On 01, Aug 2019 | In News | By Lisa Schmidt
Als Umweltberatung
beobachten wir die wachsende Bereitschaft unserer Nachbarländer, Plastiktüten
aus Supermärkten zu reduzieren oder zu verbannen. In der EU werden solche
Maßnahmen durch die Richtlinie (EU) 2015/720 veranlasst, die darauf abzielt,
die Menge der verkauften Kunststofftragetaschen zu reduzieren. Die
EU-Mitgliedstaaten werden aufgefordert, individuelle nationale
Rahmenbedingungen zu schaffen, um die in der Richtlinie definierten Ziele zu
erreichen, z.B. durch ein vollständiges Verbot der Tragetaschen aus dem
Einzelhandel oder durch die Einführung verbindlicher Gebühren.
Maßnahmen zur
Eindämmung der enormen Menge an Kunststoffabfällen wurden von verschiedenen
Ländern weltweit eingeleitet. Zu den Bemühungen der letzten zwölf Monate
gehören unter anderem:
- Juli 2018: Chile
verabschiedet ein Gesetz, das die Verwendung von Plastiktüten in größeren
Einzelhandelsgeschäften verbietet.
- Oktober
2018: Kenia veröffentlicht einen Gesetzentwurf zum Verbot von Plastiktüten.
- November
2018: Das vollständige Verbot von Plastiktüten bis 2020 verabschiedet der
Österreichische Ministerrat.
- März
2019: Mexiko-Stadt beginnt, Plastiktüten in Einzelhandelsgeschäften zu
verbieten.
- April
2019: Die flämische Regierung verabschiedet weitere Bestimmungen über das
Verbot von Plastiktüten in Belgien.
- Mai
2019: Das Repräsentantenhaus Nigerias verabschiedet ein Gesetz, das die
Verwendung, Herstellung, Einfuhr und den Verkauf von Plastiktüten verbietet.
- Mai
2019: Das isländische Parlament stimmt einem Verbot von Plastiktüten ab 2021
zu.
- In
Kasachstan dürften bis Dezember 2019 Änderungen des Umweltgesetzbuches zum
Verbot von Plastiktüten verabschiedet werden.
- Juni
2019: Die Europäische Kommission veröffentlicht die Richtlinie über die
Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, die
auch leichte Plastiktüten umfasst.
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