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On 27, Apr 2023 | In | By Alisa Maier

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Mehr als ökologische Herausforderungen: Menschenrechte entlang der Lieferkette

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen zur menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht in der Lieferkette. Das Ziel des Gesetzes ist es, menschenrechts- und umweltbezogene Risiken in der Lieferkette durch ein effektives Risikomanagement zu erkennen, zu vermeiden und zu minimieren. Das Gesetz gilt für Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Aber auch nicht in Deutschland ansässige Unternehmen können als direkte Lieferanten für deutsche Unternehmen indirekt vom Gesetz betroffen sein.


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  • Beratung
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  • Unterstützung bei der Durchführung einer Risikoanalyse und Berichterstattung gemäß LkSG
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