On 18, Sep 2019 | In News | By Alisa Maier
Die fünf
Mitgliedsstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EEU) überarbeiten und
konkretisieren derzeit ihr Urheberrecht. Das betrifft nicht nur die
gesetzlichen Regelungen, sondern auch rein organisatorische Fragen. Dies hat
Auswirkungen auf die Urheberrechtsabgaben Systeme. Eine Angleichung der Systeme
im Sinne des Bündnisses ist zu erwarten.
Russland und
Kasachstan haben bereits Abgaben auf Geräte und Speichermedien gesetzlich
vorgesehen. Das russische Abgabensystem ist etabliert, umfassend und seit
langem aktiv. Zuletzt wurde der Geltungsbereich überarbeitet. Bedeutend dabei: die
Liste abgabepflichtiger Geräte nennt den EEU-Code, der eine ähnliche Funktion
erfüllt wie der EORI-Code der Europäischen Union. Kasachstan hat erst vor
kurzem mit den Erlassen 445/2019 und 391/291 das inaktive Abgabensystem
wiederbelebt. Ab sofort sind Hersteller und Importeure aufgerufen, sich über verbindliche
Vereinbarungen mit den Verwertungsgesellschaften zu registrieren.
Anschließend müssen sie für die auf den Markt gebrachten Mengen insbesondere
MP3/4-tauglicher Geräte zahlen. Weißrussland hat ebenfalls ein vollständiges
Abgabensystem etabliert und erst im Juli sein Urheberrechtsgesetz überarbeitet
(216-Z/2019). Es sieht unter anderem Verfahrenserleichterungen vor, die auch Verhandlungen
zwischen Behörden und Industrie über die Abgabenhöhe für Geräte und
Speichermedien unterstützen können.
In den zwei weiteren Mitgliedsstaaten der Union sind
Gesetzgebung und praktische Organisation noch nicht so weit: in Armenien und
Kirgistan besteht zwar das Recht zur Privatkopie. In Kirgistan sind zudem urheberrechtliche
Pauschalabgaben als Ausgleich für die legale Privatkopie vorgesehen. Hier bestehen
allerdings noch keine wirksamen Verfahrensregeln für die bestellte Behörde Kyrgyzpatent, die Ansprüche geltend zu
machen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung: copyright@1cc-consulting.com
On 03, Sep 2019 | In News | By Alisa Maier
- Eurobike in Friedrichshafen: Donnerstag, der 05.09.2019
- IFA in Berlin: Montag, der 09.09.2019 oder am Dienstag, der 10.09.2019
Ihr
Kontakt zu uns:
+49
7031 43938-0
contact@1cc-consulting.com
Wir
freuen uns auf Ihre Kontaktanfrage und ein persönliches Treffen.
On 16, Aug 2019 | In News | By Alisa Maier
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat
im Juni dieses Jahres mehrere Zehntausend Hersteller kontaktiert und diese über
Defizite in Bezug auf ihre Registrierung beim Verpackungsregister und der
Umsetzung der Herstellerverpflichtungen gemäß dem Verpackungsgesetz (VerpackG)
informiert.
Solche Mängel können beispielsweise sein:
- fehlende
Registrierung beim Verpackungsregister (LUCID)
- fehlende
Beteiligung an einem Rücknahmesystem
- fehlende oder
unvollständige Mengenmeldungen
Die betroffenen Hersteller wurden von der ZSVR zur
Nachbesserung aufgefordert.
Sollten die Hersteller die Defizite nicht zeitnah
beheben, wird die ZSVR die Informationen an die zuständigen Vollzugsbehörden
weiterleiten, welche zu prüfen haben, ob ein Ordnungswidrigkeitsverfahren
eingeleitet wird.
Weiterhin hat die ZSVR angekündigt, zukünftig
regelmäßig solche Nachforschungen durchführen zu wollen. Dies soll langfristig
zu einer höheren Systembeteiligung und Lizenzmenge führen.
Sollten Sie ein Anschreiben von der ZSVR erhalten haben oder generelle
Fragen zu Herstellerverpflichtungen für Verpackungen in Deutschland haben, so
kontaktieren Sie uns: contact@1cc-consulting.com
On 01, Aug 2019 | In News | By Alisa Maier
Als Umweltberatung
beobachten wir die wachsende Bereitschaft unserer Nachbarländer, Plastiktüten
aus Supermärkten zu reduzieren oder zu verbannen. In der EU werden solche
Maßnahmen durch die Richtlinie (EU) 2015/720 veranlasst, die darauf abzielt,
die Menge der verkauften Kunststofftragetaschen zu reduzieren. Die
EU-Mitgliedstaaten werden aufgefordert, individuelle nationale
Rahmenbedingungen zu schaffen, um die in der Richtlinie definierten Ziele zu
erreichen, z.B. durch ein vollständiges Verbot der Tragetaschen aus dem
Einzelhandel oder durch die Einführung verbindlicher Gebühren.
Maßnahmen zur
Eindämmung der enormen Menge an Kunststoffabfällen wurden von verschiedenen
Ländern weltweit eingeleitet. Zu den Bemühungen der letzten zwölf Monate
gehören unter anderem:
- Juli 2018: Chile
verabschiedet ein Gesetz, das die Verwendung von Plastiktüten in größeren
Einzelhandelsgeschäften verbietet.
- Oktober
2018: Kenia veröffentlicht einen Gesetzentwurf zum Verbot von Plastiktüten.
- November
2018: Das vollständige Verbot von Plastiktüten bis 2020 verabschiedet der
Österreichische Ministerrat.
- März
2019: Mexiko-Stadt beginnt, Plastiktüten in Einzelhandelsgeschäften zu
verbieten.
- April
2019: Die flämische Regierung verabschiedet weitere Bestimmungen über das
Verbot von Plastiktüten in Belgien.
- Mai
2019: Das Repräsentantenhaus Nigerias verabschiedet ein Gesetz, das die
Verwendung, Herstellung, Einfuhr und den Verkauf von Plastiktüten verbietet.
- Mai
2019: Das isländische Parlament stimmt einem Verbot von Plastiktüten ab 2021
zu.
- In
Kasachstan dürften bis Dezember 2019 Änderungen des Umweltgesetzbuches zum
Verbot von Plastiktüten verabschiedet werden.
- Juni
2019: Die Europäische Kommission veröffentlicht die Richtlinie über die
Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, die
auch leichte Plastiktüten umfasst.
Sprechen Sie uns an und profitieren Sie von der globalen Expertise der
1cc GmbH im Bereich der Abfall- und Produkt-Compliance.
On 25, Jul 2019 | In News | By Alisa Maier
Konformitätsbewertungssystem
veröffentlicht
Nachdem bereits im März 2019 der chinesische RoHS II-Managementkatalog in Kraft getreten war, wurden nun im Mai die lang erwarteten Regeln für ein Konformitätsbewertungssystem von der neuen chinesischen Marktüberwachungsbehörde SAMR (State Administration for Market Regulation) veröffentlicht: “Ankündigung des MIIT zur Herausgabe der Vereinbarung zur Umsetzung des Konformitätsbewertungssystems für die restriktive Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten”.
Neue
Kennzeichnungsanforderungen
Die
von den Herstellern durchzuführende Konformitätsbewertung umfasst zwei
Möglichkeiten: die Selbstbewertung bzw. die so genannte Selbstdeklaration oder
die freiwillige Zertifizierung durch eine akkreditierte Institution (sogenannte
freiwillige Zertifizierung des Staates). Je nach individuellem Ansatz ist eine
neue Kennzeichnungspflicht „China Green Product“ erforderlich.
Zusätzlich
– und anders als unter EU RoHS II – müssen die technischen Dokumente und die
Konformitätsbescheinigung innerhalb von 30 Tagen nach dem Inverkehrbringen der
Produkte auf dem chinesischen Markt hochgeladen und in der CNCA-Datenbank
veröffentlicht werden.
Wie geht es weiter?
Der RoHS II-Managementkatalog soll ab dem 1. November 2019 zur Anwendung kommen. Das Datum muss
jedoch noch von der Welthandelsorganisation (WTO) bestätigt werden.
Darüber hinaus wird die Liste
der 6 eingeschränkten Stoffe unter Chinas RoHS II (Pb, Hg, Cd, Cr VI, PBB und
PBDE) in Zukunft aktualisiert.
Die 1cc GmbH wird die
Änderungen und Anforderungen an Chinas RoHS II verfolgen, um sicherzustellen,
dass Sie rechtzeitig informiert sind.
On 19, Jul 2019 | In News | By Alisa Maier
Die
Implementierung der Technischen Verordnung (TR) Nr. 947 über abbaubare
Kunststoffe, die im Oktober 2016 im saudischen Amtsblatt veröffentlicht wurde,
wurde nun zum zweiten Mal verschoben.
Für Produkte
der Phasen II und III ist dies nun der 1. April 2020. Im Januar dieses Jahres war
der ursprünglich geplante Termin 1. August 2018 von der saudischen
Standardisierungsbehörde SASO für die Registrierung von Produkten der Phasen II
und III auf den 1. September 2019 verschoben worden.
Zu den
Produkten der Phasen II und III gehören unter anderem Luftpolsterfolien,
Spannfolien für Verpackungen und Plastikeinlagen für Kartons. Die Verordnung
bezieht sich auf alle Produkte aus den Kunststoffen Polypropylen und
Polyethylen, die überwiegend für kurze Zeiträume verwendet werden und den in
den beigefügten Normen festgelegten Grenzwerten für Materialdicke unterliegen.
Hersteller
von elektronischen und elektrischen Geräten können von dieser Regelung
betroffen sein, wenn sie die betreffenden Kunststoffe in Verpackungen
verwenden.
Wir werden
Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten und stehen Ihnen für weitere
Fragen gerne zur Verfügung.
On 18, Jul 2019 | In News | By Alisa Maier
Im Mai und Juni wurden zwei wichtige Tarifabschlüsse zu
urheberrechtlichen Pauschalabgaben erreicht, über die in Deutschland
üblicherweise verhandelt wird. Zum einen sind jetzt Abgaben für viele Geräte
der Unterhaltungselektronik fest vereinbart. Zum anderen einigten sich
Verwertungsgesellschaften und Industrie nach Jahren der Verhandlungen auf die
neue Höhe der Abgaben für USB-Sticks und Speicherkarten.
Es war stets die Absicht der deutschen
Verwertungsgesellschaften, die ganze Reihe privat genutzter Geräte
abgabepflichtig zu machen. Angefangen bei MP 3-Spielern über Mobiltelefone und
Tablets bis hin zu TV-Geräten. Das ist erreicht, durch die neuen
Tarifabschlüsse sind jetzt viel mehr unterschiedliche Produkte abgabepflichtig.
Alle betroffenen Unternehmen müssen nun unaufgefordert aktiv werden: Um Rückstellungen aufzulösen, sind zunächst die entsprechenden Verkaufsmengen seit 2008 bzw. 2012 zu melden. Immerhin gilt ein reduzierter Tarif auch für die zurückliegenden Zeiträume, wenn sich die Unternehmen jetzt noch schnell vertraglich binden. Für die genannten Speichermedien im Zeitraum ab 2012 endet die Beitrittsmöglichkeit allerdings schon am 31. Juli.
Anschließend besteht die fortlaufende Abwicklung der
Pflichten vor allem in der Einhaltung von Fristen, Terminen und Formaten. Nicht
zuletzt sind dann auch die Abgaben in der Preisgestaltung gegenüber
Vorlieferanten wie Endkunden zu berücksichtigen. Eine Abgabe von 30 Cent pro
USB-Stick oder 12 Euro für eine Multimedia-Festplatte machen hier einen Unterschied.
Sprechen Sie uns an für mehr Informationen: copyright@1cc-consulting.com
On 18, Jul 2019 | In News | By Alisa Maier
Seit April 2019 ist Nina Farcic als Monitoring Specialist Teil des 1cc-Teams. In Kroatien hat sie ihr Masterstudium in den Fächer Italienisch und Soziologie erfolgreich abgeschlossen. Zusätzlich hat Nina eine Weiterbildung zur Gerichtsdolmetscherin in Italienisch absolviert und spricht fließend kroatisch, italienisch, englisch und deutsch. Nun freut sie sich bei der 1cc auf neue Herausforderungen und verstärkt das Monitoring Team bei Rechercheaufgaben in den Ländern Kroatien, Slowenien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, und Makedonien. In naher Zukunft wird sie auch für Bulgarien zuständig sein.
Philipp Bayha ist seit Juli 2019 als Reporting Specialist im 1cc-Team. Nach
dem Abitur reiste er für einen Auslandsaufenthalt sechs Monate nach Australien
und begann anschließend seine Karriere mit einer Ausbildung zum
Industriekaufmann im Jahr 2017. Diese absolvierte er bei der TechProtect GmbH,
eine Schwesterfirma der 1cc. Nach erfolgreichem Abschluss ist Philipp jetzt bei
der 1cc für das Reporting von WEEE und Batterie Themen verantwortlich und
koordiniert Abholaufträge.
On 18, Jul 2019 | In News | By Alisa Maier
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die neue
REACH-Kandidatenliste am 16. Juli 2019 veröffentlicht: Vier sehr
besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) kamen neu auf
die Liste. Die Kandidatenliste der Stoffe, die für eine Zulassung in Frage
kommen, enthält nun 201 Substanzen.
Die neu hinzugefügten Substanzen haben viele verschiedene Verwendungen. Beispielsweise wird 2-Methoxyethylacetat unter anderem in verschiedenen Anwendungen als Lösungsmittel eingesetzt (z. B. als industrielles Lösungsmittel oder für Harze und verschiedene Gummiarten). TNPP wird hauptsächlich als Antioxidans zur Polymerstabilisierung verwendet. 2,3,3,3-Tetrafluor-2- (heptafluorpropoxy) propionsäure, ihre Salze und ihre Acylhalogenide werden bei der Verarbeitung von fluorierten Polymeren benutzt. Zu den vielfältigen Anwendungen von 4-tert-Butylphenol zählen beispielsweise die Herstellung von Epoxidharzen und aufgrund seiner spezifischen Eigenschaften die Herstellung von flexiblen Kunststoffen.
Link zur ECHA Website: https://echa.europa.eu/-/four-new-substances-added-to-the-candidate-list
On 16, Jul 2019 | In News | By Alisa Maier
Stoffbeschränkungen für Phthalate:
Der Anwendungsbereich
der EU-RoHS-Richtlinie 2011/65/EU wird sich ab dem 22. Juli 2019 ändern. Gemäß
der Änderungsrichtlinie 2015/863 werden vier neue Stoffe in die Liste der nicht
zugelassenen Stoffe und ihre Verwendung bis zu einer maximalen Konzentration
von 0,1% in homogenem Material aufgenommen:
- Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)
- Butylbenzylphthalat (BBP)
- Dibutylphthalat (DBP)
- Diisobutylphthalat (DIBP)
Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die in den Anwendungsbereich der RoHS-Richtlinie fallen, müssen die neuen Stoffbeschränkungen einhalten, wenn sie nach dem 21. Juli 2019 zum ersten Mal in Verkehr gebracht werden.
Erstmals sind neue Branchen betroffen:
Außerdem
gilt ab dem 22. Juli 2019 der sogenannte „Open Scope“. Dies bedeutet,
dass alle Elektro- und Elektronikgeräte – das heißt Geräte, die für mindestens
eine beabsichtigte Funktion von elektrischem Strom oder elektromagnetischen
Feldern abhängig sind – in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen (Ausnahmen
bleiben unverändert). Dies betrifft beispielsweise Kleidung und Möbel mit
elektrischen Komponenten oder auch Kabel, die nun ebenfalls die Stoffbeschränkungen
einhalten müssen.
Gerne
beantworten wir Ihre Fragen zur Einhaltung der RoHS-Richtlinie und zu
Compliance-Fragen im Rahmen der EU-RoHS.
Bitte
kontaktieren Sie uns unter contact@1cc-consulting.com