On 25, Jul 2019 | In News | By Alisa Maier
Konformitätsbewertungssystem
veröffentlicht
Nachdem bereits im März 2019 der chinesische RoHS II-Managementkatalog in Kraft getreten war, wurden nun im Mai die lang erwarteten Regeln für ein Konformitätsbewertungssystem von der neuen chinesischen Marktüberwachungsbehörde SAMR (State Administration for Market Regulation) veröffentlicht: “Ankündigung des MIIT zur Herausgabe der Vereinbarung zur Umsetzung des Konformitätsbewertungssystems für die restriktive Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten”.
Neue
Kennzeichnungsanforderungen
Die
von den Herstellern durchzuführende Konformitätsbewertung umfasst zwei
Möglichkeiten: die Selbstbewertung bzw. die so genannte Selbstdeklaration oder
die freiwillige Zertifizierung durch eine akkreditierte Institution (sogenannte
freiwillige Zertifizierung des Staates). Je nach individuellem Ansatz ist eine
neue Kennzeichnungspflicht „China Green Product“ erforderlich.
Zusätzlich
– und anders als unter EU RoHS II – müssen die technischen Dokumente und die
Konformitätsbescheinigung innerhalb von 30 Tagen nach dem Inverkehrbringen der
Produkte auf dem chinesischen Markt hochgeladen und in der CNCA-Datenbank
veröffentlicht werden.
Wie geht es weiter?
Der RoHS II-Managementkatalog soll ab dem 1. November 2019 zur Anwendung kommen. Das Datum muss
jedoch noch von der Welthandelsorganisation (WTO) bestätigt werden.
Darüber hinaus wird die Liste
der 6 eingeschränkten Stoffe unter Chinas RoHS II (Pb, Hg, Cd, Cr VI, PBB und
PBDE) in Zukunft aktualisiert.
Die 1cc GmbH wird die
Änderungen und Anforderungen an Chinas RoHS II verfolgen, um sicherzustellen,
dass Sie rechtzeitig informiert sind.