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On 02, Mai 2013 | In | By Petermann

Verpackungen

Am besten ohne

Die aktuelle Fassung der europäischen Richtlinie für Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen (Richtlinie (EU) 2018/852) sieht zusätzliche Pflichten für alle Erstinverkehrbringer von Verpackungen von der Herstellung bis zur Rücknahme, Entsorgung oder Recycling vor. Ziel ist eine höhere Umweltverträglichkeit durch Vermeidung von Abfällen und einem höheren Anteil von Rezyklaten. Dazu muss beispielsweise Einwegplastik reduziert und gekennzeichnet werden. Für umweltverträglichere Verpackungen gibt es steuerliche Anreize, bezüglich des Anteils an Rezyklaten müssen Vorgaben eingehalten werden, bestimmte Materialien sind verboten.
  
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  • eine umfassende Information über die rechtlichen Verpflichtungen
  • eine Analyse ihrer individuellen Situation als Unternehmen sowie die Verpflichtungen, die für ihre Produkte bestehen
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  • für die operativen Aufgaben wie Registrierungen bei den Behörden, Anbindung an Rücknahmesysteme, Mengenmeldungen, Beratung zu Informations- und Kennzeichnungspflichten, Evaluierung von Einsparpotentialen, Abschluss von Lizenzverträgen für die Markennutzung des Grünen Punkts
  • Prüfung von Verpackungs-bezogenen Rechnungen
  • Begleitung von Audits durch nationale Behörden