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Apr 2018
Die neuesten Änderungen des Königlichen Erlasses 110/2015 in Spanien werden am 15. August 2018 in Kraft treten. Die neuen Kategorien und Unterkategorien werden jedoch bereits ab April 2018 für die Meldungen gelten. Folglich müssen die Hersteller für das erste Quartal auch die Mengenmeldung für die 7 neuen Kategorien vorlegen (derzeit gibt es 10 Kategorien).
Außerdem werden ab August 2018 neue Geräte in den Anwendungsbereich aufgenommen:
Alle diese Geräte müssen ohne Ausnahme deklariert werden.
Wir empfehlen Ihnen dringend, dass Sie die neuen Kriterien in Bezug auf die äußeren Produktabmessungen genau beachten, wobei zwischen kleinen und großen Geräten mit einer Kantenlänge von mehr oder weniger als 50 cm unterschieden wird (siehe Anhang von EWRN).
Die folgenden Punkte sind besonders wichtig:
Gibt es weitere Produkte, die Sie noch nicht registriert haben?
Ist eine zusätzliche Registrierung erforderlich? (basierend auf den neuen Produktabmessungen)
Gerne stellen wir Ihnen unsere Expertise zur Verfügung und unterstützen Sie bei den nächsten notwendigen Schritten (z.B. zusätzliche Registrierung, Meldung der Anfrage/Korrektur der Kategorie).
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter info@1cc-consulting.com.