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News

08

Mai 2020

Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen in Dänemark ab 2025

On 08, Mai 2020 | In News | By Alisa Maier

Als eines der wenigen Länder in der EU hat Dänemark bislang keine erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen vorgesehen. Die Sammlung und der Umgang mit Haushaltsverpackungen ist bislang über die Kommunen geregelt. Gewerblicher Verpackungsabfall ist von den Gewerbetreibenden über Abfallunternehmen zu entsorgen. 

Nach der Änderung der Verpackungsrichtlinie 94/62/EG im Rahmen des EU Waste Packages 2018 durch die Richtlinie 2018/852/EU sieht sich Dänemark veranlasst, die erweiterte Herstellerverantwortung auch für Verpackungen einzuführen. Hierzu wurde nunmehr ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Umweltgesetzes vorgelegt. Dieser Gesetzesentwurf sieht im Wesentlichen die Ermächtigungen des Umweltministers vor, entsprechende Ausführungsverordnungen zu erlassen.

Folgenden Akteure sollen in die erweiterte Herstellerverantwortung in Dänemark einbezogen werden:

• Produkthersteller, die ihr verpacktes Produkt entweder in Dänemark herstellen, verpacken und vermarkten oder nur verpacken und vermarkten.

• Importeure

• Fernverkäufer

Im Detail sind u.a. folgende Regelungen vorgesehen:

  • Die Akteure sollen auf eigene Kosten für die Rücknahme und die getrennte Behandlung von Haushaltsverpackungen und gewerblichen Verpackungen sorgen (=Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung).
  • Die Einräumung von Befreiungs- oder Mengenschwellen.
  • Die explizite gesetzliche Regelung zur möglichen Übernahme von Verpflichtungen durch Akteure (Hersteller und Importeure) für ihre in Dänemark ansässigen Händler im Rahmen einer Registrierung.
  • Informationspflichten für Hersteller und Importeure hinsichtlich Recycling und Abfallbehandlung für Abfallbehandlungsunternehmen.
  • Die Möglichkeit zur Bestellung eines Authorized Representative (AR) für ausländische Unternehmen für nunmehr alle drei Produktbereiche WEEE, Batterien und Verpackungen.
  • Finanzielle Anreize für Hersteller und Importeure, wie sie in der Richtlinie 2018/852 zur Umsetzung der Abfallhierarchie vorgesehen sind.

Das Inkrafttreten des Gesetzes ist am 31.12.2024 vorgesehen.

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