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News Seite 8 von 17 -

19

Apr 2018

Spanien: Neue Kategorien bereits für WEEE-Mengenmeldungen für Q1 2018 gültig

On 19, Apr 2018 | In News, WEEE | By Alisa Maier

Die neuesten Änderungen des Königlichen Erlasses 110/2015 in Spanien werden am 15. August 2018 in Kraft treten. Die neuen Kategorien und Unterkategorien werden jedoch bereits ab April 2018 für die Meldungen gelten. Folglich müssen die Hersteller für das erste Quartal auch die Mengenmeldung für die 7 neuen Kategorien vorlegen (derzeit gibt es 10 Kategorien). Außerdem werden ab August 2018 neue Geräte in den Anwendungsbereich aufgenommen:
  • Sensoren, elektrische Schalter, Elektromotoren und Generatoren
  • Druckverbrauchsmaterialien, wie Patronen und Toner, die elektronische oder elektrische Teile enthalten
  • Leuchten
Alle diese Geräte müssen ohne Ausnahme deklariert werden. Wir empfehlen Ihnen dringend, dass Sie die neuen Kriterien in Bezug auf die äußeren Produktabmessungen genau beachten, wobei zwischen kleinen und großen Geräten mit einer Kantenlänge von mehr oder weniger als 50 cm unterschieden wird (siehe Anhang von EWRN). Die folgenden Punkte sind besonders wichtig: Gibt es weitere Produkte, die Sie noch nicht registriert haben? Ist eine zusätzliche Registrierung erforderlich? (basierend auf den neuen Produktabmessungen) Gerne stellen wir Ihnen unsere Expertise zur Verfügung und unterstützen Sie bei den nächsten notwendigen Schritten (z.B. zusätzliche Registrierung, Meldung der Anfrage/Korrektur der Kategorie). Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter info@1cc-consulting.com.

18

Apr 2018

Konfliktmineralien: Neuer Regulierungsvorschlag in den USA

On 18, Apr 2018 | In Konfliktmineralien, News | By Alisa Maier

Viele börsennotierte Unternehmen in den USA unterliegen derzeit den Offenlegungspflichten nach dem Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act. Die Offenlegungsanforderungen beziehen sich auf die Verwendung von Konfliktmineralien mit Ursprung in der Demokratischen Republik Kongo oder einem angrenzenden Land. Ein neuer Regelungsantrag fordert nun die Aufhebung dieser Verpflichtungen: Laut Gesetzesentwurf H. R. 4248 sollte Abschnitt 1502 des Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act vollständig gelöscht werden. Der entsprechende Gesetzesvorschlag wurde im November 2017 an den Ausschuss für Finanzdienstleistungen übergeben, der dem Repräsentantenhaus im Februar 2018 seinen Bericht vorlegte. Eine endgültige Entscheidung oder Gesetzgebung steht noch aus.

27

Mrz 2018

REACH: Strategies and Minimum Criteria for Enforcement of Chemical Regulations published

On 27, Mrz 2018 | In News, REACH | By Alisa Maier

ECHA’s Forum for Exchange of Information on Enforcement recently published its “Strategies and minimum criteria for enforcement of chemical regulations”. The Forum is a network of authorities responsible for the enforcement of the REACH, CLP and PIC regulations in the EU, Norway, Iceland and Liechtenstein. Amongst other elements, the document features a ranking list of prioritization of controls based on REACH (and CLP) duties provided by the Member States. With respect to the priorities in the area of REACH, the ranking list encompasses the following actions to be taken by companies: 1. Information in the supply chain 2. Restrictions on the use of hazardous substances 3. Registration of all substances and those in mixtures 4. Relevant information for imported goods 5. Authorization for certain use of hazardous substances 6. Obligation to communicate information on critical substances in articles 7. Registration and notification of critical substances in articles It is worth noting that non-compliance in the product-/chemical area can lead to considerable fines and/or penalties. According to this list, Art. 33 of the REACH Regulation is ranked 6th in the list of enforcement priorities. Essential legal requirements related to supply chain transparency (and regarding Art. 33 specifically) can be found in the annex of the document. 1cc offers support and assistance with regard to your obligations within the REACH legislation and can provide help with communication tasks. For more information, contact us at info@1cc-consulting.com.

05

Feb 2018

EAWU RoHS tritt am 1. März 2018 in Kraft: Erfüllt Ihr Unternehmen die damit verbundenen Anforderungen?

On 05, Feb 2018 | In News, RoHS | By Alisa Maier

Das technische Reglement der Eurasischen Wirtschaftsunion TR EAWU 037/2016 „Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“ tritt am 1. März 2018 in Kraft. Es setzt die Anforderungen für die zulässige Konzentration von Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertigem Chrom, polybromierten Biphenylen und polybromierten Diphenylethern übereinstimmend mit den einschlägigen Grenzwerten aus der EU RoHS fest. Sowohl die Produkte im Geltungsbereich als auch die Liste der Ausnahmen sind sehr ähnlich, wenn auch nicht identisch mit den Anforderungen der EU RoHS-Richtlinie. Wichtige Unterschiede bestehen jedoch hinsichtlich der verpflichteten Wirtschaftakteure, der Erlangung der Konformität und der Kennzeichnung. Vor der Einführung auf dem EAWU Markt muss jedes Produkt einem speziellen Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen werden, das Registrierung und Kennzeichnung mit dem EAWU Konformitätszeichen beinhaltet. Dieser Prozess kann durch den Hersteller, den Importeur oder einen bevollmächtigten Vertreter initiiert werden, allerdings müssen dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Wir beraten Sie gerne zum Thema EAWU RoHS Compliance. Kontaktieren Sie uns unter contact@1cc-consulting.com

18

Jan 2018

ECHA veröffentlicht neue Kandidatenliste

On 18, Jan 2018 | In News, REACH | By Alisa Maier

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die neue REACH-Kandidatenliste am 15. Januar 2018 veröffentlicht. Sieben sehr besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) kamen neu auf die Liste. Für Bisphenol-A wurde der bereits vorhandene Eintrag erweitert. Die Kandidatenliste der Stoffe, die für eine Zulassung in Frage kommen, enthält nun 181 Substanzen. Link zur ECHA Website: https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table

22

Dez 2017

Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches neues Jahr

On 22, Dez 2017 | In News | By Alisa Maier

Wir wünschen unseren Kunden und Partnern frohe Weihnachten und ein erfolgreiches neues Jahr 2018! Statt Geschenken spenden wir in diesem Jahr an den Verein Paulinchen e.V., eine Initiative für brandverletze Kinder – www.paulinchen.de Ihr 1cc Team

20

Dez 2017

EU Richtlinie 2017/2102 (RoHS): Detailliertere Regelungen für Ersatzteile

On 20, Dez 2017 | In News | By Alisa Maier

Nach dem 22. Juli 2019 dürfen bereits in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorie 11 der RoHS Richtlinie 2011/65/EU (sonstige Elektrogeräte, die keiner der anderen 10 Kategorien zuzuordnen sind und bislang nicht in den RoHS-Geltungsbereich fielen) weiterhin auf dem EU-Markt bereitgestellt werden – das heißt abverkauft werden. So will es die neue Richtlinie 2017/2102, die am 11. Dezember 2017 in Kraft getreten ist. Darüber hinaus korrigiert die Richtlinie 2017/2102 die Bestimmungen der RoHS 2011/65/EU in den folgenden Punkten: • Wiederverwendung von Ersatzeilen • Erweiterung der Ausnahmen von den Stoffbeschränkungen • Änderung der Frist, innerhalb derer über die Verlängerung einer Ausnahme entschieden werden soll • Dauer von Ausnahmen für Geräte der Kategorie 11 Bezüglich der Wiederverwendung von Ersatzteilen gilt Folgendes: Ab dem Zeitpunkt, an dem neu auf den Markt gebrachte Geräte der jeweiligen Kategorie die Stoffbeschränkungen einhalten müssen, dürfen Ersatzteile aus bereits auf den Markt gebrachten Elektro- und Elektronikprodukten (EEE) ausgebaut und in EEE eingebaut werden. Dies gilt für eine Übergangsfrist von jeweils 10 Jahren. Bis spätestens 12. Juni 2019 müssen die Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationale Gesetzgebung umsetzen. Gerne informieren wir Sie über alle Änderungen im Detail: contact@1cc-consulting.com

25

Okt 2017

Zu hohe Einnahmen aus Urheberrechtsabgaben in Spanien?

On 25, Okt 2017 | In Copyright Levies, News | By Alisa Maier

Seit dem 1. August 2017 ist das neue Urheberrechtsabgaben-System in Spanien in Kraft. Allerdings gelten die neuen Tarife aus dem Königlichen Dekret 12/2017 sowie begleitende Regelungen nur temporär. Grund dafür sind unter anderem Zweifel an der Angemessenheit der erwarteten Einnahmen. Marktforscher haben errechnet, dass das neue Abgabensystem mit den vorgesehenen Tarifen in Spanien zwischen sechs und zehn Mal mehr Geld einsammelt als nötig. Durch die Urheberrechtsabgaben werden die Rechteinhaber entschädigt, denen Einnahmen durch die erlaubte Privatkopie ihrer Werke entgehen. Das spanische Ministerium für Bildung, Kultur und Sport ließ durch unabhängige Prüfer wie Mazars, KPMG und PWC den angemessenen Entschädigungsbetrag ermitteln. Durch Marktstudien wurde für die Jahre 2012 bis 2015 eine Summe von knapp 52 Mio. Euro für diesen Zeitraum errechnet. Das bedeutet, dass der durch privates Kopieren verursachte Schaden für Einkünfte aus Musik, audiovisuelle Werke und Bücher durchschnittlich weniger als 13 Mio. Euro pro Jahr beträgt. Erwartet wird jedoch ein Betrag von über 72 Millionen Euro aus den Verkäufen von Geräten und Speichermedien, die einer Abgabepflicht unterliegen. Mit anderen Worten: das neue Urheberrechtssystem in Spanien wird voraussichtlich das Sechs- bis Zehnfache dessen einbringen, was für die angemessene Entschädigung der Rechteinhaber errechnet wurde. Sind die Annahmen der Marktforscher korrekt, dann sollten sich Unternehmen bereits jetzt auf eine grundlegende Revision des Abgabensystems im nächsten Jahr einstellen. 1cc berät Sie gerne zu diesem Thema.

20

Sep 2017

WEEE-Richtlinie: Offener Anwendungsbereich ab August 2018

On 20, Sep 2017 | In News, WEEE | By Alisa Maier

Unternehmen, die von der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU betroffen sind, werden sich im nächsten Jahr auf eine Änderung einstellen müssen: Ab dem 15. August 2018 werden Elektro- und Elektronikgeräte, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, nach dem so genannten „open scope“ (offener Anwendungsbereich) klassifiziert werden müssen. In einem ersten Schritt werden die 10 aktuellen EEE-Kategorien durch die sechs neuen Kategorien, die in Anhang III der WEEE-Richtlinie aufgeführt sind, ersetzt. Ab dem 15. August 2018 fallen dann sämtliche elektrische und elektronische Geräte (Definition von EEE gemäß Artikel 3 Absatz 1 a), in den Anwendungsbereich. Derzeit arbeiten bereits mehrere nationale Compliance-Systeme und Behörden in verschiedenen EU-Ländern an einer neuen Struktur. Die neue Struktur wird Einfluss haben auf die folgenden Punkte: • Registrierungskategorien (z.B. Registrierungsanpassungen erforderlich) • Meldekategorien (z.B. mehrere Unterkategorien) • Preislisten der Compliance-Systeme Wie jetzt schon bekannt ist, werden sich die Umsetzungen in den einzelnen EU-Ländern unterscheiden. Daher werden Hersteller, die von der WEEE-Richtlinie betroffen sind, auch in Zukunft mit komplexen Anforderungen konfrontiert sein, da keine Harmonisierung (z.B. mehrere Unterkategorien) zwischen den verschiedenen nationalen Compliance-Schemes erwartet wird. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter info@1cc-consulting.com

17

Aug 2017

Neue EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung

On 17, Aug 2017 | In ErP, News | By Alisa Maier

Anfang August ist die neue EU-Verordnung 2017/1369 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung in Kraft getreten. Sie gilt unmittelbar in allen EU Mitgliedstaaten. Die bisherige EU-Richtlinie 2010/30/EU wird aufgehoben. Die EU-Verordnung 2017/1369 bringt einige Neuerungen für Lieferanten, Hersteller und Importeure sowie Händler mit sich. Die wichtigsten beziehen sich auf die Neuskalierung des Energieeffzienz-Labels und die Einrichtung einer zentralen Produktdatenbank. Zukünftig sollen Produkte nur noch mit den Energieeffizienzklassen A bis G gekennzeichnet werden. Die bisher gebräuchlichen Kennzeichnungen A+, A++ und A+++ zur weiteren Differenzierung innerhalb der höchsten Energieeffizienzklasse A entfallen. Neben der Angabe der tatsächlichen Energieeffizienzklasse, in die das Produkt fällt, muss zusätzlich das komplette Spektrum der Klassen angegeben werden. Die Mitgliedstaaten werden die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Einführung der neuen Etiketten informieren. Es wird erwartet, dass erste Produkte mit dem neuen Energieeffizenz-Label im Jahr 2020 im Handel zu finden sind. Die neu einzurichtende Produktdatenbank soll aus einem öffentlich zugänglichen und einem nicht-öffentlichen Teil bestehen. Der öffentliche Teil enthält Daten, die die Lieferanten beispielsweise in Produktdatenblättern und auf dem Etikett angeben müssen. Verbraucher können so Produkte besser vergleichen. Auf den nicht öffentlichen Teil der Produktdatenbank haben nur die Marktüberwachungsbehörden und die EU-Kommission Zugriff. Die zentrale Erfassung von Unterlagen zur Konformitätsbewertung soll eine effizientere Marktüberwachung innerhalb der EU ermöglichen.