On 17, Feb 2020 | In News | By Alisa Maier
Die IHK Halle
(Saale) hat am 10. Februar 2020 eine Warnmeldung veröffentlicht.
Eine Scheinfirma
verschickt derzeit in betrügerischer Absicht Aufforderungen an Unternehmen, für
die Registrierung im Verpackungsregister 200,- € zu entrichten. Die Schreiben
tragen eine Absenderadresse in Berlin.
Grundsätzlich ist
die Registrierung im Verpackungsregister mit keinen Kosten verbunden. Herstellern
wird geraten, nicht auf die Schreiben zu reagieren und keinerlei Zahlungen zu
tätigen. Betroffene Unternehmen können darüber hinaus Strafanzeige erstatten.
Gerne beantworten
wir weitere Fragen zur Herstellerverantwortung für Verpackungen in Deutschland:
compliance@1cc-consulting.com
On 14, Feb 2020 | In News | By Alisa Maier
Das aktuelle
Urteil Nr. 88 vom 5. Februar 2020 des französischen Kassationsgerichts
bestätigt die Verpflichtung zur Zahlung von Urheberrechtsabgaben auch für
ausländische Anbieter. Das entspricht keineswegs einer neuen Entwicklung in dem
Bereich. Doch das Urteil belegt erneut, dass die Frage der Verpflichtung im
grenzüberschreitenden Warenverkehr immer wieder in den Hintergrund gerät und dass
es sich um eine rechtlich komplexe Angelegenheit handelt. Andernfalls hätte wohl
der in Luxemburg ansässige Anbieter von Speichermedien, der seine Produkte auch
in Frankreich vertreibt, das Urteil zugunsten der französischen
Verwertungsgesellschaft Copie France vor dem Kassationsgericht nicht bestritten.
Grundsätzlich besteht
europaweit weitgehend Einigkeit in der Frage der Verpflichtung: Bei Verkauf
abgabepflichtiger Produkte aus dem Ausland direkt an Endverbraucher, z. B. über
grenzüberschreitenden Onlinehandel, müssen die Abgaben für diese Produkte im
Land des Endverbrauchers abgeführt werden. Allerdings sind dort meist andere
Produkte mit anderen Abgaben belegt als im Land des Anbieters. Das erschwert Online-Händlern,
Plattformen und Shops den Überblick über die produktbezogenen Verpflichtungen
im Einzelnen. Hinzu kommt, dass die Verpflichtung in manchen Ländern gesetzlich
gar nicht ausreichend begründet ist. Wo das der Fall ist, berufen sich die
zuständigen Behörden auf das Opus-Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus
2011.
Der europäische Gerichtshof
stellte in dem Opus-Urteil (EuGH C 462/09) fest, dass die Mitgliedstaaten auch
dann für die Zahlung von Urheberrechtsabgaben sorgen müssen, wenn abgabepflichtige
Produkte aus dem Ausland bezogen werden. Das ist eine verbindliche Auslegung
europäischen Rechts, die nationalen zuständigen Stellen und Gerichte müssen
sich also darauf berufen.
Für weitere Informationen
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: copyright@1cc-consulting.com
On 04, Feb 2020 | In News | By Alisa Maier
Die Tarife aller abgabepflichtigen Produkte werden in Ungarn
jedes Jahr überprüft und neu festgesetzt. Dabei kann es größere und kleinere
Abweichungen der Tarifhöhen im Vergleich zum Vorjahr geben. In diesem Jahr gibt
es jedoch eine bedeutende Abweichung: Zusätzlich zu allen bestehenden Abgaben werden
nun Abgaben auf alle Arten von PCs verlangt. Die neuen Abgaben liegen zwischen
1,50 und 7,50 Euro (umgerechnet), je nach Speicherkapazität des Geräts.
Ganz ähnlich wie in anderen Ländern wird damit die so
genannte Produktkette aller Geräte geschlossen, die privates Kopieren
ermöglichen. Das reicht von MP3/4-Playern über Mobiltelefone bis hin zu Tablets,
inklusive den dazugehörenden Speichermedien, wie Speicherkarten und Festplatten.
All das ist in Ungarn bereits durch Urheberrechtsabgaben abgedeckt. Die
Modernisierung des Abgabensystems spricht für seine Vitalität und seine Erweiterung
um neue Abgaben für PCs steht mit heutigen Nutzungsgewohnheiten in Einklang. Es
bereitet auch die Ersetzung veralteter Formate wie Audiokassetten vor.
Die neue Rechtsvorschrift Nr. 68, die für diese wichtige
Änderung verantwortlich ist, bildet die Grundlage für die Befreiung
professioneller Nutzer von der Abgabenpflicht. Sie gibt ihnen die Möglichkeit
der Befreiung oder der rückwirkenden Rückerstattung von Abgaben. Ein System zur
Beantragung von Befreiungen und Erstattungen ist im Land allerdings seit langem
in Kraft.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur
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On 20, Jan 2020 | In News | By Alisa Maier
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die neue REACH-Kandidatenliste
am 16. Januar 2020 veröffentlicht: Vier sehr besorgniserregende Stoffe (Substances
of Very High Concern, SVHC) kamen neu auf die Liste. Die Kandidatenliste der
Stoffe, die für eine Zulassung in Frage kommen, enthält nun 205 Substanzen.
Die neu hinzugefügten Substanzen haben viele verschiedene Verwendungen. Beispielsweise wird Diisohexylphthalat als Weichmacher in einer Vielzahl von Produkten verwendet, die von Spielzeugen über Baustoffe bis hin zu Verpackungen reichen. 2-Benzyl-2-dimethylamino-4′-morpholinobutyrophenon und 2-Methyl-1-(4-methylthiophenyl)-2-morpholinopropan-1-on werden sowohl in Farben und Beschichtungen als auch allgemein in der Polymerherstellung benutzt. Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) und ihre Salze werden ebenso in der Polymerherstellung verwendet, sind aber auch nach Angaben der ECHA in der Elektronik als Flammschutzmittel in Polycarbonat zu finden.
Link zur ECHA Website: https://echa.europa.eu/de/-/four-new-substances-added-to-candidate-list