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2019 - Seite 4 von 5 -

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Apr 2019

BELGIUM – Copyright Levy Report

On 16, Apr 2019 | In Download-Center (Urheberrechtsabgaben ) | By Alisa Maier

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Apr 2019

HUNGARY- Copyright Levy Report

On 16, Apr 2019 | In Download-Center (Urheberrechtsabgaben ) | By Alisa Maier

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Apr 2019

GERMANY- Copyright Levy Report

On 16, Apr 2019 | In Download-Center (Urheberrechtsabgaben ) | By Alisa Maier

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Apr 2019

FRANCE- Copyright Levy Report

On 16, Apr 2019 | In Download-Center (Urheberrechtsabgaben ) | By Alisa Maier

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Apr 2019

CROATIA- Copyright Levy Report

On 16, Apr 2019 | In Download-Center (Urheberrechtsabgaben ) | By Alisa Maier

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Apr 2019

EURASIAN ECONOMIC UNION – Technical Regulation on RoHS 037/2016

On 16, Apr 2019 | In Download-Center (Produkt-Design) | By Alisa Maier

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Apr 2019

CZECH REPUBLIC- Copyright Levy Report

On 16, Apr 2019 | In Download-Center (Urheberrechtsabgaben ) | By Alisa Maier

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Mrz 2019

„Passive“ Geräte im Anwendungsbereich des ElektroG

On 20, Mrz 2019 | In News, WEEE | By Alisa Maier

Mit Wirkung zum 1. Mai 2019 fallen die sogenannten „passiven“ Endgeräte in den Anwendungsbereich des deutschen ElektroG. Elektro- und Elektronikgeräte, die nur Strom leiten, müssen in Deutschland unter folgenden spezifischen Kategorien registriert oder zum Monatsbericht bei bereits bestehenden Registrierungen hinzugefügt werden:

  • Kleingeräte
  • Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
  • Großgeräte

Zu den passiven Geräten gehören Antennen, Adapter, Buchsen, Stecker, Steckdosen, Wandstecker, vorgefertigte Kabel, Schalter, Drucktasten und elektrische Sicherungen.

 

Gerne unterstützen wir Sie insbesondere bei folgenden Themen:

  • Bewertung, welche Ihrer Produkte betroffen sind
  • Registrierung neuer Geräte im Anwendungsbereich
  • Integration der passiven Geräte in die bereits bestehenden Melderoutinen
  • Beobachtung der Gesetzesentwicklung zu den passiven Geräten in anderen EU-Ländern

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen per E-Mail unter contact@1cc-consulting.com oder telefonisch unter +49 7031 43938-0 gerne zur Verfügung.

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Mrz 2019

1cc Webinar im März 2019: California Proposition 65

On 20, Mrz 2019 | In News, WEEE | By Alisa Maier

Die 1cc GmbH veranstaltet einen Webinar zur kalifornischen Gesetzgebung California Proposition 65.

Die California Proposition 65 betrifft alle Unternehmen, die Produkte in Kalifornien verkaufen. Unternehmen müssen Warnhinweise auf ihren Produkten anbringen, wenn diese Substanzen enthalten, die unter der Gesetzgebung gelistet sind. Das Webinar wird die grundsätzlichen Anforderungen aufzeigen. Unter anderem wird erklärt, wer nach der California Proposition 65 verpflichtet ist und wie die Warnungen gestaltet sein müssen. Darüber hinaus wird noch die Problematik der „safe harbor levels“ angesprochen.

Date: Wednesday, March 27, 2019 3:00 PM – 4:00 PM CEST

Language: English

Registration Link: https://attendee.gotowebinar.com/register/8563301519384250891

 

PS: Die Teilnahme am Webinar ist kostenlos. Die Anzahl der Teilnehmer ist auf 20 begrenzt.

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Mrz 2019

Sind E-Scooter und Hoverboards von der WEEE-Richtlinie betroffen?

On 20, Mrz 2019 | In News | By Alisa Maier

Mit der Entwicklung hin zur sogenannten Verkehrswende stellen Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter und Hoverboards ein attraktives und wachsendes Geschäftsfeld in vielen EU-Ländern dar.

Als elektronisch betriebene Fahrzeuge stellt sich für diese Art von Produkten die Frage, ob Hersteller von den Anforderungen der WEEE-Richtlinie betroffen sind. Die Richtlinie 2012/19/EU sieht eine Ausnahme vom Anwendungsbereich für jene Zweirad-Fahrzeuge vor, die typgenehmigt sind. Angesichts der Vielzahl an Modellen und Eigenschaften dieser Kleinstfahrzeuge lässt sich hinsichtlich der WEEE-Relevanz in der EU keine einheitliche Aussage treffen – vielmehr wird es auf das einzelne Modell und seine Eigenschaften ankommen!

Unabhängig davon, ob ein E-Scooter oder Hoverboard der jeweils nationalen WEEE-Gesetzgebung unterfällt sind die in den Produkten enthaltenen Akkumulatoren in jedem Fall Gegenstand der Richtlinie 2006/66/EU über Batterien und Akkumulatoren.

Mit dem Entwurf einer Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (kurz: eKFV), hat Deutschland zu Beginn des Jahres 2019 eine Zulassung für E-Scooter initiiert, welche mit einer Höchstgeschwindigkeit zwischen 12km/h und 20 km/h betreiben werden können. Hoverboards sind davon derzeit noch nicht erfasst; das BMVI prüft jedoch auch deren Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung Ihrer Verpflichtungen in den einzelnen EU-Ländern. Bitte kontaktieren Sie uns unter contact@1cc-consulting.com