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News

20

Mrz 2019

„Passive“ Geräte im Anwendungsbereich des ElektroG

On 20, Mrz 2019 | In News, WEEE | By Alisa Maier

Mit Wirkung zum 1. Mai 2019 fallen die sogenannten „passiven“ Endgeräte in den Anwendungsbereich des deutschen ElektroG. Elektro- und Elektronikgeräte, die nur Strom leiten, müssen in Deutschland unter folgenden spezifischen Kategorien registriert oder zum Monatsbericht bei bereits bestehenden Registrierungen hinzugefügt werden:

  • Kleingeräte
  • Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
  • Großgeräte

Zu den passiven Geräten gehören Antennen, Adapter, Buchsen, Stecker, Steckdosen, Wandstecker, vorgefertigte Kabel, Schalter, Drucktasten und elektrische Sicherungen.

 

Gerne unterstützen wir Sie insbesondere bei folgenden Themen:

  • Bewertung, welche Ihrer Produkte betroffen sind
  • Registrierung neuer Geräte im Anwendungsbereich
  • Integration der passiven Geräte in die bereits bestehenden Melderoutinen
  • Beobachtung der Gesetzesentwicklung zu den passiven Geräten in anderen EU-Ländern

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen per E-Mail unter contact@1cc-consulting.com oder telefonisch unter +49 7031 43938-0 gerne zur Verfügung.