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2019 - Seite 2 von 5 -

18

Sep 2019

EEU-Staaten bringen Urheberrechtsabgaben-Systeme auf den Weg

On 18, Sep 2019 | In News | By Alisa Maier

Die fünf Mitgliedsstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EEU) überarbeiten und konkretisieren derzeit ihr Urheberrecht. Das betrifft nicht nur die gesetzlichen Regelungen, sondern auch rein organisatorische Fragen. Dies hat Auswirkungen auf die Urheberrechtsabgaben Systeme. Eine Angleichung der Systeme im Sinne des Bündnisses ist zu erwarten.

Russland und Kasachstan haben bereits Abgaben auf Geräte und Speichermedien gesetzlich vorgesehen. Das russische Abgabensystem ist etabliert, umfassend und seit langem aktiv. Zuletzt wurde der Geltungsbereich überarbeitet. Bedeutend dabei: die Liste abgabepflichtiger Geräte nennt den EEU-Code, der eine ähnliche Funktion erfüllt wie der EORI-Code der Europäischen Union. Kasachstan hat erst vor kurzem mit den Erlassen 445/2019 und 391/291 das inaktive Abgabensystem wiederbelebt. Ab sofort sind Hersteller und Importeure aufgerufen, sich über verbindliche Vereinbarungen mit den Verwertungsgesellschaften zu registrieren. Anschließend müssen sie für die auf den Markt gebrachten Mengen insbesondere MP3/4-tauglicher Geräte zahlen. Weißrussland hat ebenfalls ein vollständiges Abgabensystem etabliert und erst im Juli sein Urheberrechtsgesetz überarbeitet (216-Z/2019). Es sieht unter anderem Verfahrenserleichterungen vor, die auch Verhandlungen zwischen Behörden und Industrie über die Abgabenhöhe für Geräte und Speichermedien unterstützen können.

In den zwei weiteren Mitgliedsstaaten der Union sind Gesetzgebung und praktische Organisation noch nicht so weit: in Armenien und Kirgistan besteht zwar das Recht zur Privatkopie. In Kirgistan sind zudem urheberrechtliche Pauschalabgaben als Ausgleich für die legale Privatkopie vorgesehen. Hier bestehen allerdings noch keine wirksamen Verfahrensregeln für die bestellte Behörde Kyrgyzpatent, die Ansprüche geltend zu machen.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: copyright@1cc-consulting.com

03

Sep 2019

Treffen Sie uns auf der Eurobike in Friedrichshafen und IFA in Berlin

On 03, Sep 2019 | In News | By Alisa Maier

  • Eurobike in Friedrichshafen: Donnerstag, der 05.09.2019
  • IFA in Berlin: Montag, der 09.09.2019 oder am Dienstag, der 10.09.2019

Ihr Kontakt zu uns:

+49 7031 43938-0

contact@1cc-consulting.com

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktanfrage und ein persönliches Treffen.

16

Aug 2019

Deutsche Behörden verfolgen Verstöße gegen das Verpackungsgesetz

On 16, Aug 2019 | In News | By Alisa Maier

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat im Juni dieses Jahres mehrere Zehntausend Hersteller kontaktiert und diese über Defizite in Bezug auf ihre Registrierung beim Verpackungsregister und der Umsetzung der Herstellerverpflichtungen gemäß dem Verpackungsgesetz (VerpackG) informiert.

Solche Mängel können beispielsweise sein:

  • fehlende Registrierung beim Verpackungsregister (LUCID)
  • fehlende Beteiligung an einem Rücknahmesystem
  • fehlende oder unvollständige Mengenmeldungen

Die betroffenen Hersteller wurden von der ZSVR zur Nachbesserung aufgefordert.

Sollten die Hersteller die Defizite nicht zeitnah beheben, wird die ZSVR die Informationen an die zuständigen Vollzugsbehörden weiterleiten, welche zu prüfen haben, ob ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird.

Weiterhin hat die ZSVR angekündigt, zukünftig regelmäßig solche Nachforschungen durchführen zu wollen. Dies soll langfristig zu einer höheren Systembeteiligung und Lizenzmenge führen.

Sollten Sie ein Anschreiben von der ZSVR erhalten haben oder generelle Fragen zu Herstellerverpflichtungen für Verpackungen in Deutschland haben, so kontaktieren Sie uns: contact@1cc-consulting.com

01

Aug 2019

Verbot von Plastiktüten: Weitere Länder beteiligen sich am Kampf gegen die Verschmutzung durch Plastik

On 01, Aug 2019 | In News | By Alisa Maier

Als Umweltberatung beobachten wir die wachsende Bereitschaft unserer Nachbarländer, Plastiktüten aus Supermärkten zu reduzieren oder zu verbannen. In der EU werden solche Maßnahmen durch die Richtlinie (EU) 2015/720 veranlasst, die darauf abzielt, die Menge der verkauften Kunststofftragetaschen zu reduzieren. Die EU-Mitgliedstaaten werden aufgefordert, individuelle nationale Rahmenbedingungen zu schaffen, um die in der Richtlinie definierten Ziele zu erreichen, z.B. durch ein vollständiges Verbot der Tragetaschen aus dem Einzelhandel oder durch die Einführung verbindlicher Gebühren.

Maßnahmen zur Eindämmung der enormen Menge an Kunststoffabfällen wurden von verschiedenen Ländern weltweit eingeleitet. Zu den Bemühungen der letzten zwölf Monate gehören unter anderem:

  • Juli 2018: Chile verabschiedet ein Gesetz, das die Verwendung von Plastiktüten in größeren Einzelhandelsgeschäften verbietet.
  • Oktober 2018: Kenia veröffentlicht einen Gesetzentwurf zum Verbot von Plastiktüten.
  • November 2018: Das vollständige Verbot von Plastiktüten bis 2020 verabschiedet der Österreichische Ministerrat.
  • März 2019: Mexiko-Stadt beginnt, Plastiktüten in Einzelhandelsgeschäften zu verbieten.
  • April 2019: Die flämische Regierung verabschiedet weitere Bestimmungen über das Verbot von Plastiktüten in Belgien.
  • Mai 2019: Das Repräsentantenhaus Nigerias verabschiedet ein Gesetz, das die Verwendung, Herstellung, Einfuhr und den Verkauf von Plastiktüten verbietet.
  • Mai 2019: Das isländische Parlament stimmt einem Verbot von Plastiktüten ab 2021 zu.
  • In Kasachstan dürften bis Dezember 2019 Änderungen des Umweltgesetzbuches zum Verbot von Plastiktüten verabschiedet werden.
  • Juni 2019: Die Europäische Kommission veröffentlicht die Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, die auch leichte Plastiktüten umfasst.

Sprechen Sie uns an und profitieren Sie von der globalen Expertise der 1cc GmbH im Bereich der Abfall- und Produkt-Compliance.

25

Jul 2019

China RoHS II – Update zu neuen Anforderungen

On 25, Jul 2019 | In News | By Alisa Maier

Konformitätsbewertungssystem veröffentlicht

Nachdem bereits im März 2019 der chinesische RoHS II-Managementkatalog in Kraft getreten war, wurden nun im Mai die lang erwarteten Regeln für ein Konformitätsbewertungssystem von der neuen chinesischen Marktüberwachungsbehörde SAMR (State Administration for Market Regulation) veröffentlicht: “Ankündigung des MIIT zur Herausgabe der Vereinbarung zur Umsetzung des Konformitätsbewertungssystems für die restriktive Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten”.

Neue Kennzeichnungsanforderungen

Die von den Herstellern durchzuführende Konformitätsbewertung umfasst zwei Möglichkeiten: die Selbstbewertung bzw. die so genannte Selbstdeklaration oder die freiwillige Zertifizierung durch eine akkreditierte Institution (sogenannte freiwillige Zertifizierung des Staates). Je nach individuellem Ansatz ist eine neue Kennzeichnungspflicht „China Green Product“ erforderlich.

Zusätzlich – und anders als unter EU RoHS II – müssen die technischen Dokumente und die Konformitätsbescheinigung innerhalb von 30 Tagen nach dem Inverkehrbringen der Produkte auf dem chinesischen Markt hochgeladen und in der CNCA-Datenbank veröffentlicht werden.

Wie geht es weiter?

Der RoHS II-Managementkatalog soll ab dem 1. November 2019 zur Anwendung kommen. Das Datum muss jedoch noch von der Welthandelsorganisation (WTO) bestätigt werden.

Darüber hinaus wird die Liste der 6 eingeschränkten Stoffe unter Chinas RoHS II (Pb, Hg, Cd, Cr VI, PBB und PBDE) in Zukunft aktualisiert.

Die 1cc GmbH wird die Änderungen und Anforderungen an Chinas RoHS II verfolgen, um sicherzustellen, dass Sie rechtzeitig informiert sind.

19

Jul 2019

Saudi-Arabien: Update zur Technischen Verordnung für oxo-biologisch abbaubare Kunststoffe

On 19, Jul 2019 | In News | By Alisa Maier

Die Implementierung der Technischen Verordnung (TR) Nr. 947 über abbaubare Kunststoffe, die im Oktober 2016 im saudischen Amtsblatt veröffentlicht wurde, wurde nun zum zweiten Mal verschoben.

Für Produkte der Phasen II und III ist dies nun der 1. April 2020. Im Januar dieses Jahres war der ursprünglich geplante Termin 1. August 2018 von der saudischen Standardisierungsbehörde SASO für die Registrierung von Produkten der Phasen II und III auf den 1. September 2019 verschoben worden.

Zu den Produkten der Phasen II und III gehören unter anderem Luftpolsterfolien, Spannfolien für Verpackungen und Plastikeinlagen für Kartons. Die Verordnung bezieht sich auf alle Produkte aus den Kunststoffen Polypropylen und Polyethylen, die überwiegend für kurze Zeiträume verwendet werden und den in den beigefügten Normen festgelegten Grenzwerten für Materialdicke unterliegen.

Hersteller von elektronischen und elektrischen Geräten können von dieser Regelung betroffen sein, wenn sie die betreffenden Kunststoffe in Verpackungen verwenden.

Wir werden Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

18

Jul 2019

Mehr Produkte und damit mehr Unternehmen in Deutschland von Urheberrechtsabgaben betroffen

On 18, Jul 2019 | In News | By Alisa Maier

Im Mai und Juni wurden zwei wichtige Tarifabschlüsse zu urheberrechtlichen Pauschalabgaben erreicht, über die in Deutschland üblicherweise verhandelt wird. Zum einen sind jetzt Abgaben für viele Geräte der Unterhaltungselektronik fest vereinbart. Zum anderen einigten sich Verwertungsgesellschaften und Industrie nach Jahren der Verhandlungen auf die neue Höhe der Abgaben für USB-Sticks und Speicherkarten.

Es war stets die Absicht der deutschen Verwertungsgesellschaften, die ganze Reihe privat genutzter Geräte abgabepflichtig zu machen. Angefangen bei MP 3-Spielern über Mobiltelefone und Tablets bis hin zu TV-Geräten. Das ist erreicht, durch die neuen Tarifabschlüsse sind jetzt viel mehr unterschiedliche Produkte abgabepflichtig.

Alle betroffenen Unternehmen müssen nun unaufgefordert aktiv werden: Um Rückstellungen aufzulösen, sind zunächst die entsprechenden Verkaufsmengen seit 2008 bzw. 2012 zu melden. Immerhin gilt ein reduzierter Tarif auch für die zurückliegenden Zeiträume, wenn sich die Unternehmen jetzt noch schnell vertraglich binden. Für die genannten Speichermedien im Zeitraum ab 2012 endet die Beitrittsmöglichkeit allerdings schon am 31. Juli.

Anschließend besteht die fortlaufende Abwicklung der Pflichten vor allem in der Einhaltung von Fristen, Terminen und Formaten. Nicht zuletzt sind dann auch die Abgaben in der Preisgestaltung gegenüber Vorlieferanten wie Endkunden zu berücksichtigen. Eine Abgabe von 30 Cent pro USB-Stick oder 12 Euro für eine Multimedia-Festplatte machen hier einen Unterschied.

Sprechen Sie uns an für mehr Informationen: copyright@1cc-consulting.com

18

Jul 2019

1cc – Team news

On 18, Jul 2019 | In News | By Alisa Maier

Seit April 2019 ist Nina Farcic als Monitoring Specialist Teil des 1cc-Teams. In Kroatien hat sie ihr Masterstudium in den Fächer Italienisch und Soziologie erfolgreich abgeschlossen. Zusätzlich hat Nina eine Weiterbildung zur Gerichtsdolmetscherin in Italienisch absolviert und spricht fließend kroatisch, italienisch, englisch und deutsch. Nun freut sie sich bei der 1cc auf neue Herausforderungen und verstärkt das Monitoring Team bei Rechercheaufgaben in den Ländern Kroatien, Slowenien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, und Makedonien. In naher Zukunft wird sie auch für Bulgarien zuständig sein.

Philipp Bayha ist seit Juli 2019 als Reporting Specialist im 1cc-Team. Nach dem Abitur reiste er für einen Auslandsaufenthalt sechs Monate nach Australien und begann anschließend seine Karriere mit einer Ausbildung zum Industriekaufmann im Jahr 2017. Diese absolvierte er bei der TechProtect GmbH, eine Schwesterfirma der 1cc. Nach erfolgreichem Abschluss ist Philipp jetzt bei der 1cc für das Reporting von WEEE und Batterie Themen verantwortlich und koordiniert Abholaufträge.

18

Jul 2019

ECHA veröffentlicht neue Kandidatenliste

On 18, Jul 2019 | In News | By Alisa Maier

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die neue REACH-Kandidatenliste am 16. Juli 2019 veröffentlicht: Vier sehr besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) kamen neu auf die Liste. Die Kandidatenliste der Stoffe, die für eine Zulassung in Frage kommen, enthält nun 201 Substanzen.

Die neu hinzugefügten Substanzen haben viele verschiedene Verwendungen. Beispielsweise wird 2-Methoxyethylacetat unter anderem in verschiedenen Anwendungen als Lösungsmittel eingesetzt (z. B. als industrielles Lösungsmittel oder für Harze und verschiedene Gummiarten). TNPP wird hauptsächlich als Antioxidans zur Polymerstabilisierung verwendet. 2,3,3,3-Tetrafluor-2- (heptafluorpropoxy) propionsäure, ihre Salze und ihre Acylhalogenide werden bei der Verarbeitung von fluorierten Polymeren benutzt. Zu den vielfältigen Anwendungen von 4-tert-Butylphenol zählen beispielsweise die Herstellung von Epoxidharzen und aufgrund seiner spezifischen Eigenschaften die Herstellung von flexiblen Kunststoffen.

Link zur ECHA Website: https://echa.europa.eu/-/four-new-substances-added-to-the-candidate-list

16

Jul 2019

EU-RoHS: Offener Geltungsbereich und neue Stoffbeschränkungen ab dem 22. Juli 2019

On 16, Jul 2019 | In News | By Alisa Maier

Stoffbeschränkungen für Phthalate:

Der Anwendungsbereich der EU-RoHS-Richtlinie 2011/65/EU wird sich ab dem 22. Juli 2019 ändern. Gemäß der Änderungsrichtlinie 2015/863 werden vier neue Stoffe in die Liste der nicht zugelassenen Stoffe und ihre Verwendung bis zu einer maximalen Konzentration von 0,1% in homogenem Material aufgenommen:

  • Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)
  • Butylbenzylphthalat (BBP)
  • Dibutylphthalat (DBP)
  • Diisobutylphthalat (DIBP)

Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die in den Anwendungsbereich der RoHS-Richtlinie fallen, müssen die neuen Stoffbeschränkungen einhalten, wenn sie nach dem 21. Juli 2019 zum ersten Mal in Verkehr gebracht werden.

Erstmals sind neue Branchen betroffen:

Außerdem gilt ab dem 22. Juli 2019 der sogenannte „Open Scope“. Dies bedeutet, dass alle Elektro- und Elektronikgeräte – das heißt Geräte, die für mindestens eine beabsichtigte Funktion von elektrischem Strom oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind – in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen (Ausnahmen bleiben unverändert). Dies betrifft beispielsweise Kleidung und Möbel mit elektrischen Komponenten oder auch Kabel, die nun ebenfalls die Stoffbeschränkungen einhalten müssen.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Einhaltung der RoHS-Richtlinie und zu Compliance-Fragen im Rahmen der EU-RoHS.

Bitte kontaktieren Sie uns unter contact@1cc-consulting.com