On 16, Jul 2019 | In News | By Alisa Maier
Stoffbeschränkungen für Phthalate:
Der Anwendungsbereich
der EU-RoHS-Richtlinie 2011/65/EU wird sich ab dem 22. Juli 2019 ändern. Gemäß
der Änderungsrichtlinie 2015/863 werden vier neue Stoffe in die Liste der nicht
zugelassenen Stoffe und ihre Verwendung bis zu einer maximalen Konzentration
von 0,1% in homogenem Material aufgenommen:
- Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)
- Butylbenzylphthalat (BBP)
- Dibutylphthalat (DBP)
- Diisobutylphthalat (DIBP)
Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die in den Anwendungsbereich der RoHS-Richtlinie fallen, müssen die neuen Stoffbeschränkungen einhalten, wenn sie nach dem 21. Juli 2019 zum ersten Mal in Verkehr gebracht werden.
Erstmals sind neue Branchen betroffen:
Außerdem
gilt ab dem 22. Juli 2019 der sogenannte „Open Scope“. Dies bedeutet,
dass alle Elektro- und Elektronikgeräte – das heißt Geräte, die für mindestens
eine beabsichtigte Funktion von elektrischem Strom oder elektromagnetischen
Feldern abhängig sind – in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen (Ausnahmen
bleiben unverändert). Dies betrifft beispielsweise Kleidung und Möbel mit
elektrischen Komponenten oder auch Kabel, die nun ebenfalls die Stoffbeschränkungen
einhalten müssen.
Gerne
beantworten wir Ihre Fragen zur Einhaltung der RoHS-Richtlinie und zu
Compliance-Fragen im Rahmen der EU-RoHS.
Bitte
kontaktieren Sie uns unter contact@1cc-consulting.com