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05

Sep 2018

1cc Webinar am 20. September 2018: WEEE „Open Scope“

On 05, Sep 2018 | In News, WEEE | By Alisa Maier

Unternehmen, die von der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU betroffen sind, müssen sich auf erhebliche Veränderungen einstellen: Ab dem 15. August 2018 müssen alle Elektro- und Elektronikgeräte, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, nach dem sogenannten „offenen Geltungsbereich“ klassifiziert werden.

Um Unternehmen zu helfen, die Veränderungen während der Übergangsphase zu verstehen, bietet die 1cc im September 2018 ein Webinar an.

Gerli Wacowski, Consultant/Compliance Professional bei der 1cc GmbH, gibt einen Einblick in die wichtigsten Neuerungen und Konsequenzen des „open scope“ hinsichtlich WEEE. Im Webinar werden Beispiele für die Implementierung in ausgewählten Ländern der EU präsentiert.

Titel: WEEE Open Scope in EU: Consequences and Updates
Datum: 20. September 2018, 14:00 – 15:00 Uhr MESZ
Sprache: Englisch
Registrierungslink: https://attendee.gotowebinar.com/register/4255692034133907715

PS: Die Teilnahme am Webinar ist kostenlos. Die Anzahl der Teilnehmer ist auf 20 begrenzt.

05

Sep 2018

China RoHS II – der Countdown läuft…

On 05, Sep 2018 | In News, RoHS | By Alisa Maier

Am 15. März 2018 wurde vom Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (MIT) die erste Charge von elektrischen und elektronischen Produkttypen veröffentlicht, die den chinesischen RoHS II-Vorschriften entsprechen müssen (Bekanntmachung Nr. 15 von 2018).

Importeure und Hersteller der gelisteten Produkte haben nun eine Frist von einem Jahr, um die Einhaltung der China RoHS II-Anforderungen sicherzustellen. Ab dem 12. März 2019 unterliegen die 12 Produkttypen Stoffbeschränkungen, Kennzeichnungs- und Informationspflichten. Die Regeln gelten für in China verkaufte und hergestellte Produkte sowie für Einfuhren auf den chinesischen Markt.

Im Vergleich zur EU-RoHS ist der Produktumfang eher begrenzt und enthält 39 Ausnahmen. Hinsichtlich der Konzentrationsgrenzwerte für Stoffe in Produkten müssen Hersteller und Importeure von Fertigerzeugnissen jedoch ein Konformitätsbewertungssystem einführen – detaillierte Anforderungen an dieses System werden voraussichtlich in naher Zukunft von der Regierung veröffentlicht. Darüber hinaus sind die Zulieferer von Teilen und Komponenten von der Verordnung betroffen, da von den Herstellern und Importeuren erwartet wird, dass sie Informationen über Stoffe im Vorfeld an die Zulieferer weiterleiten.

1cc wird die Änderungen und Anforderungen genau beobachten.

05

Sep 2018

1cc – Ein neues Teammitglied

On 05, Sep 2018 | In News | By Alisa Maier

Sylwia Patron-Ravidà verstärkt seit März 2018 das 1cc-Team als Consultant mit den Schwerpunkten WEEE, Batterien und Verpackung.

Sylwia hat einen Master-Abschluss in Politikwissenschaft von der Maria-Curie-Skłodowska-Universität in Lublin, Polen, und befindet sich derzeit in der Endphase ihrer Promotion an der Graduate School of Politics der Universität Münster.

Sylwia hat drei Jahre Lehrerfahrung am Institut für Politikwissenschaft in Münster. Zuvor war sie als Beraterin bei einer polnischen Beratungsfirma im Bereich der Wirtschafts- und Innovationspolitik und bei einer deutschen Beratungsfirma tätig, die eine breite Palette von Dienstleistungen über den gesamten Lebenszyklus von grenzüberschreitenden Projekten bietet.

05

Sep 2018

REACH – Künftige Herausforderungen nach Ablauf der Registrierungsfrist am 31. Mai 2018

On 05, Sep 2018 | In News, REACH | By Alisa Maier

Die letzte Frist für die Registrierung von Stoffen unter REACH am 31. Mai 2018 betraf lediglich die Registrierung eines bestimmten Mengenbereichs. Andere Verpflichtungen im Rahmen von REACH bleiben jedoch unverändert.

Dazu gehören beispielsweise die Zulassung von Stoffen sowie Informationsanforderungen in der Lieferkette. Die REACH-Kandidatenliste muss in dieser Hinsicht überwacht werden. Auch neue Stoffbeschränkungen müssen berücksichtigt werden.

Bei der Registrierung gibt es auch Aufgaben, die alle bestehenden Registrierungsdossiers betreffen, da sie gepflegt und auf dem neuesten Stand gehalten werden sollen. Außerdem sollten sich die Registranten nach Einreichung der Registrierungsdossiers Zeit nehmen, um die Zusammenarbeit mit den Co-Registranten abzuschließen und z.B. eine Kostenprüfung des Letter of Access (LoA) einzuleiten oder die Bedingungen für den Datenaustausch in der Zukunft zu diskutieren.

Schließlich wurden die Registrierungsfristen für bereits auf dem Markt befindliche Stoffe festgelegt. Die chemische Industrie ist allerdings ein sehr dynamischer Bereich, in dem laufend neue Stoffe entwickelt werden können und auch registriert werden müssen.

Für weitere Informationen zu REACH kontaktieren Sie uns bitte: info@1cc-consulting.com

05

Sep 2018

Rundschreiben Wirtschaftspaket im EU-Amtsblatt veröffentlicht

On 05, Sep 2018 | In News | By Alisa Maier

Vier Richtlinien, das so genannte „Circular Economy Package“ bilden, wurden am 14. Juni 2018 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie traten am 4. Juli 2018 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Mit den Richtlinien werden die folgenden Richtlinien des europäischen Abfallrechts geändert:
– Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle
– Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle
– Richtlinie 2006/66/EG über Akkumulatoren und Altbatterien und Altakkumulatoren
– Richtlinie 2012/19/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
– Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge
– Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien

Die neue Gesetzgebung stärkt die „Abfallhierarchie“, d.h. sie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, spezifische Maßnahmen zu ergreifen, um Vermeidung, Wiederverwendung und Recycling gegenüber Deponierung und Verbrennung zu priorisieren und so die in die Kreislaufwirtschaft einzusteigen.

Neben einer erhöhten Abfallvermeidung sind höhere Verwertungsquoten vorgesehen: Beispielsweise erhöhen sich die Sätze für Verpackungsabfälle wie folgt: Ab 2025 werden 65% und ab 2030 70% recycelt. Für Kunststoffverpackungen gilt bis 2025 eine Recyclingquote von 50%, bis 2030 von 55%.

Darüber hinaus gibt es Wiederverwendungsziele für Textilien, Elektroaltgeräte und Sperrmüll. Bis 2025 sollen 5% wiederverwendet werden, bis 2030 mindestens 15%.

Auch der Anteil der wiederverwendeten Verkaufs- und Transportverpackungen, die in Verkehr gebracht werden, muss erhöht werden.

03

Sep 2018

WEEE-Richtlinie: Open Scope Gültig ab 15. August 2018

On 03, Sep 2018 | In News, WEEE | By Alisa Maier

Unternehmen, die von der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU betroffen sind, müssen sich in naher Zukunft auf erhebliche Veränderungen einstellen: Ab dem 15. August 2018 müssen alle Elektro- und Elektronikgeräte, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, nach dem sogenannten „offenen Geltungsbereich“ klassifiziert werden.

Erstens werden die zehn derzeitigen Elektro- und Elektronikgerätekategorien durch sechs neue Kategorien ersetzt, die in Anhang III der WEEE-Richtlinie aufgeführt sind. Ab Inkrafttreten des offenen Anwendungsbereichs unterliegen alle Geräte, die unter die Definition von Elektro- und Elektronikgeräten gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a) fallen, den Bestimmungen der WEEE-Richtlinie.

Zweitens arbeiten bereits mehrere nationale Compliance-Systeme und Behörden in verschiedenen EU-Ländern an einer neuen Struktur, die sich entsprechend auswirken wird:
– Registrierungskategorien (d.h. erforderliche Registrierungsanpassungen)
– Deklarationskategorien (d.h. mehrere Unterkategorien)
– Preislisten von Compliance-Systemen

Die Anforderungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sind unterschiedlich. So werden die Hersteller aufgrund der fehlenden Harmonisierung (d.h. mehrerer Unterkategorien) zwischen den verschiedenen nationalen Konformitätsregelungen weiterhin mit komplexen Verpflichtungen zur Erfüllung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten konfrontiert sein.

Möchten Sie mehr über den offenen Rahmen und den Stand der Umsetzung in den EU-Ländern erfahren? 1cc bietet ein weiteres Webinar zum Thema WEEE Open Scope im September 2018 an. Der genaue Termin für das Webinar wird in Kürze auf unserer Website veröffentlicht.

03

Sep 2018

Deutschland: Neues Verpackungsrecht erfordert Registrierung bei neuem Verpackungsregister

On 03, Sep 2018 | In News | By Alisa Maier

In Deutschland tritt das neue Verpackungs- und Verpackungsabfallgesetz (VerpackG) zum 1. Januar 2019 in Kraft. Es ersetzt die bisherige Verpackungsverordnung (VerpackV). Die wichtigste Änderung betrifft die neu gegründete Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.

Hersteller und/oder Vertreiber, die Verpackungen auf den deutschen Markt bringen, müssen sich bis zum 1. Januar 2019 elektronisch über die Datenbank LUCID registrieren. Es gelten weitere Verpflichtungen:
– Jährliche Meldung der Mengen an das neue Verpackungsregister
– Registrierung von Marken
– Klassifizierung der zu registrierenden Verpackungsarten nach der Liste der B2C-Verpackungen, die vom Register ausgegeben werden.

Einige Verpflichtungen bleiben unverändert:
– Pflicht zur Teilnahme an einem amtlich zugelassenen Verpackungssystem („Duales System“)
– Meldung der Mengen an das System im vereinbarten Zyklus
– Arten von deklarationspflichtigen Verpackungsmaterialien
– Verpflichtung zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung, wenn die Mengen die Volumenschwellen überschreiten.

Das neue Register befindet sich derzeit im Aufbau und startet Ende August 2018. Die Unternehmen können sich dann vorregistrieren.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.

02

Jul 2018

ECHA veröffentlicht neue Kandidatenliste

On 02, Jul 2018 | In News, REACH | By Alisa Maier

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die neue REACH-Kandidatenliste am 27. Juni 2018 veröffentlicht: Zehn sehr besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) kamen neu auf die Liste. Die Kandidatenliste der Stoffe, die für eine Zulassung in Frage kommen, enthält nun 191 Substanzen.

Link zur ECHA Website: www.echa.europa.eu/-/ten-new-substances-added-to-the-candidate-list

30

Mai 2018

Europäischer Rat beschließt Kreislaufwirtschaftspaket

On 30, Mai 2018 | In News | By Alisa Maier

Am 22.05.2018 wurden vier als sogenanntes „Kreislauftwirtschaftspaket“ bezeichnete Änderungsrichtlinien vom europäischen Rat beschlossen. Die Änderungsrichtlinien fassen die folgenden Richtlinien des europäischen Abfallrechts neu:

  • Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG
  • Verpackungsrichtlinie 94/62/EG
  • Batterierichtlinie 2006/66/EG
  • Altfahrzeugrichtlinie 2000/53/EG
  • WEEE-Richtlinie 2012/19/EU
  • Deponierichtlinie 1999/31/EG

Zu den Hauptzielen gehören die erhöhte Abfallvermeidung sowie höhere Recyclingquoten: Die Quoten für Verpackungsabfalle erhöhen sich beispielsweise wie folgt: Ab 2025 sollen 65% und ab 2030 70% recycelt werden. Für Kunststoffverpackungen wird bis 2025 eine Recyclingquote von 50% gelten. Bis 2030 gilt eine Quote von 55%.

Zudem soll es Wiederverwendungsziele für Textilien, Elektroaltgeräte und Sperrmüll geben. Bis 2025 sollen 5%, bis 2030 mindestens 15% wiederverwendet werden.
Der Anteil in Verkehr gebrachter wiederverwendeter Verkaufs- und Transportverpackungen muss ebenfalls erhöht werden.

Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU treten die Richtlinien nach 20 Tagen in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt bleiben den Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Regelungen in nationale Gesetzgebung umzusetzen.

25

Apr 2018

Neue EU-Verordnung zum Geoblocking in Kraft

On 25, Apr 2018 | In News | By Alisa Maier

Ende Februar haben EU-Parlament und Ministerrat dem Entwurf einer Geoblocking-Verordnung zugestimmt, die sodann am 22. März in Kraft trat. Es besteht eine 9-monatige Übergangsfrist, ehe die Regelung am 03. Dezember 2018 verbindlich wird.

Was ist Geoblocking?

Beim Geoblocking werden Online-Kunden gehindert, Waren oder Dienstleistungen über eine Webseite in einem anderen Mitgliedstaat zu bestellen und zu erwerben. Die Herkunft des Bestellers wird anhand der IP-Adresse ermittelt. Der Kunde kann dann entweder den Bestellvorgang nicht durchführen oder wird auf eine andere Webseite (bspw. die seines Herkunftslandes) umgeleitet.

Was ist das Ziel der Verordnung?

Mit der neuen Verordnung soll verhindert werden, dass Verbraucher und Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen in einem anderen EU-Staat erwerben, in Bezug auf Verkaufs- oder Zahlungsbedingungen benachteiligt werden.

Bestehen Ausnahmen vom Geoblocking-Verbot?

Dienstleistungen, die hauptsächlich darin bestehen, dass der Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Inhalte und deren Nutzung ermöglicht wird (Musikstreamingdienste, E-Books, Online-Spiele), sind vom Geltungsbereich derzeit noch ausgenommen.

Was wird konkret geregelt?

  • Anbietern ist es untersagt, den Zugang von Kunden zu ihrer Online-Schnittstelle aus Gründen der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung durch technische Mittel oder auf anderem Wege zu sperren oder zu beschränken.
  • Anbietern ist es untersagt, Kunden auf eine andere Online-Schnittstelle mit anderen Inhalten umzuleiten, es sei denn der Kunde stimmt vorher ausdrücklich zu.
  • Anbieter dürfen keine unterschiedlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden.
  • Anbietern ist es untersagt, unterschiedliche Zahlungsbedingungen für den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen anzuwenden.
  • Anbieter dürfen jedoch Waren und Dienstleistungen verkaufen und müssen diese nicht selbst oder in ihrem Auftrag grenzüberschreitend in den Mitgliedstaat des Kunden zustellen.

Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte: info@1cc-consulting.com