On 18, Dez 2019 | In News | By Alisa Maier
Ab dem 1. März 2020 müssen
alle Produkte, die in den Geltungsbereich der EAEU RoHS TR 037/2016 fallen, deren
gesetzliche Anforderungen erfüllen. Erst dann dürfen diese Produkte in der
eurasischen Wirtschaftsunion in Verkehr gebracht werden. Bei Importprodukten
beginnt die Marktüberwachung an der Grenze, da die Zollbehörden berechtigt
sind, den Konformitätsnachweis der betroffenen Waren zu verlangen.
EAEU RoHS sieht Beschränkungen
für Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle
(PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE) vor mit den gleichen
Schwellenwerten, wie sie die EU RoHS-Richtlinie 2011/65/EU festlegt. Während
Produktumfang und Ausnahmeregelungen im Vergleich zur EU RoHS-Richtlinie sehr
ähnlich sind, liegen die wesentlichen Unterschiede im Bereich des persönlichen
Geltungsbereichs und der Konformitätsbewertung.
Das
Konformitätsbewertungsverfahren umfasst unter anderem die Registrierung der
Konformitätserklärung und die EAC-Kennzeichnung. Es kann vom Hersteller mit
Sitz in einem der Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion oder von seinem
Bevollmächtigten sowie vom Importeur initiiert werden.
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