On 08, Mai 2020 | In News | By Alisa Maier
Als eines der wenigen Länder in der EU hat Dänemark bislang
keine erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen vorgesehen. Die
Sammlung und der Umgang mit Haushaltsverpackungen ist bislang über die Kommunen
geregelt. Gewerblicher Verpackungsabfall ist von den Gewerbetreibenden über
Abfallunternehmen zu entsorgen.
Nach der Änderung der Verpackungsrichtlinie 94/62/EG im
Rahmen des EU Waste Packages 2018 durch die Richtlinie 2018/852/EU sieht sich
Dänemark veranlasst, die erweiterte Herstellerverantwortung auch für
Verpackungen einzuführen. Hierzu wurde nunmehr ein Gesetzesentwurf zur Änderung
des Umweltgesetzes vorgelegt. Dieser Gesetzesentwurf sieht im Wesentlichen die
Ermächtigungen des Umweltministers vor, entsprechende Ausführungsverordnungen
zu erlassen.
Folgenden Akteure sollen in die erweiterte
Herstellerverantwortung in Dänemark einbezogen werden:
• Produkthersteller, die ihr verpacktes Produkt entweder in
Dänemark herstellen, verpacken und vermarkten oder nur verpacken und
vermarkten.
• Importeure
• Fernverkäufer
Im Detail sind u.a. folgende Regelungen vorgesehen:
- Die Akteure sollen auf eigene Kosten für die
Rücknahme und die getrennte Behandlung von Haushaltsverpackungen und
gewerblichen Verpackungen sorgen (=Prinzip der erweiterten
Herstellerverantwortung).
- Die Einräumung von Befreiungs- oder
Mengenschwellen.
- Die explizite gesetzliche Regelung zur möglichen
Übernahme von Verpflichtungen durch Akteure (Hersteller und Importeure) für
ihre in Dänemark ansässigen Händler im Rahmen einer Registrierung.
- Informationspflichten für Hersteller und
Importeure hinsichtlich Recycling und Abfallbehandlung für Abfallbehandlungsunternehmen.
- Die Möglichkeit zur Bestellung eines Authorized
Representative (AR) für ausländische Unternehmen für nunmehr alle drei
Produktbereiche WEEE, Batterien und Verpackungen.
- Finanzielle Anreize für Hersteller und
Importeure, wie sie in der Richtlinie 2018/852 zur Umsetzung der Abfallhierarchie
vorgesehen sind.
Das Inkrafttreten des Gesetzes ist am 31.12.2024 vorgesehen.
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