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2016 - Seite 4 von 4 -

18

Feb 2016

REACH: Rückzahlungssysteme für den Letter of Access (LoA) werden verpflichtend

On 18, Feb 2016 | In News | By Alisa Maier

Flakons_quadr_pixelio.deMit der Durchführungsverordnung 2016/9 vom 5. Januar hat die EU Kommission klare Regelungen für die gemeinsame Nutzung von Daten und die Teilung der damit zusammenhängenden Kosten bei der REACH-Registrierung festgelegt.

Gerecht, transparent und nicht-diskriminierend, so lauten die Vorgaben der REACH-Verordnung an die Kostenteilung – diese unspezifischen Vorgaben haben in der Vergangenheit immer wieder zu Missverständnissen und Streitigkeiten geführt: Kosten wurden nicht oder nur teilweise aufgeschlüsselt, Rückzahlungssysteme waren oft nicht vorgesehen, obwohl  nachträgliche Forderungen möglich waren, Einsicht ins Dossier wurde nicht gewährt und vieles mehr.

Nach der neuen Durchführungsverordnung müssen alle  Kostenteilungs-Vereinbarungen innerhalb eines SIEFs (Substance Exchange Forum) folgende Regelungen  enthalten:

  • Aufschlüsselung der gemeinsam zu nutzenden Daten einschließlich Kosten für die  einzelnen Datenposten und Details,  wie die einzelnen Posten der Datenanforderung gerecht werden. (Datenkosten)
  • Aufschlüsselung und Begründung der Verwaltungskosten
  • Kostenteilungsmodell einschließlich Erstattungsmechanismus

Bestehende Vereinbarungen können beibehalten werden, jedoch nur, wenn alle Parteien dies einstimmig beschließen. Sollte sich jedoch eine Partei  einer bereits bestehenden Vereinbarung anschließen, bspw. zur Registrierungsfrist 2018, so kann sie  die Aufschlüsslung der Kosten als auch die Einbeziehung eines Rückzahlungssystems verlangen.

Wurden die Kosten für einen LoA (Letter of Access) bisher oftmals „über den Daumen gepeilt“ bzw. , auf Grundlage einer vermuteten Anzahl von Co-Registranten ermittelt, so sind nun die Kosten sowohl offenzulegen als auch, nach einer jährlichen Überprüfung, entsprechende Kosten zu erstatten, falls sich bspw. mehr Registranten anschließen als ursprünglich kalkuliert.

1cc unterstützt Konsortien und federführende Registranten bei der Aufschlüsselung und Überwachung der Kosten für die gemeinsamen Registrierung, übernimmt administrative Aufgaben bei der Abwicklung des Letter of Access und installiert und betreut Rückzahlungssysteme.

16

Feb 2016

Frankreich: Neue Urheberrechtsabgaben für Cloud Services geplant

On 16, Feb 2016 | In News | By Alisa Maier

FranceIm Gespräch ist es schon lange, Urheberrechtsabgaben für die Cloud-Datenspeicherung zu erheben. Doch jetzt liegt in Frankreich ein Ergänzungsentwurf zum Urheberrechtsgesetz vor, der das konkretisiert. Erstmals würden damit nicht mehr allein greifbare Produkte wie Smartphones, Festplatten und CD-Rohlinge mit urheberrechtlichen Pauschalabgaben belegt, sondern Online-Dienste.

Welche Geräte und Speichermedien in welcher Höhe abgabenpflichtig sind, bestimmt sich bisher nach (Speicher-) Kapazitäten der Produkte sowie dem üblichen Umgang damit. Aber die typischen Nutzungsgewohnheiten scheinen wegzugehen von der lokalen Speicherung, erst recht von CD-Rohlingen. Wer Cloud Services nutzt, speichert weniger oder gar nichts mehr auf seiner PC-Festplatte. Je mehr Cloud-Dienste genutzt und je weniger Inhalte heruntergeladen und lokal gespeichert werden, desto drängender stellt sich die Frage nach der Angemessenheit der bestehenden Abgabensysteme.

In Frankreich wird die Zukunft der Privatkopie-Vergütung, das heißt die notwendige Anpassung dieses Systems seit Jahren diskutiert. In einem ausführlichen und vielbeachteten Bericht schlug bereits 2013 der vom Französischen Kulturministerium beauftragte Pierre Lescure vor, das Abgabensystem gezielt in die Richtung der Online-Dienste zu erweitern («Contribution aux politiques culturelles à l’ère numérique»).

Dem Lescure-Bericht zufolge sollten in einem ersten Schritt zusätzlich zu dem bestehenden Anwendungsbereich Geräte berücksichtigt werden, die vor allem den Zugang zum Internet ermöglichen. Deren Speicherkapazität steht nicht mehr im Vordergrund. So gerieten beispielsweise Spielkonsolen in den Blick, die mittlerweile in vielen Ländern abgabenpflichtig gemacht wurden. Die Fortführung dieses Gedankens und die Konzentration auf Online-Dienste erscheint als logische Konsequenz. Dies zeigt sich im aktuellen Gesetzentwurf, der dem Französischen Senat vorgelegt wurde.

10

Feb 2016

1cc informiert bei Veranstaltung der IHK Stuttgart zum Thema „REACH Update und Informationspflichten“

On 10, Feb 2016 | In Veranstaltungen | By Alisa Maier

Am Dienstag 8. März 2016 findet in den Räumen der Industrie- und Handelskammer Stuttgart eine Informationsveranstaltung zum Thema „REACH Update und Informationspflichten“ statt.

1cc-Beraterinn Nadiia Kaiun wird um 09:15 Uhr zum Thema „REACH: Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen für die nächste Registrierungsfrist“ sprechen. Im Anschluß ab 10:30 wird 1cc-Beraterin Eva Hink über „REACH: SVHC in Erzeugnissen, Anforderungen für Hersteller und Lieferanten“ informieren.

Termin:         8. März 2016, 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Referentin:   Eva Hink, Nadiia Kaiun
Ort:              Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart

Weitere Informationen und Anmeldung unter:  www.stuttgart.ihk.de/veranstaltungen

 

 

28

Jan 2016

Register für urheberrechtliche Abgabenpflichten in Deutschland

On 28, Jan 2016 | In Copyright Levies, News | By Alisa Maier

GermanyFür Unternehmen, die Urheberrechtsabgaben für Mobiltelefone, PCs oder Speichermedien bezahlen müssen, wird ein neues Register eingeführt: Diese so genannte „Weiße Liste“ auf der Website der zuständigen Behörde, der Verwertungsgesellschaft ZPÜ, wird Namen und Adressen der Firmen nennen (hier), die ihren Verpflichtungen nachkommen. Das heißt also derjenigen, die Urheberrechtsabgaben bezahlen. Zusätzlich können die Industrieverbände der Verwertungsgesellschaft Firmen nennen, die ihren Pflichten (noch) nicht nachkommen.

Seit langem wird den Verwertungsgesellschaften vorgeworfen, den Großteil des Marktes für aufnahmefähige Elektronikprodukte und Speichermedien gar nicht zu erfassen. Deshalb würden viele Unternehmen nicht die verkauften Mengen ihrer abgabepflichtigen Produkte melden und auch nicht die vereinbarten Tarife bezahlen. Offenbar trifft das zu.

Mit der Tarifeinigung zu Mobiltelefonen und Tablets im Dezember 2015 ist nun jedoch vertraglich festgeschrieben, dass die Verwertungsgesellschaften ihre Ansprüche flächendeckend geltend machen. Neben der „Weißen Liste“ wird das auch durch gezielte Recherchen beispielsweise bei dem Hersteller-Register für die Rücknahmepflichten von Elektroaltgeräten unterstützt. Weitere Europäische Länder wie Frankreich und Polen gehen in ähnlicher Weise vor. In der Schweiz gibt es im Umweltbereich sogar eine „Schwarze Liste“ mit Unternehmen, die quasi umgekehrt nicht registriert sind.

Gerne erläutern wir Ihnen alle Regelungen in den neuen Gesamtverträgen zu urheberrechtlichen Pauschalabgaben in Deutschland. Sprechen Sie uns an: info@1cc-consulting.com.

14

Jan 2016

1cc at Circular Economy Stakeholder Conference

On 14, Jan 2016 | In Veranstaltungen | By Alisa Maier

On 2 December 2015, the EU Commission published the updated version of its Circular Economy Package.

The Dutch EU Council Presidency holds the stakeholder conference “Unwrapping the Package – Towards a Circular Economy in Europe” on 25-26 January 2016 in Rotterdam to assess the impact of the Package, to discuss challenges and opportunities for the circular economy and to identify opportunities for circular economy initiatives and policy instruments across Europe.

The outcomes of the conference will be used to feed into discussions in the Council of Ministers on the Circular Economy Package.

Arne Campen, Senior Consultant at 1cc has been invited to join the round table discussions on 25 January. Amongst the participants are stakeholders from business, civil society and public authorities.