c Preload Images ================================================== -->
Image Image Image Image Image
Scroll to Top

Nach oben

2019 -

20

Dez 2019

Frohe Weihnachten

On 20, Dez 2019 | In News | By Alisa Maier

Wir wünschen unseren Kunden und Partnern frohe Weihnachten und ein erfolgreiches neues Jahr 2020!

Ab dem 23.12.2019 nehmen wir uns eine kleine Auszeit und schließen unser Büro. Gerne sind wir ab dem 02.01.2020 wieder für Sie da.

Ihr 1cc Team

18

Dez 2019

EAEU RoHS TR 037/2016: Übergangsfrist endet zum 1. März 2020

On 18, Dez 2019 | In News | By Alisa Maier

Ab dem 1. März 2020 müssen alle Produkte, die in den Geltungsbereich der EAEU RoHS TR 037/2016 fallen, deren gesetzliche Anforderungen erfüllen. Erst dann dürfen diese Produkte in der eurasischen Wirtschaftsunion in Verkehr gebracht werden. Bei Importprodukten beginnt die Marktüberwachung an der Grenze, da die Zollbehörden berechtigt sind, den Konformitätsnachweis der betroffenen Waren zu verlangen.

EAEU RoHS sieht Beschränkungen für Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE) vor mit den gleichen Schwellenwerten, wie sie die EU RoHS-Richtlinie 2011/65/EU festlegt. Während Produktumfang und Ausnahmeregelungen im Vergleich zur EU RoHS-Richtlinie sehr ähnlich sind, liegen die wesentlichen Unterschiede im Bereich des persönlichen Geltungsbereichs und der Konformitätsbewertung.

Das Konformitätsbewertungsverfahren umfasst unter anderem die Registrierung der Konformitätserklärung und die EAC-Kennzeichnung. Es kann vom Hersteller mit Sitz in einem der Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion oder von seinem Bevollmächtigten sowie vom Importeur initiiert werden.

1cc hilft Ihnen gerne, Ihre Compliance-Verpflichtungen zu verstehen und zu erfüllen. Bitte kontaktieren Sie uns unter contact@1cc-consulting.com

16

Dez 2019

Abgabe und Transport von Lithiumbatterien – UN 38.3-Prüfungszusammenfassung ab 1. Januar 2020 zwingend erforderlich

On 16, Dez 2019 | In News | By Alisa Maier

Ab dem 1. Januar 2020 sind Hersteller und Vertreiber von Lithiumbatterien verpflichtet, den Bericht über die Prüfung der Batterien gemäß des sogenannten UN 38.3 Tests zu dokumentieren und den Anwendern der Batterien zur Verfügung zu stellen.

Bevor Lithiumbatterien oder Produkte, die Lithiumbatterien beinhalten, an Anwender abgegeben und zu diesem Zwecke transportiert werden, müssen Hersteller und Vertreiber die Informationen über die Prüfung der Batterien aus der Lieferkette einholen.

Die erforderliche Prüfungszusammenfassung muss den Vorgaben der UN-Vorschrift entsprechen. Diese Anforderung betrifft alle Arten von Lithiumbatterien (auch Knopfzellen) und bezieht sich auf die verschiedensten Transportwege, wie Straße, Schiene, Luftfracht, Binnen- und Seeschifffahrt. Des Weiteren sind Hersteller und Vertreiber verpflichtet, diese Informationen aktiv an die Anwender weiterzugeben.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung dieser Anforderungen.

Sie erreichen uns unter: contact@1cc-compliance.com

11

Dez 2019

VAE RoHS: Open Scope und neue Stoffbeschränkungen ab dem 1. Januar 2020

On 11, Dez 2019 | In News | By Alisa Maier

Die Übergangsfrist für die Erfüllung bestimmter Anforderungen aus dem Kabinettsbeschluss Nr. 10/2017 der Vereinigten Arabischen Emirate, der sogenannten VAE RoHS, endet Anfang 2020. Ab dem 1. Januar gelten die folgenden weiteren Verpflichtungen:

  • Erweiterung des Geltungsbereichs: Der „Open Scope“ umfasst alle Elektro- und Elektronikgeräte gemäß Anhang 1, Nummer 11. Darüber hinaus gilt die Stoffbeschränkung für Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, PBB und PBDE auch für medizinische Geräte und Diagnostikgeräte sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente, einschließlich industrieller Überwachungs- und Kontrollinstrumente.
  • Stoffbeschränkungen für DEHP, BBP, DBP und DIBP: Wie in der EU werden die vier Phthalate in Elektro- und Elektronikgeräten mit einem maximalen Konzentrationswert von 0,1 Gewichtsprozent im homogenen Material beschränkt. Medizinische Geräte sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente sind jedoch von den neuen Stoffbeschränkungen noch nicht betroffen.

1cc unterstützt Sie gerne bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen unter der VAE ROHS. Sprechen Sie uns an unter contact@1cc-consulting.com.

09

Dez 2019

Deutschland: Vollzug Verpackungsgesetz

On 09, Dez 2019 | In News | By Alisa Maier

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat die Verschärfung des Vollzugs des Verpackungsgesetzes (VerpackG) angekündigt.

Gemäß einer Mitteilung der ZSVR ist die Übergangsphase nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2019 abgelaufen. Für Unternehmen, die ihren Herstellerverpflichtungen nicht oder nicht vollumfänglich nachkommen, sieht der Gesetzgeber Bußgelder in Höhe von bis zu 200.000,- € vor. Weiterhin können die Behörden Marktzutrittsverbote erteilen.

Vor diesem Hintergrund arbeitet die ZSVR eng mit den zuständigen Vollzugsbehörden zusammen und leitet Ordnungswidrigkeiten zukünftig regelmäßig an diese weiter. In 2019 wurden bislang Bußgelder zwischen 15.000,- bis 25.000,- € verhängt.

Wir unterstützen Sie gerne in allen Fragen betreffend Ihrer Herstellerverantwortung.

Sie erreichen uns unter: contact@1cc-compliance.com

02

Dez 2019

Russland beginnt mit der Umsetzung des Technischen Reglements der Eurasischen Wirtschaftsunion „Über die Sicherheit von chemischen Erzeugnissen“

On 02, Dez 2019 | In News | By Alisa Maier

Das Technische Reglement der Eurasischen Wirtschaftsunion TR EAWU 041/2017 „Über die Sicherheit von chemischen Erzeugnissen“ wird am 01.06.2021 in Kraft treten. Einige Mitgliedstaaten sind bereits bei seiner Umsetzung einen guten Schritt vorangekommen.

Das russische Industrie- und Handelsministerium (ernannt als zuständige Behörde für die nationale Umsetzung des technischen Reglements in der Russischer Föderation) hat am 11. November den Beginn der Inventarbildung für chemische Substanzen und Gemische bekannt gegeben. Eine entsprechende nationale REACH-Verordnung (Erlass No. 1019/2016) war aufgrund der Version aus der Eurasischen Wirtschaftsunion widerrufen worden.

Hersteller und Importeure können ab sofort die Informationen über chemische Substanzen und Gemische, die entweder bereits im Umlauf sind oder demnächst in der Russischen Föderation auf den Markt gebracht werden, in eine Datenbank übermitteln, die auf der Webseite des Ministeriums zu finden ist. Die gesammelten Informationen werden in die nationalen Teile des Gesamtregisters für chemische Substanzen und Gemische der Eurasischen Wirtschaftsunion übertragen.

Die auf diesem Weg bereits erfassten Chemikalien werden als Altstoffe gelten und nicht mehr einem komplexen Notifizierungsverfahren unterliegen, das sowohl die Untersuchung der Stoffe auf gefährliche Eigenschaften als auch die Erstellung eines Sicherheitsberichtes voraussetzt.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen per E-Mail unter contact@1cc-consulting.com oder telefonisch unter +49 7031 43938-0 gerne zur Verfügung.

27

Nov 2019

Deutschland: So viel urheberrechtliche Abgabepflicht gab es noch nie

On 27, Nov 2019 | In Copyright Levies, News | By Alisa Maier

Nachdem allein in diesem Jahr und allein in Deutschland bereits zwei andere große Produktfamilien durch Verträge zwischen Verwertungsgesellschaften und Unternehmen abgabepflichtig wurden, sind seit Ende Oktober nun auch Smartwatches abgabepflichtig. Pro Stück müssen Hersteller und Importeure nun 1,50 Euro zahlen. Die Vereinbarung für Smartwatches gilt rückwirkend zum 1. Januar 2019 und mindestens bis Ende 2022. Erst dann kann über die Höhe der Abgaben erneut verhandelt werden.

Lange Zeit war der Geltungsbereich abgabepflichtiger Produkte in Deutschland überschaubar. Jetzt aber ist er beinahe flächendeckend. Es gab in Deutschland Abgaben auf Reprographie-Geräte, zu denen Kopierer, Drucker und Scanner gehören. Darüber hinaus waren bis vor wenigen Jahren nur einige Speichermedien abgabepflichtig. Aber es wurde intensiv verhandelt. Heute sind praktisch alle relevanten IT-Geräte, alle Speichermedien und die ganze Bandbreite der Unterhaltungselektronik zusätzlich mit Urheberrechtsabgaben belegt.

Letztlich haben die Vertragsparteien damit langjährige Verhandlungs-Blockaden überwunden, der europäische Markt hat mehr Wettbewerbsgerechtigkeit, die Unternehmen mehr Planungssicherheit und die Rechteinhaber mehr Einkünfte.

Allerdings haben jetzt auch mehr Unternehmen einen höheren Aufwand bei ihren Mengenmeldungen. So muss eine Smartwatch gemäß Produktdefinition in der Tarifvereinbarung erstmal von einem reinen Fitness-Tracker sowie von Schmuck und Spielzeug klar unterschieden werden.

Gerne beraten wir Sie weiter: copyright@1cc-consulting.com

21

Okt 2019

Mehr Nachhaltigkeit für Haushaltsgeräte

On 21, Okt 2019 | In News | By Alisa Maier

Anfang Oktober hat die Europäische Kommission neue Ökodesign-Maßnahmen für einige Produktgruppen verabschiedet, unter anderem für elektronische Displays (einschließlich Fernseher), Lichtquellen und externe Netzteile. Die Neuregelungen leisten einen wertvollen Beitrag zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft. Denn die Ökodesign-Anforderungen decken zum ersten Mal auch Fragen der Reparatur- und Recyclingfähigkeit von Produkten ab. Zum Beispiel bedeutet die Förderung der Reparaturfähigkeit in der Praxis eine verlängerte Lebensdauer des Gerätes. Dies kann unter anderem durch die längere Verfügbarkeit von Ersatzteilen ermöglicht werden.

Durch die neu beschlossenen Maßnahmen (zusammen mit den im März verabschiedeten Energie-Labels) sollen bis zum Jahr 2030 bis zu 167 TWh Energie pro Jahr eingespart werden, was einer CO2-Reduktion von über 46 Millionen Tonnen entspricht und wodurch Verbraucher 150 Euro pro Jahr im Durchschnitt sparen können.

Mehr Informationen unter:  https://europa.eu/rapid/press-release_IP-19-5895_en.htm

19

Sep 2019

Deutschland – Verpackungsregister veröffentlicht Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen

On 19, Sep 2019 | In News | By Alisa Maier

Die zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt am 1. September 2019 den ersten Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen veröffentlicht.

Dies entspricht den Anforderungen des § 21 Abs. 1 des deutschen Verpackungsgesetzes: Es verpflichtet Systeme, die Gebühren so zu berechnen, dass Anreize für eine umweltfreundliche(re) Herstellung von Verpackungen geschaffen werden. Ziel des Standards ist es, den Systemen einen einheitlichen Rahmen für die Bestimjap mung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu bieten.

Es wird erwartet, dass der Standard jährlich auf der Grundlage des technischen Fortschritts und der Erfahrungen der Systeme überprüft und aktualisiert wird; die nächste Aktualisierung ist für Juni 2020 geplant.

Weitere Informationen: www.verpackungsregister.org/fileadmin/files/Mindeststandard/Mindeststandard_VerpackG_2019.pdf

19

Sep 2019

GRS kündigt Senkung der Entsorgungskostenbeiträge und Umstrukturierung an

On 19, Sep 2019 | In News | By Alisa Maier

Am 28. August 2019 hat die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) ihre Mitglieder darüber informiert, dass sie einen Antrag auf behördliche Zulassung als herstellereigenes System im Sinne § 7 des Batteriegesetzes (BattG) einreichen werden.

Bislang ist GRS als Gemeinsames Rücknahmesystem gemäß § 6 BattG tätig. Als solches ist GRS zur Rücknahme aller Gerätebatterien verpflichtet, die an öffentlichen Sammelstellen erfasst werden. Und dies gilt unabhängig davon, ob die Hersteller der Batterien Mitglieder bei GRS sind oder bei einem der herstellereigenen Rücknahmesystemen angeschlossenen sind.

Diese Situation hat in den letzten Jahren zu einer finanziellen Schieflage zwischen GRS und den herstellereigenen Rücknahmesystemen geführt, da GRS die Entsorgungskosten für alle zurückgenommenen Batterien tragen muss.

GRS möchte daher zukünftig als herstellereigenes Batterierücknahmesystem fungieren. Da die Kosten für die Rücknahme und das Recycling aller gesammelten Batterien zwischen den herstellereigenen Systemen anhand deren Marktanteils berechnet und aufgeteilt werden, wäre somit Wettbewerbsfähigkeit hergestellt.

Vor diesem Hintergrund hat GRS angekündigt, die Entsorgungskostenbeiträge für Batterien bei ihren Mitgliedern zu senken.

Die Novelle des Batteriegesetzes, die im Jahr 2022 in Kraft treten soll, wird voraussichtlich weitere Verbesserungen hinsichtlich der Aufteilung der Entsorgungskosten zwischen den Rücknahmesystemen enthalten.