On 18, Jul 2019 | In News | By Alisa Maier
Im Mai und Juni wurden zwei wichtige Tarifabschlüsse zu
urheberrechtlichen Pauschalabgaben erreicht, über die in Deutschland
üblicherweise verhandelt wird. Zum einen sind jetzt Abgaben für viele Geräte
der Unterhaltungselektronik fest vereinbart. Zum anderen einigten sich
Verwertungsgesellschaften und Industrie nach Jahren der Verhandlungen auf die
neue Höhe der Abgaben für USB-Sticks und Speicherkarten.
Es war stets die Absicht der deutschen
Verwertungsgesellschaften, die ganze Reihe privat genutzter Geräte
abgabepflichtig zu machen. Angefangen bei MP 3-Spielern über Mobiltelefone und
Tablets bis hin zu TV-Geräten. Das ist erreicht, durch die neuen
Tarifabschlüsse sind jetzt viel mehr unterschiedliche Produkte abgabepflichtig.
Alle betroffenen Unternehmen müssen nun unaufgefordert aktiv werden: Um Rückstellungen aufzulösen, sind zunächst die entsprechenden Verkaufsmengen seit 2008 bzw. 2012 zu melden. Immerhin gilt ein reduzierter Tarif auch für die zurückliegenden Zeiträume, wenn sich die Unternehmen jetzt noch schnell vertraglich binden. Für die genannten Speichermedien im Zeitraum ab 2012 endet die Beitrittsmöglichkeit allerdings schon am 31. Juli.
Anschließend besteht die fortlaufende Abwicklung der
Pflichten vor allem in der Einhaltung von Fristen, Terminen und Formaten. Nicht
zuletzt sind dann auch die Abgaben in der Preisgestaltung gegenüber
Vorlieferanten wie Endkunden zu berücksichtigen. Eine Abgabe von 30 Cent pro
USB-Stick oder 12 Euro für eine Multimedia-Festplatte machen hier einen Unterschied.
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