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20

Dez 2017

EU Richtlinie 2017/2102 (RoHS): Detailliertere Regelungen für Ersatzteile

On 20, Dez 2017 | In News | By Alisa Maier

Nach dem 22. Juli 2019 dürfen bereits in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorie 11 der RoHS Richtlinie 2011/65/EU (sonstige Elektrogeräte, die keiner der anderen 10 Kategorien zuzuordnen sind und bislang nicht in den RoHS-Geltungsbereich fielen) weiterhin auf dem EU-Markt bereitgestellt werden – das heißt abverkauft werden. So will es die neue Richtlinie 2017/2102, die am 11. Dezember 2017 in Kraft getreten ist. Darüber hinaus korrigiert die Richtlinie 2017/2102 die Bestimmungen der RoHS 2011/65/EU in den folgenden Punkten: • Wiederverwendung von Ersatzeilen • Erweiterung der Ausnahmen von den Stoffbeschränkungen • Änderung der Frist, innerhalb derer über die Verlängerung einer Ausnahme entschieden werden soll • Dauer von Ausnahmen für Geräte der Kategorie 11 Bezüglich der Wiederverwendung von Ersatzteilen gilt Folgendes: Ab dem Zeitpunkt, an dem neu auf den Markt gebrachte Geräte der jeweiligen Kategorie die Stoffbeschränkungen einhalten müssen, dürfen Ersatzteile aus bereits auf den Markt gebrachten Elektro- und Elektronikprodukten (EEE) ausgebaut und in EEE eingebaut werden. Dies gilt für eine Übergangsfrist von jeweils 10 Jahren. Bis spätestens 12. Juni 2019 müssen die Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationale Gesetzgebung umsetzen. Gerne informieren wir Sie über alle Änderungen im Detail: contact@1cc-consulting.com