On 26, Jun 2020 | In News | By Alisa Maier
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die neue REACH-Kandidatenliste
am 25. Juni 2020 veröffentlicht: Vier sehr besorgniserregende Stoffe (Substances
of Very High Concern, SVHC) kamen neu auf die Liste. Die Kandidatenliste der
Stoffe, die für eine Zulassung in Frage kommen, enthält nun 209 Substanzen.
Unter den neu hinzugefügten Substanzen finden sich drei Industriechemikalien sowie ein endokrinschädigender Stoff, der in Konsumgütern wie z.B. Kosmetika verwendet wird.
Link zur ECHA Website: https://echa.europa.eu/de/-/candidate-list-update-four-new-hazardous-chemicals-to-be-phased-out
On 04, Jun 2020 | In News | By Alisa Maier
Zum 1. Januar 2021 soll die Novelle
des Batteriegesetzes (BattG) in Kraft treten.
Eine maßgebliche Veränderung für Batteriehersteller stellt in diesem Zusammenhang die Verlegung des Herstellerregisters dar. Gemäß der aktuellen Gesetzgebung wird das Herstellerregister (BattG-Melderegister) derzeit beim Umweltbundesamt geführt.
Mit in Kraft treten des neuen Batteriegesetzes wird die stiftung ear, welche bereits das Register für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten führt, vom Umweltbundesamt mit dieser Aufgabe beliehen. Batteriehersteller, die zum oder nach dem Jahresbeginn 2021 in den deutschen Markt eintreten, müssen zum 1. Januar 2021 bei der stiftung ear für Batterien registriert sein. Gleiches gilt für Batteriehersteller, deren Daten beim Umweltbundesamt nicht mehr auf dem aktuellen Stand sind.
Hersteller, deren Marktteilnahme bereits ordnungsmäßig beim Umweltbundesamt angezeigt ist, müssen erst zum 1. Januar 2022 bei der stiftung ear registriert sein. Die Beteiligung an einem Rücknahmesystem ist von der Verpflichtung zur Registrierung bei dem neuen Herstellerregister nicht betroffen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung ihrer Herstellerverpflichtungen für Batterien.
Sie erreichen uns unter: contact@1cc-compliance.com
On 26, Mai 2020 | In News | By Alisa Maier
Eine Erhöhung der
Urheberrechtsabgaben wird derzeit mit gleichlautenden Argumenten in vielen
Ländern gefordert: Vor zusätzlicher staatlicher Unterstützung solle der
krisengeplagte Kulturbereich erst einmal die ohnehin vorgesehenen Vergütungen
erhalten. Zum Beispiel durch die Geräte- oder Urheberrechtsabgaben, mit denen
Autoren und Interpreten für das legale, private Kopieren von Bildern, Musik und
Texten entschädigt werden. Bisher sind die Einnahmen in den bestehenden
Abgabesystemen allerdings vielerorts zu gering. Denn die Abgaben sind zu
niedrig, sie werden für Produkte erhoben, die auf dem Markt kaum noch eine
Rolle spielen, und es mangelt am Vollzug.
Fast alle
Europäischen Länder arbeiten an der Überwindung dieses Zustands: In Italien
soll das Ministerialdekret vom Februar 2020 das Abgabensystem neu ordnen. Dabei
sieht das umstrittene Dekret nicht nur Tariferhöhungen vor, sondern vor allem
auch eine Umverteilung der Abgabenlast auf die Geräte und Speichermedien im
vorhandenen Geltungsbereich. Demgegenüber möchten die Rechteinhaber in
Frankreich Lücken im Geltungsbereich mit neuen Abgaben auf interne Festplatten
schließen – womit PCs abgabepflichtig würden. Ihre Polnischen Kollegen erneuern
im April die seit langem bestehenden Forderungen nach Abgaben auf Laptops,
Fernseher und Smartphones. Sogar die gesetzlich vorgesehene Obergrenze von drei
Prozent Abgabe auf den Preis der Produkte scheint im Moment nicht mehr
unantastbar. Das Kultusministerium befürwortet den Vorschlag, den Spielraum für
Abgaben auf sechs Prozent zu erhöhen. In
Dänemark und Estland wird auch auf dem Rechtsweg beziehungsweise mit einer
Beschwerde an die Europäische Kommission versucht, die Abgabensysteme auf einen
neuen Stand zu bringen, also mehr Produkte abgabepflichtig zu machen. In beiden
Ländern sind aktuell nur wenige Produkte abgabepflichtig, dementsprechend sind
die Einnahmen gering.
In der Ukraine schließlich warteten die Rechtevertreter nicht die Ergebnisse weiterer Verhandlungen ab: Mit neuen Tarifen wurde das Abgabensystem des Landes seit Freitag, dem 15. Mai 2020, grundlegend erneuert.
Für weitere Informationen: copyright@1cc-consulting.com
On 20, Mai 2020 | In News | By Alisa Maier
In Schweden sind Hersteller von Elektro(nik)-Geräten
verpflichtet, eine Chemikaliensteuer zu entrichten, wenn ihre Produkte
bestimmte Substanzen enthalten, die häufig in Flammschutzmitteln verwendet werden.
Die Intention dieser Steuer ist die Reduktion dieser Chemikalien in der Umwelt und soll Anreiz für die Hersteller sein, diese zu ersetzen.
Von 2017 an waren ausschließlich in Schweden ansässige Hersteller und Importeure entsprechender Elektro(nik)-Geräte betroffen. Die schwedische Regierung möchte, dass auch Hersteller mit Firmensitz außerhalb Schwedens zur Zahlung der Chemikaliensteuer verpflichtet sind. Ein entsprechendes Gesetz soll voraussichtlich im Oktober 2020 in Kraft treten.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen wünschen: contact@1cc-consulting.com
On 08, Mai 2020 | In News | By Alisa Maier
Als eines der wenigen Länder in der EU hat Dänemark bislang
keine erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen vorgesehen. Die
Sammlung und der Umgang mit Haushaltsverpackungen ist bislang über die Kommunen
geregelt. Gewerblicher Verpackungsabfall ist von den Gewerbetreibenden über
Abfallunternehmen zu entsorgen.
Nach der Änderung der Verpackungsrichtlinie 94/62/EG im
Rahmen des EU Waste Packages 2018 durch die Richtlinie 2018/852/EU sieht sich
Dänemark veranlasst, die erweiterte Herstellerverantwortung auch für
Verpackungen einzuführen. Hierzu wurde nunmehr ein Gesetzesentwurf zur Änderung
des Umweltgesetzes vorgelegt. Dieser Gesetzesentwurf sieht im Wesentlichen die
Ermächtigungen des Umweltministers vor, entsprechende Ausführungsverordnungen
zu erlassen.
Folgenden Akteure sollen in die erweiterte
Herstellerverantwortung in Dänemark einbezogen werden:
• Produkthersteller, die ihr verpacktes Produkt entweder in
Dänemark herstellen, verpacken und vermarkten oder nur verpacken und
vermarkten.
• Importeure
• Fernverkäufer
Im Detail sind u.a. folgende Regelungen vorgesehen:
- Die Akteure sollen auf eigene Kosten für die
Rücknahme und die getrennte Behandlung von Haushaltsverpackungen und
gewerblichen Verpackungen sorgen (=Prinzip der erweiterten
Herstellerverantwortung).
- Die Einräumung von Befreiungs- oder
Mengenschwellen.
- Die explizite gesetzliche Regelung zur möglichen
Übernahme von Verpflichtungen durch Akteure (Hersteller und Importeure) für
ihre in Dänemark ansässigen Händler im Rahmen einer Registrierung.
- Informationspflichten für Hersteller und
Importeure hinsichtlich Recycling und Abfallbehandlung für Abfallbehandlungsunternehmen.
- Die Möglichkeit zur Bestellung eines Authorized
Representative (AR) für ausländische Unternehmen für nunmehr alle drei
Produktbereiche WEEE, Batterien und Verpackungen.
- Finanzielle Anreize für Hersteller und
Importeure, wie sie in der Richtlinie 2018/852 zur Umsetzung der Abfallhierarchie
vorgesehen sind.
Das Inkrafttreten des Gesetzes ist am 31.12.2024 vorgesehen.
1cc unterstützt Sie gerne bei der Erfüllung Ihrer
Herstellerverpflichtungen. Sprechen Sie uns an unter: contact@1cc-consulting.com
On 07, Apr 2020 | In News | By Alisa Maier
Die Mehrwertsteuer hat
nichts mit Urheberrechtsabgaben zu tun. Das hat der Europäische Gerichtshof
2017 kategorisch entschieden. Vor dem Hintergrund der Anfrage eines Europäischen
Verbands und weil beispielsweise das EU-Mitglied Slowenien derzeit sein
Abgabensystem neu aufbaut und ausgestaltet, zieht die 1cc fast drei Jahre nach
dem Urteil Bilanz – wird auf Urheberrechtsabgaben noch Mehrwertsteuer erhoben?
Die Frage konnte schnell beantwortet werden: Alle zuständigen Stellen in allen
Ländern kennen das Urteil und setzen es um. Sie tun dies jedoch auf
unterschiedliche Weise, und nicht immer im Sinne des Urteils.
Hersteller und
Importeure zahlen heute nur noch netto
die Urheberrechtsabgaben an die Verwertungsgesellschaften. Produkt und Abgabe getrennt
zu berechnen ist nicht kompliziert. Allerdings ist es fragwürdig, die Steuer
beim Endkunden als dem eigentlichen Abgabeschuldner zu erheben. Das kommt immer
noch vor.
Beispielsweise ist
es für Hersteller und Händler oft nicht vorgeschrieben, die Urheberrechtsabgabe
getrennt auszuweisen. Ist die Abgabe bereits im Preis für ein Produkt
enthalten, wird die Mehrwertsteuer inklusive Abgabe erhoben. Erst später wird
sie wieder herausgerechnet. Letztlich wird jedoch das Geld eingezogen und geht
an den Staat. Zudem bestätigen die zuständigen Behörden in Ländern mit
prozentualen Abgaben ausdrücklich, dass der Bruttoverkaufspreis des Produkts
die Grundlage für die Berechnung der Urheberrechtsabgaben bildet. In beiden
Fällen wird das Urteil de facto nicht befolgt.
Somit sind auch drei
Jahre nach dem Urteil einige Fragen offen, es gibt kein einheitliches Bild, und
es bleibt vorerst eine buchhalterische Herausforderung für die verpflichteten
Unternehmen, das eine vom anderen zu trennen.
Für weitere Informationen: copyright@1cc-consulting.com
On 03, Apr 2020 | In News | By Alisa Maier
Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung verschiedener regulatorischer Anforderungen, die Ihre Produkte erfüllen müssen, bevor sie auf den Markt gebracht werden können.
Vorschriften wie die für CE in Europa, CCC in China, FCC in den Vereinigten Staaten und EAC in der Eurasischen Wirtschaftsunion sind wesentliche Voraussetzungen für den Markteintritt. Diese Anforderungen müssen vor einem tatsächlichen Markteintritt sorgfältig geprüft werden.
Ihre 1cc Experten führen Sie durch den komplexen regulatorischen Rahmen der Markteintrittsbedingungen und unterstützen Ihr Unternehmen auf dem Weg zum Markteintritt, von der ersten Produktidee bis hin zum endgültigen Marktzugang.
Wir sind Ihr zuverlässiger Product-Compliance-Partner, erfahren in der Unterstützung von Unternehmen mit maßgeschneiderten Compliance-Lösungen, die Ihren individuellen unternehmens- und produktspezifischen Bedürfnissen entsprechen.
Mehr Informationen: https://news.1cc-consulting.com/
On 25, Mrz 2020 | In News | By Alisa Maier
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)
hat begonnen Fallberichte über die Verwaltung- und Vollzugsmaßnahmen gegen
Unternehmen zu veröffentlichen, die aktuell ihren Herstellerverpflichtungen für
Verpackungen in Deutschland nicht oder nicht vollständig nachkommen. Solche
Fallberichte sollen in Zukunft fortlaufend veröffentlicht werden.
Der Fokus dieser Veröffentlichungen wird zu
Beginn auf signifikanten Verstößen von Herstellern liegen, die große Mengen in
Verkehr bringen.
Beispiele hierfür könne unter anderem die
fehlende Systembeteiligung, fehlende oder verspätete Registrierung im
Verpackungsregister, Mängel in der Mengenmeldung oder Nichteinreichung einer Vollständigkeitserklärung
bei Überschreitung der Bagatellmengen sein.
Die fortlaufenden Veröffentlichungen sollen es
verpflichteten Unternehmen erleichtern, die Wahrnehmung ihrer Herstellerverantwortung
für Verpackungen zu überprüfen und mögliche Rechtsverstöße zu vermeiden.
1cc unterstützt Sie gerne bei der Erfüllung Ihrer Herstellerverpflichtungen. Sprechen Sie uns an unter: contact@1cc-consulting.com
On 20, Mrz 2020 | In News | By Alisa Maier
Sehr geehrte Kunden und
Geschäftspartner,
die aktuelle Situation des
neuartigen Coronavirus (COVID-19) stellt uns vor besondere Herausforderungen.
Wir sind ständig informiert über die neuen Anforderungen und Verhaltenshinweise
der Experten und Behörden und geben unser Bestes, diese schnellstmöglich
umzusetzen. Neben der Sicherstellung der Bearbeitung laufender Projekte und
unserer Verfügbarkeit hat die Gesundheit unserer Mitarbeiter/-innen, Kunden/Kundinnen
und Geschäftspartner/-innen sowie ihrer Familien oberste Priorität.
Zum Schutz der Gesundheit und aus
Mitverantwortung für unsere Mitmenschen haben wir alle empfohlenen und
notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus getroffen. Persönliche
Meetings werden als Telefon- und Videokonferenzen abgehalten. Geschäftsreisen
werden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben bzw. annulliert. Unsere
Hygienemaßnahmen und Reinigungsvorgänge in den Büroräumlichkeiten wurden
deutlich verstärkt. Durch spezielle Maßnahmen sind unsere IT-Systeme für die aktuelle
Krisensituation gesichert.
Unsere Dienstleistungen werden
wir wie gewohnt aufrechterhalten und Ihre Ansprechpartner/-innen sind weiterhin
wie gewohnt per E-Mail und telefonisch für Sie erreichbar. Alle Mitarbeiter/-innen
sind mit Laptops ausgestattet und können ihre Aufgaben auch von zu Hause aus
bearbeiten. Falls Verzögerungen auftreten, werden wir Sie frühzeitig darüber
informieren.
Wir wünschen Ihnen trotz allem eine
gute Zeit und hoffen Sie bleiben gesund.
Beste Grüße
Ivan Blazek | Meike Ruoff
Managing Directors
On 16, Mrz 2020 | In News | By Alisa Maier
Die Europäische Kommission hat am 11. März 2020 im Rahmen
des Europäischen „Green Deal“ den neuen Aktionsplan für die
Kreislaufwirtschaft veröffentlicht. Der Plan umfasst Maßnahmen entlang des
gesamten Produktlebenszyklus mit dem Ziel, eine grüne Wirtschaft in der EU zu
fördern, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und gleichzeitig die Umwelt zu
schützen sowie den Verbrauchern neue Rechte zu geben. Der Plan enthält einen
festen Zeitrahmen für legislative Maßnahmen, die die Kommission in naher
Zukunft ergreifen wird.
Die EU-Kommission wird gesetzgeberische Maßnahmen für nachhaltigere
Produkte vorschlagen, die auf das Produkt-Design abzielen und Kriterien wie
leichtere Wiederverwendung, Reparatur und Recyclingfähigkeit und die Verwendung
von möglichst viel recyceltem Material anstelle von Primärrohstoffen betreffen.
Die Rechte von Verbrauchern werden durch
das „Recht auf Reparatur“ und den Zugang zu verlässlichen
Informationen hinsichtlich Reparaturfähigkeit und Haltbarkeit von Produkten
gestärkt.
Die Kommission wird sich auf die Industriesektoren
konzentrieren, die die meisten Ressourcen verbrauchen und das größte Potenzial
für Kreislauffähigkeit aufweisen. Dazu gehören unter anderen Elektronik und
IKT, Batterien und Fahrzeuge, Verpackung und Kunststoffe.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns unter info@1cc-consulting.com.