On 17, Feb 2020 | In News | By Alisa Maier
Die IHK Halle
(Saale) hat am 10. Februar 2020 eine Warnmeldung veröffentlicht.
Eine Scheinfirma
verschickt derzeit in betrügerischer Absicht Aufforderungen an Unternehmen, für
die Registrierung im Verpackungsregister 200,- € zu entrichten. Die Schreiben
tragen eine Absenderadresse in Berlin.
Grundsätzlich ist
die Registrierung im Verpackungsregister mit keinen Kosten verbunden. Herstellern
wird geraten, nicht auf die Schreiben zu reagieren und keinerlei Zahlungen zu
tätigen. Betroffene Unternehmen können darüber hinaus Strafanzeige erstatten.
Gerne beantworten
wir weitere Fragen zur Herstellerverantwortung für Verpackungen in Deutschland:
compliance@1cc-consulting.com
On 14, Feb 2020 | In News | By Alisa Maier
Das aktuelle
Urteil Nr. 88 vom 5. Februar 2020 des französischen Kassationsgerichts
bestätigt die Verpflichtung zur Zahlung von Urheberrechtsabgaben auch für
ausländische Anbieter. Das entspricht keineswegs einer neuen Entwicklung in dem
Bereich. Doch das Urteil belegt erneut, dass die Frage der Verpflichtung im
grenzüberschreitenden Warenverkehr immer wieder in den Hintergrund gerät und dass
es sich um eine rechtlich komplexe Angelegenheit handelt. Andernfalls hätte wohl
der in Luxemburg ansässige Anbieter von Speichermedien, der seine Produkte auch
in Frankreich vertreibt, das Urteil zugunsten der französischen
Verwertungsgesellschaft Copie France vor dem Kassationsgericht nicht bestritten.
Grundsätzlich besteht
europaweit weitgehend Einigkeit in der Frage der Verpflichtung: Bei Verkauf
abgabepflichtiger Produkte aus dem Ausland direkt an Endverbraucher, z. B. über
grenzüberschreitenden Onlinehandel, müssen die Abgaben für diese Produkte im
Land des Endverbrauchers abgeführt werden. Allerdings sind dort meist andere
Produkte mit anderen Abgaben belegt als im Land des Anbieters. Das erschwert Online-Händlern,
Plattformen und Shops den Überblick über die produktbezogenen Verpflichtungen
im Einzelnen. Hinzu kommt, dass die Verpflichtung in manchen Ländern gesetzlich
gar nicht ausreichend begründet ist. Wo das der Fall ist, berufen sich die
zuständigen Behörden auf das Opus-Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus
2011.
Der europäische Gerichtshof
stellte in dem Opus-Urteil (EuGH C 462/09) fest, dass die Mitgliedstaaten auch
dann für die Zahlung von Urheberrechtsabgaben sorgen müssen, wenn abgabepflichtige
Produkte aus dem Ausland bezogen werden. Das ist eine verbindliche Auslegung
europäischen Rechts, die nationalen zuständigen Stellen und Gerichte müssen
sich also darauf berufen.
Für weitere Informationen
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: copyright@1cc-consulting.com
On 04, Feb 2020 | In News | By Alisa Maier
Die Tarife aller abgabepflichtigen Produkte werden in Ungarn
jedes Jahr überprüft und neu festgesetzt. Dabei kann es größere und kleinere
Abweichungen der Tarifhöhen im Vergleich zum Vorjahr geben. In diesem Jahr gibt
es jedoch eine bedeutende Abweichung: Zusätzlich zu allen bestehenden Abgaben werden
nun Abgaben auf alle Arten von PCs verlangt. Die neuen Abgaben liegen zwischen
1,50 und 7,50 Euro (umgerechnet), je nach Speicherkapazität des Geräts.
Ganz ähnlich wie in anderen Ländern wird damit die so
genannte Produktkette aller Geräte geschlossen, die privates Kopieren
ermöglichen. Das reicht von MP3/4-Playern über Mobiltelefone bis hin zu Tablets,
inklusive den dazugehörenden Speichermedien, wie Speicherkarten und Festplatten.
All das ist in Ungarn bereits durch Urheberrechtsabgaben abgedeckt. Die
Modernisierung des Abgabensystems spricht für seine Vitalität und seine Erweiterung
um neue Abgaben für PCs steht mit heutigen Nutzungsgewohnheiten in Einklang. Es
bereitet auch die Ersetzung veralteter Formate wie Audiokassetten vor.
Die neue Rechtsvorschrift Nr. 68, die für diese wichtige
Änderung verantwortlich ist, bildet die Grundlage für die Befreiung
professioneller Nutzer von der Abgabenpflicht. Sie gibt ihnen die Möglichkeit
der Befreiung oder der rückwirkenden Rückerstattung von Abgaben. Ein System zur
Beantragung von Befreiungen und Erstattungen ist im Land allerdings seit langem
in Kraft.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung: copyright@1cc-consulting.com
On 20, Jan 2020 | In News | By Alisa Maier
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die neue REACH-Kandidatenliste
am 16. Januar 2020 veröffentlicht: Vier sehr besorgniserregende Stoffe (Substances
of Very High Concern, SVHC) kamen neu auf die Liste. Die Kandidatenliste der
Stoffe, die für eine Zulassung in Frage kommen, enthält nun 205 Substanzen.
Die neu hinzugefügten Substanzen haben viele verschiedene Verwendungen. Beispielsweise wird Diisohexylphthalat als Weichmacher in einer Vielzahl von Produkten verwendet, die von Spielzeugen über Baustoffe bis hin zu Verpackungen reichen. 2-Benzyl-2-dimethylamino-4′-morpholinobutyrophenon und 2-Methyl-1-(4-methylthiophenyl)-2-morpholinopropan-1-on werden sowohl in Farben und Beschichtungen als auch allgemein in der Polymerherstellung benutzt. Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) und ihre Salze werden ebenso in der Polymerherstellung verwendet, sind aber auch nach Angaben der ECHA in der Elektronik als Flammschutzmittel in Polycarbonat zu finden.
Link zur ECHA Website: https://echa.europa.eu/de/-/four-new-substances-added-to-candidate-list
On 20, Dez 2019 | In News | By Alisa Maier
Wir wünschen unseren Kunden und Partnern frohe Weihnachten und ein erfolgreiches neues Jahr 2020!
Ab dem 23.12.2019 nehmen wir uns eine kleine Auszeit und schließen unser Büro. Gerne sind wir ab dem 02.01.2020 wieder für Sie da.
Ihr 1cc Team
On 18, Dez 2019 | In News | By Alisa Maier
Ab dem 1. März 2020 müssen
alle Produkte, die in den Geltungsbereich der EAEU RoHS TR 037/2016 fallen, deren
gesetzliche Anforderungen erfüllen. Erst dann dürfen diese Produkte in der
eurasischen Wirtschaftsunion in Verkehr gebracht werden. Bei Importprodukten
beginnt die Marktüberwachung an der Grenze, da die Zollbehörden berechtigt
sind, den Konformitätsnachweis der betroffenen Waren zu verlangen.
EAEU RoHS sieht Beschränkungen
für Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle
(PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE) vor mit den gleichen
Schwellenwerten, wie sie die EU RoHS-Richtlinie 2011/65/EU festlegt. Während
Produktumfang und Ausnahmeregelungen im Vergleich zur EU RoHS-Richtlinie sehr
ähnlich sind, liegen die wesentlichen Unterschiede im Bereich des persönlichen
Geltungsbereichs und der Konformitätsbewertung.
Das
Konformitätsbewertungsverfahren umfasst unter anderem die Registrierung der
Konformitätserklärung und die EAC-Kennzeichnung. Es kann vom Hersteller mit
Sitz in einem der Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion oder von seinem
Bevollmächtigten sowie vom Importeur initiiert werden.
1cc hilft Ihnen gerne, Ihre
Compliance-Verpflichtungen zu verstehen und zu erfüllen. Bitte kontaktieren Sie uns unter contact@1cc-consulting.com
On 16, Dez 2019 | In News | By Alisa Maier
Ab dem 1. Januar 2020 sind Hersteller und
Vertreiber von Lithiumbatterien verpflichtet, den Bericht über die Prüfung der
Batterien gemäß des sogenannten UN 38.3 Tests zu dokumentieren und den
Anwendern der Batterien zur Verfügung zu stellen.
Bevor Lithiumbatterien oder Produkte, die
Lithiumbatterien beinhalten, an Anwender abgegeben und zu diesem Zwecke
transportiert werden, müssen Hersteller und Vertreiber die Informationen über
die Prüfung der Batterien aus der Lieferkette einholen.
Die erforderliche Prüfungszusammenfassung muss
den Vorgaben der UN-Vorschrift entsprechen. Diese Anforderung betrifft alle
Arten von Lithiumbatterien (auch Knopfzellen) und bezieht sich auf die
verschiedensten Transportwege, wie Straße, Schiene, Luftfracht, Binnen- und Seeschifffahrt.
Des Weiteren sind Hersteller und Vertreiber verpflichtet, diese Informationen
aktiv an die Anwender weiterzugeben.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung
dieser Anforderungen.
Sie erreichen uns unter: contact@1cc-compliance.com
On 11, Dez 2019 | In News | By Alisa Maier
Die Übergangsfrist für die
Erfüllung bestimmter Anforderungen aus dem Kabinettsbeschluss Nr. 10/2017 der Vereinigten
Arabischen Emirate, der sogenannten VAE RoHS, endet Anfang 2020. Ab dem 1.
Januar gelten die folgenden weiteren Verpflichtungen:
- Erweiterung des Geltungsbereichs: Der „Open
Scope“ umfasst alle Elektro- und Elektronikgeräte gemäß Anhang 1, Nummer
11. Darüber hinaus gilt die Stoffbeschränkung für Blei, Quecksilber, Cadmium,
sechswertiges Chrom, PBB und PBDE auch für medizinische Geräte und
Diagnostikgeräte sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente, einschließlich
industrieller Überwachungs- und Kontrollinstrumente.
- Stoffbeschränkungen für DEHP, BBP, DBP und DIBP:
Wie in der EU werden die vier Phthalate in Elektro- und Elektronikgeräten mit
einem maximalen Konzentrationswert von 0,1 Gewichtsprozent im homogenen
Material beschränkt. Medizinische Geräte sowie Überwachungs- und
Kontrollinstrumente sind jedoch von den neuen Stoffbeschränkungen noch nicht
betroffen.
1cc unterstützt Sie gerne bei
der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen unter der VAE ROHS. Sprechen Sie uns an
unter contact@1cc-consulting.com.
On 09, Dez 2019 | In News | By Alisa Maier
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat
die Verschärfung des Vollzugs des Verpackungsgesetzes (VerpackG) angekündigt.
Gemäß einer Mitteilung der ZSVR ist die
Übergangsphase nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2019 abgelaufen. Für
Unternehmen, die ihren Herstellerverpflichtungen nicht oder nicht
vollumfänglich nachkommen, sieht der Gesetzgeber Bußgelder in Höhe von bis zu 200.000,-
€ vor. Weiterhin können die Behörden Marktzutrittsverbote erteilen.
Vor diesem Hintergrund arbeitet die ZSVR eng mit
den zuständigen Vollzugsbehörden zusammen und leitet Ordnungswidrigkeiten
zukünftig regelmäßig an diese weiter. In 2019 wurden bislang Bußgelder zwischen
15.000,- bis 25.000,- € verhängt.
Wir unterstützen Sie gerne in allen Fragen
betreffend Ihrer Herstellerverantwortung.
Sie erreichen uns unter: contact@1cc-compliance.com
On 02, Dez 2019 | In News | By Alisa Maier
Das Technische Reglement der Eurasischen Wirtschaftsunion TR
EAWU 041/2017 „Über die Sicherheit von chemischen Erzeugnissen“ wird am
01.06.2021 in Kraft treten. Einige Mitgliedstaaten sind bereits bei seiner
Umsetzung einen guten Schritt vorangekommen.
Das russische Industrie- und Handelsministerium (ernannt als
zuständige Behörde für die nationale Umsetzung des technischen Reglements in der
Russischer Föderation) hat am 11. November den Beginn der Inventarbildung für chemische
Substanzen und Gemische bekannt gegeben. Eine entsprechende nationale REACH-Verordnung
(Erlass No. 1019/2016) war aufgrund der Version aus der Eurasischen
Wirtschaftsunion widerrufen worden.
Hersteller und Importeure können ab sofort die Informationen
über chemische Substanzen und Gemische, die entweder bereits im Umlauf sind
oder demnächst in der Russischen Föderation auf den Markt gebracht werden, in
eine Datenbank übermitteln, die auf der Webseite des Ministeriums zu finden
ist. Die gesammelten Informationen werden in die nationalen Teile des
Gesamtregisters für chemische Substanzen und Gemische der Eurasischen
Wirtschaftsunion übertragen.
Die auf diesem Weg bereits erfassten Chemikalien werden als Altstoffe gelten und nicht mehr einem komplexen Notifizierungsverfahren unterliegen, das sowohl die Untersuchung der Stoffe auf gefährliche Eigenschaften als auch die Erstellung eines Sicherheitsberichtes voraussetzt.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen per E-Mail unter contact@1cc-consulting.com oder telefonisch unter +49 7031 43938-0 gerne zur Verfügung.