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WEEE

20

Mrz 2019

„Passive“ Geräte im Anwendungsbereich des ElektroG

On 20, Mrz 2019 | In News, WEEE | By Alisa Maier

Mit Wirkung zum 1. Mai 2019 fallen die sogenannten „passiven“ Endgeräte in den Anwendungsbereich des deutschen ElektroG. Elektro- und Elektronikgeräte, die nur Strom leiten, müssen in Deutschland unter folgenden spezifischen Kategorien registriert oder zum Monatsbericht bei bereits bestehenden Registrierungen hinzugefügt werden:

  • Kleingeräte
  • Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
  • Großgeräte

Zu den passiven Geräten gehören Antennen, Adapter, Buchsen, Stecker, Steckdosen, Wandstecker, vorgefertigte Kabel, Schalter, Drucktasten und elektrische Sicherungen.

 

Gerne unterstützen wir Sie insbesondere bei folgenden Themen:

  • Bewertung, welche Ihrer Produkte betroffen sind
  • Registrierung neuer Geräte im Anwendungsbereich
  • Integration der passiven Geräte in die bereits bestehenden Melderoutinen
  • Beobachtung der Gesetzesentwicklung zu den passiven Geräten in anderen EU-Ländern

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen per E-Mail unter contact@1cc-consulting.com oder telefonisch unter +49 7031 43938-0 gerne zur Verfügung.

20

Mrz 2019

1cc Webinar im März 2019: California Proposition 65

On 20, Mrz 2019 | In News, WEEE | By Alisa Maier

Die 1cc GmbH veranstaltet einen Webinar zur kalifornischen Gesetzgebung California Proposition 65.

Die California Proposition 65 betrifft alle Unternehmen, die Produkte in Kalifornien verkaufen. Unternehmen müssen Warnhinweise auf ihren Produkten anbringen, wenn diese Substanzen enthalten, die unter der Gesetzgebung gelistet sind. Das Webinar wird die grundsätzlichen Anforderungen aufzeigen. Unter anderem wird erklärt, wer nach der California Proposition 65 verpflichtet ist und wie die Warnungen gestaltet sein müssen. Darüber hinaus wird noch die Problematik der „safe harbor levels“ angesprochen.

Date: Wednesday, March 27, 2019 3:00 PM – 4:00 PM CEST

Language: English

Registration Link: https://attendee.gotowebinar.com/register/8563301519384250891

 

PS: Die Teilnahme am Webinar ist kostenlos. Die Anzahl der Teilnehmer ist auf 20 begrenzt.

05

Sep 2018

1cc Webinar am 20. September 2018: WEEE „Open Scope“

On 05, Sep 2018 | In News, WEEE | By Alisa Maier

Unternehmen, die von der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU betroffen sind, müssen sich auf erhebliche Veränderungen einstellen: Ab dem 15. August 2018 müssen alle Elektro- und Elektronikgeräte, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, nach dem sogenannten „offenen Geltungsbereich“ klassifiziert werden.

Um Unternehmen zu helfen, die Veränderungen während der Übergangsphase zu verstehen, bietet die 1cc im September 2018 ein Webinar an.

Gerli Wacowski, Consultant/Compliance Professional bei der 1cc GmbH, gibt einen Einblick in die wichtigsten Neuerungen und Konsequenzen des „open scope“ hinsichtlich WEEE. Im Webinar werden Beispiele für die Implementierung in ausgewählten Ländern der EU präsentiert.

Titel: WEEE Open Scope in EU: Consequences and Updates
Datum: 20. September 2018, 14:00 – 15:00 Uhr MESZ
Sprache: Englisch
Registrierungslink: https://attendee.gotowebinar.com/register/4255692034133907715

PS: Die Teilnahme am Webinar ist kostenlos. Die Anzahl der Teilnehmer ist auf 20 begrenzt.

03

Sep 2018

WEEE-Richtlinie: Open Scope Gültig ab 15. August 2018

On 03, Sep 2018 | In News, WEEE | By Alisa Maier

Unternehmen, die von der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU betroffen sind, müssen sich in naher Zukunft auf erhebliche Veränderungen einstellen: Ab dem 15. August 2018 müssen alle Elektro- und Elektronikgeräte, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, nach dem sogenannten „offenen Geltungsbereich“ klassifiziert werden.

Erstens werden die zehn derzeitigen Elektro- und Elektronikgerätekategorien durch sechs neue Kategorien ersetzt, die in Anhang III der WEEE-Richtlinie aufgeführt sind. Ab Inkrafttreten des offenen Anwendungsbereichs unterliegen alle Geräte, die unter die Definition von Elektro- und Elektronikgeräten gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a) fallen, den Bestimmungen der WEEE-Richtlinie.

Zweitens arbeiten bereits mehrere nationale Compliance-Systeme und Behörden in verschiedenen EU-Ländern an einer neuen Struktur, die sich entsprechend auswirken wird:
– Registrierungskategorien (d.h. erforderliche Registrierungsanpassungen)
– Deklarationskategorien (d.h. mehrere Unterkategorien)
– Preislisten von Compliance-Systemen

Die Anforderungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sind unterschiedlich. So werden die Hersteller aufgrund der fehlenden Harmonisierung (d.h. mehrerer Unterkategorien) zwischen den verschiedenen nationalen Konformitätsregelungen weiterhin mit komplexen Verpflichtungen zur Erfüllung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten konfrontiert sein.

Möchten Sie mehr über den offenen Rahmen und den Stand der Umsetzung in den EU-Ländern erfahren? 1cc bietet ein weiteres Webinar zum Thema WEEE Open Scope im September 2018 an. Der genaue Termin für das Webinar wird in Kürze auf unserer Website veröffentlicht.

19

Apr 2018

Spanien: Neue Kategorien bereits für WEEE-Mengenmeldungen für Q1 2018 gültig

On 19, Apr 2018 | In News, WEEE | By Alisa Maier

Die neuesten Änderungen des Königlichen Erlasses 110/2015 in Spanien werden am 15. August 2018 in Kraft treten. Die neuen Kategorien und Unterkategorien werden jedoch bereits ab April 2018 für die Meldungen gelten. Folglich müssen die Hersteller für das erste Quartal auch die Mengenmeldung für die 7 neuen Kategorien vorlegen (derzeit gibt es 10 Kategorien).

Außerdem werden ab August 2018 neue Geräte in den Anwendungsbereich aufgenommen:

  • Sensoren, elektrische Schalter, Elektromotoren und Generatoren
  • Druckverbrauchsmaterialien, wie Patronen und Toner, die elektronische oder elektrische Teile enthalten
  • Leuchten

Alle diese Geräte müssen ohne Ausnahme deklariert werden.

Wir empfehlen Ihnen dringend, dass Sie die neuen Kriterien in Bezug auf die äußeren Produktabmessungen genau beachten, wobei zwischen kleinen und großen Geräten mit einer Kantenlänge von mehr oder weniger als 50 cm unterschieden wird (siehe Anhang von EWRN).

Die folgenden Punkte sind besonders wichtig:

Gibt es weitere Produkte, die Sie noch nicht registriert haben?
Ist eine zusätzliche Registrierung erforderlich? (basierend auf den neuen Produktabmessungen)

Gerne stellen wir Ihnen unsere Expertise zur Verfügung und unterstützen Sie bei den nächsten notwendigen Schritten (z.B. zusätzliche Registrierung, Meldung der Anfrage/Korrektur der Kategorie).

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter info@1cc-consulting.com.

20

Sep 2017

WEEE-Richtlinie: Offener Anwendungsbereich ab August 2018

On 20, Sep 2017 | In News, WEEE | By Alisa Maier

Unternehmen, die von der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU betroffen sind, werden sich im nächsten Jahr auf eine Änderung einstellen müssen: Ab dem 15. August 2018 werden Elektro- und Elektronikgeräte, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, nach dem so genannten „open scope“ (offener Anwendungsbereich) klassifiziert werden müssen.

In einem ersten Schritt werden die 10 aktuellen EEE-Kategorien durch die sechs neuen Kategorien, die in Anhang III der WEEE-Richtlinie aufgeführt sind, ersetzt. Ab dem 15. August 2018 fallen dann sämtliche elektrische und elektronische Geräte (Definition von EEE gemäß Artikel 3 Absatz 1 a), in den Anwendungsbereich.

Derzeit arbeiten bereits mehrere nationale Compliance-Systeme und Behörden in verschiedenen EU-Ländern an einer neuen Struktur. Die neue Struktur wird Einfluss haben auf die folgenden Punkte:
• Registrierungskategorien (z.B. Registrierungsanpassungen erforderlich)
• Meldekategorien (z.B. mehrere Unterkategorien)
• Preislisten der Compliance-Systeme

Wie jetzt schon bekannt ist, werden sich die Umsetzungen in den einzelnen EU-Ländern unterscheiden. Daher werden Hersteller, die von der WEEE-Richtlinie betroffen sind, auch in Zukunft mit komplexen Anforderungen konfrontiert sein, da keine Harmonisierung (z.B. mehrere Unterkategorien) zwischen den verschiedenen nationalen Compliance-Schemes erwartet wird.

Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter info@1cc-consulting.com

22

Mai 2017

ElektroG: Gesetzesänderung tritt zum 1. Juni 2017 in Kraft

On 22, Mai 2017 | In News, WEEE | By Alisa Maier

Nachdem der Bundesrat einer entsprechenden Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zugestimmt hat, wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Juni 2017 in Kraft.

Da bislang nicht alle Händler ihrer Rücknahmeverpflichtung nachkommen, kann dieses Versäumnis zukünftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden: Bei nicht erfolgter, nicht richtiger, nicht vollständiger oder nicht rechtzeitig durchgeführter Rücknahme kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro verhängt werden.

Auch konkretisiert das Gesetz den Begriff der „haushaltsüblichen Menge“ nach Paragraph 17 dahingehend, dass pro Geräteart maximal fünf Altgeräte zurückgegeben werden können (0:1 Rücknahmeverpflichtung für kleine Altgeräte).

19

Mai 2017

Belgium: Wallonia Region transposes EU WEEE Directive 2012/19/EU

On 19, Mai 2017 | In News, WEEE | By Alisa Maier

After several years of delay, the Wallonia region of Belgium published its national implementation law of EU WEEE Directive 2012/19/EU. The respective Decree of March 9, 2017 was officially published on April 26, 2017. It entered into force 10 days after its publication.

The national harmonization was due to be fulfilled by February 14, 2014. In April of this year, the EU Commission requested Belgium to enact the EU WEEE legislation.

The Decree of March 9, 2017 of Wallonia Government amends the Decree of September 23, 2010, establishing take back obligation for some types of waste. The latter amended Decree of March 10, 2005, which defined the sectorial conditions for the facilities of waste collection and sorting, of pre-treatment and of the treatment of WEEE.

20

Jan 2017

Verstoß gegen Rücknahmepflichten nach ElektroG: Neuer Gesetzesentwurf sieht Bußgeld bis zu 100.000 Euro vor

On 20, Jan 2017 | In News, WEEE | By Alisa Maier

Seit letztem Sommer können Verbraucher ihre ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräte im Handel kostenfrei zurückgeben. Wie wir bereits an dieser Stelle gemeldet haben, kommen jedoch nicht alle Händler dieser Rücknahmeverpflichtung nach. Die Bundesregierung hat jetzt reagiert und einen Änderungsentwurf zum ElektroG vorgelegt:

Eine nicht erfolgte, nicht richtige, nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Rücknahme kann demnach zukünftig als Ordnungswidrigkeit bewertet und mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Ferner soll der Begriff der „haushaltsüblichen Menge“ nach Paragraph 17 dahingehend konkretisiert werden, dass pro Geräteart maximal fünf Altgeräte zurückgegeben werden können (0:1 Rücknahmeverpflichtung für kleine Altgeräte).

Die Annahme des Gesetzesentwurfs ist wahrscheinlich, da der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit einstimmig beschlossen hat, diese zu empfehlen.

28

Nov 2016

WEEE in Africa: New Legislations and Waste Management Plans

On 28, Nov 2016 | In News, WEEE | By Alisa Maier

The correct collection and treatment of used EEE becomes an important topic in an increasing number of African countries:

Cameroon, Nigeria, Madagascar and this summer also Ghana, have already enacted WEEE legislations. However, official publication of the Ghanaian Hazardous and Electronic Waste Control and Management Bill, a precondition for its entry into force, is still pending. The Bill implements the Basel Convention and introduces the obligation for producers to register with the Environmental Protection Agency and to pay an eco-levy for EEE placed on the market.

In South Africa, only recently a Legal Notice to the Waste Act was published, informing the public about newly drafted rules requiring the electrical and electronic and the lighting industry to prepare and submit industry waste management plans. This draft also contains the obligations for responsible parties to register with competent authorities.

Four further African countries are currently developing management plans or legislation to cover the proper collection and treatment of WEEE: Kenya, Rwanda, South Africa, and Tunisia.