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On 02, Mai 2013 | In | By Petermann

Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE)

Wenn Elektro- und Elektronikgeräte ausgedient haben

Seit dem Jahr 2005 sind Hersteller und Vertreiber von elektrischen und elektronischen Geräten in der EU für die Sammlung und Entsorgung der Altgeräte (WEEE) verantwortlich. Damit sind Registrierungs-, Melde-, Informations- und Kennzeichnungspflichten verbunden. Gesetzliche Grundlage ist die EU WEEE Richtlinie 2012/19/EU, mit der die erstmals 2004 verabschiedete Richtlinie novelliert wurde.
  
Inzwischen haben viele Staaten außerhalb der EU ähnliche Gesetze zur Sammlung und Entsorgung von elektrischen und elektronischen Altgeräten in Kraft gesetzt, so dass nahezu weltweit mehr oder weniger ähnliche Pflichten wie in der EU gelten.
  
Wir bieten Ihnen mit unseren Services

  • Analyse ihrer Verpflichtungen als Hersteller oder Vertreiber
  • Erstellung einer Compliance-Roadmap
  • Registrierung bei den Behörden einschließlich
  • Auswahl und Vertrag mit einem Rücknahmesystem
  • Aufbereitung und Bereitstellung ihrer Reporting-Daten an Rücknahmesysteme und Behörden
  • Prüfung von WEEE-bezogenen Rechnungen
  • Begleitung von Audits durch nationale Behörden
  • Anpassung bzw. Optimierung des Compliance Setup
  • Information zu aktuellen Überarbeitungen oder Neufassungen von Compliance-Regeln