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News

05

Feb 2018

EAWU RoHS tritt am 1. März 2018 in Kraft: Erfüllt Ihr Unternehmen die damit verbundenen Anforderungen?

On 05, Feb 2018 | In News, RoHS | By Alisa Maier

Das technische Reglement der Eurasischen Wirtschaftsunion TR EAWU 037/2016 „Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“ tritt am 1. März 2018 in Kraft. Es setzt die Anforderungen für die zulässige Konzentration von Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertigem Chrom, polybromierten Biphenylen und polybromierten Diphenylethern übereinstimmend mit den einschlägigen Grenzwerten aus der EU RoHS fest. Sowohl die Produkte im Geltungsbereich als auch die Liste der Ausnahmen sind sehr ähnlich, wenn auch nicht identisch mit den Anforderungen der EU RoHS-Richtlinie.

Wichtige Unterschiede bestehen jedoch hinsichtlich der verpflichteten Wirtschaftakteure, der Erlangung der Konformität und der Kennzeichnung. Vor der Einführung auf dem EAWU Markt muss jedes Produkt einem speziellen Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen werden, das Registrierung und Kennzeichnung mit dem EAWU Konformitätszeichen beinhaltet. Dieser Prozess kann durch den Hersteller, den Importeur oder einen bevollmächtigten Vertreter initiiert werden, allerdings müssen dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Wir beraten Sie gerne zum Thema EAWU RoHS Compliance. Kontaktieren Sie uns unter contact@1cc-consulting.com