On 02, Mai 2013 | In Abfallbezogene Services | By Petermann
Altbatterien und -akkumulatoren enthalten oftmals gefährliche Substanzen wie Quecksilber, Blei und Cadmium und sollten daher nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Daher haben viele Länder Gesetzgebungen erlassen, die die Rücknahme und das fachgerechte Recycling von Batterien regeln und Stoffbeschränkungen vorsehen.
Federführend war hier die EU mit der EU-Richtlinie 2006/66/EG über Altbatterien und –akkumulatoren. Sie legt unter anderem EU-weit einheitliche Sammel- und Wiederverwertungsquoten für Altbatterien und -akkumulatoren sowie Obergrenzen für die Verwendung von Blei, Cadmium und Quecksilber fest. Hersteller, Importeure und Vertreiber von Batterien und batteriebetriebenen Endgeräten sind für die Rücknahme und Entsorgung der Altbatterien und -akkumulatoren verantwortlich.