sich über verbindliche
Vereinbarungen mit den Verwertungsgesellschaften zu registrieren.
Anschließend müssen sie für die auf den Markt gebrachten Mengen insbesondere
MP3/4-tauglicher Geräte zahlen. Weißrussland hat ebenfalls ein vollständiges
Abgabensystem etabliert und erst im Juli sein Urheberrechtsgesetz überarbeitet
(216-Z/2019). Es sieht unter anderem Verfahrenserleichterungen vor, die auch Verhandlungen
zwischen Behörden und Industrie über die Abgabenhöhe für Geräte und
Speichermedien unterstützen können.
In den zwei weiteren Mitgliedsstaaten der Union sind
Gesetzgebung und praktische Organisation noch nicht so weit: in Armenien und
Kirgistan besteht zwar das Recht zur Privatkopie. In Kirgistan sind zudem urheberrechtliche
Pauschalabgaben als Ausgleich für die legale Privatkopie vorgesehen. Hier bestehen
allerdings noch keine wirksamen Verfahrensregeln für die bestellte Behörde Kyrgyzpatent, die Ansprüche geltend zu
machen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung: copyright@1cc-consulting.com
On 03, Sep 2019 | In News | By Alisa Maier
- Eurobike in Friedrichshafen: Donnerstag, der 05.09.2019
- IFA in Berlin: Montag, der 09.09.2019 oder am Dienstag, der 10.09.2019
Ihr
Kontakt zu uns:
+49
7031 43938-0
contact@1cc-consulting.com
Wir
freuen uns auf Ihre Kontaktanfrage und ein persönliches Treffen.
On 16, Aug 2019 | In News | By Alisa Maier
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat
im Juni dieses Jahres mehrere Zehntausend Hersteller kontaktiert und diese über
Defizite in Bezug auf ihre Registrierung beim Verpackungsregister und der
Umsetzung der Herstellerverpflichtungen gemäß dem Verpackungsgesetz (VerpackG)
informiert.
Solche Mängel können beispielsweise sein:
- fehlende
Registrierung beim Verpackungsregister (LUCID)
- fehlende
Beteiligung an einem Rücknahmesystem
- fehlende oder
unvollständige Mengenmeldungen
Die betroffenen Hersteller wurden von der ZSVR zur
Nachbesserung aufgefordert.
Sollten die Hersteller die Defizite nicht zeitnah
beheben, wird die ZSVR die Informationen an die zuständigen Vollzugsbehörden
weiterleiten, welche zu prüfen haben, ob ein Ordnungswidrigkeitsverfahren
eingeleitet wird.
Weiterhin hat die ZSVR angekündigt, zukünftig
regelmäßig solche Nachforschungen durchführen zu wollen. Dies soll langfristig
zu einer höheren Systembeteiligung und Lizenzmenge führen.
Sollten Sie ein Anschreiben von der ZSVR erhalten haben oder generelle
Fragen zu Herstellerverpflichtungen für Verpackungen in Deutschland haben, so
kontaktieren Sie uns: contact@1cc-consulting.com
On 01, Aug 2019 | In News | By Alisa Maier
Als Umweltberatung
beobachten wir die wachsende Bereitschaft unserer Nachbarländer, Plastiktüten
aus Supermärkten zu reduzieren oder zu verbannen. In der EU werden solche
Maßnahmen durch die Richtlinie (EU) 2015/720 veranlasst, die darauf abzielt,
die Menge der verkauften Kunststofftragetaschen zu reduzieren. Die
EU-Mitgliedstaaten werden aufgefordert, individuelle nationale
Rahmenbedingungen zu schaffen, um die in der Richtlinie definierten Ziele zu
erreichen, z.B. durch ein vollständiges Verbot der Tragetaschen aus dem
Einzelhandel oder durch die Einführung verbindlicher Gebühren.
Maßnahmen zur
Eindämmung der enormen Menge an Kunststoffabfällen wurden von verschiedenen
Ländern weltweit eingeleitet. Zu den Bemühungen der letzten zwölf Monate
gehören unter anderem:
- Juli 2018: Chile
verabschiedet ein Gesetz, das die Verwendung von Plastiktüten in größeren
Einzelhandelsgeschäften verbietet.
- Oktober
2018: Kenia veröffentlicht einen Gesetzentwurf zum Verbot von Plastiktüten.
- November
2018: Das vollständige Verbot von Plastiktüten bis 2020 verabschiedet der
Österreichische Ministerrat.
- März
2019: Mexiko-Stadt beginnt, Plastiktüten in Einzelhandelsgeschäften zu
verbieten.
- April
2019: Die flämische Regierung verabschiedet weitere Bestimmungen über das
Verbot von Plastiktüten in Belgien.
- Mai
2019: Das Repräsentantenhaus Nigerias verabschiedet ein Gesetz, das die
Verwendung, Herstellung, Einfuhr und den Verkauf von Plastiktüten verbietet.
- Mai
2019: Das isländische Parlament stimmt einem Verbot von Plastiktüten ab 2021
zu.
- In
Kasachstan dürften bis Dezember 2019 Änderungen des Umweltgesetzbuches zum
Verbot von Plastiktüten verabschiedet werden.
- Juni
2019: Die Europäische Kommission veröffentlicht die Richtlinie über die
Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, die
auch leichte Plastiktüten umfasst.
Sprechen Sie uns an und profitieren Sie von der globalen Expertise der
1cc GmbH im Bereich der Abfall- und Produkt-Compliance.
On 25, Jul 2019 | In News | By Alisa Maier
Konformitätsbewertungssystem
veröffentlicht
Nachdem bereits im März 2019 der chinesische RoHS II-Managementkatalog in Kraft getreten war, wurden nun im Mai die lang erwarteten Regeln für ein Konformitätsbewertungssystem von der neuen chinesischen Marktüberwachungsbehörde SAMR (State Administration for Market Regulation) veröffentlicht: “Ankündigung des MIIT zur Herausgabe der Vereinbarung zur Umsetzung des Konformitätsbewertungssystems für die restriktive Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten”.
Neue
Kennzeichnungsanforderungen
Die
von den Herstellern durchzuführende Konformitätsbewertung umfasst zwei
Möglichkeiten: die Selbstbewertung bzw. die so genannte Selbstdeklaration oder
die freiwillige Zertifizierung durch eine akkreditierte Institution (sogenannte
freiwillige Zertifizierung des Staates). Je nach individuellem Ansatz ist eine
neue Kennzeichnungspflicht „China Green Product“ erforderlich.
Zusätzlich
– und anders als unter EU RoHS II – müssen die technischen Dokumente und die
Konformitätsbescheinigung innerhalb von 30 Tagen nach dem Inverkehrbringen der
Produkte auf dem chinesischen Markt hochgeladen und in der CNCA-Datenbank
veröffentlicht werden.
Wie geht es weiter?
Der RoHS II-Managementkatalog soll ab dem 1. November 2019 zur Anwendung kommen. Das Datum muss
jedoch noch von der Welthandelsorganisation (WTO) bestätigt werden.
Darüber hinaus wird die Liste
der 6 eingeschränkten Stoffe unter Chinas RoHS II (Pb, Hg, Cd, Cr VI, PBB und
PBDE) in Zukunft aktualisiert.
Die 1cc GmbH wird die
Änderungen und Anforderungen an Chinas RoHS II verfolgen, um sicherzustellen,
dass Sie rechtzeitig informiert sind.
On 19, Jul 2019 | In News | By Alisa Maier
Die
Implementierung der Technischen Verordnung (TR) Nr. 947 über abbaubare
Kunststoffe, die im Oktober 2016 im saudischen Amtsblatt veröffentlicht wurde,
wurde nun zum zweiten Mal verschoben.
Für Produkte
der Phasen II und III ist dies nun der 1. April 2020. Im Januar dieses Jahres war
der ursprünglich geplante Termin 1. August 2018 von der saudischen
Standardisierungsbehörde SASO für die Registrierung von Produkten der Phasen II
und III auf den 1. September 2019 verschoben worden.
Zu den
Produkten der Phasen II und III gehören unter anderem Luftpolsterfolien,
Spannfolien für Verpackungen und Plastikeinlagen für Kartons. Die Verordnung
bezieht sich auf alle Produkte aus den Kunststoffen Polypropylen und
Polyethylen, die überwiegend für kurze Zeiträume verwendet werden und den in
den beigefügten Normen festgelegten Grenzwerten für Materialdicke unterliegen.
Hersteller
von elektronischen und elektrischen Geräten können von dieser Regelung
betroffen sein, wenn sie die betreffenden Kunststoffe in Verpackungen
verwenden.
Wir werden
Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten und stehen Ihnen für weitere
Fragen gerne zur Verfügung.