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News

03

Sep 2018

Deutschland: Neues Verpackungsrecht erfordert Registrierung bei neuem Verpackungsregister

On 03, Sep 2018 | In News | By Alisa Maier

In Deutschland tritt das neue Verpackungs- und Verpackungsabfallgesetz (VerpackG) zum 1. Januar 2019 in Kraft. Es ersetzt die bisherige Verpackungsverordnung (VerpackV). Die wichtigste Änderung betrifft die neu gegründete Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.

Hersteller und/oder Vertreiber, die Verpackungen auf den deutschen Markt bringen, müssen sich bis zum 1. Januar 2019 elektronisch über die Datenbank LUCID registrieren. Es gelten weitere Verpflichtungen:
– Jährliche Meldung der Mengen an das neue Verpackungsregister
– Registrierung von Marken
– Klassifizierung der zu registrierenden Verpackungsarten nach der Liste der B2C-Verpackungen, die vom Register ausgegeben werden.

Einige Verpflichtungen bleiben unverändert:
– Pflicht zur Teilnahme an einem amtlich zugelassenen Verpackungssystem („Duales System“)
– Meldung der Mengen an das System im vereinbarten Zyklus
– Arten von deklarationspflichtigen Verpackungsmaterialien
– Verpflichtung zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung, wenn die Mengen die Volumenschwellen überschreiten.

Das neue Register befindet sich derzeit im Aufbau und startet Ende August 2018. Die Unternehmen können sich dann vorregistrieren.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.