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Jan 2016
On 28, Jan 2016 | In Copyright Levies, News | By Alisa Maier
Für Unternehmen, die Urheberrechtsabgaben für Mobiltelefone, PCs oder Speichermedien bezahlen müssen, wird ein neues Register eingeführt: Diese so genannte „Weiße Liste“ auf der Website der zuständigen Behörde, der Verwertungsgesellschaft ZPÜ, wird Namen und Adressen der Firmen nennen (hier), die ihren Verpflichtungen nachkommen. Das heißt also derjenigen, die Urheberrechtsabgaben bezahlen. Zusätzlich können die Industrieverbände der Verwertungsgesellschaft Firmen nennen, die ihren Pflichten (noch) nicht nachkommen.
Seit langem wird den Verwertungsgesellschaften vorgeworfen, den Großteil des Marktes für aufnahmefähige Elektronikprodukte und Speichermedien gar nicht zu erfassen. Deshalb würden viele Unternehmen nicht die verkauften Mengen ihrer abgabepflichtigen Produkte melden und auch nicht die vereinbarten Tarife bezahlen. Offenbar trifft das zu.
Mit der Tarifeinigung zu Mobiltelefonen und Tablets im Dezember 2015 ist nun jedoch vertraglich festgeschrieben, dass die Verwertungsgesellschaften ihre Ansprüche flächendeckend geltend machen. Neben der „Weißen Liste“ wird das auch durch gezielte Recherchen beispielsweise bei dem Hersteller-Register für die Rücknahmepflichten von Elektroaltgeräten unterstützt. Weitere Europäische Länder wie Frankreich und Polen gehen in ähnlicher Weise vor. In der Schweiz gibt es im Umweltbereich sogar eine „Schwarze Liste“ mit Unternehmen, die quasi umgekehrt nicht registriert sind.
Gerne erläutern wir Ihnen alle Regelungen in den neuen Gesamtverträgen zu urheberrechtlichen Pauschalabgaben in Deutschland. Sprechen Sie uns an: info@1cc-consulting.com.