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News Seite 3 von 17 -

27

Nov 2019

Deutschland: So viel urheberrechtliche Abgabepflicht gab es noch nie

On 27, Nov 2019 | In Copyright Levies, News | By Alisa Maier

Nachdem allein in diesem Jahr und allein in Deutschland bereits zwei andere große Produktfamilien durch Verträge zwischen Verwertungsgesellschaften und Unternehmen abgabepflichtig wurden, sind seit Ende Oktober nun auch Smartwatches abgabepflichtig. Pro Stück müssen Hersteller und Importeure nun 1,50 Euro zahlen. Die Vereinbarung für Smartwatches gilt rückwirkend zum 1. Januar 2019 und mindestens bis Ende 2022. Erst dann kann über die Höhe der Abgaben erneut verhandelt werden.

Lange Zeit war der Geltungsbereich abgabepflichtiger Produkte in Deutschland überschaubar. Jetzt aber ist er beinahe flächendeckend. Es gab in Deutschland Abgaben auf Reprographie-Geräte, zu denen Kopierer, Drucker und Scanner gehören. Darüber hinaus waren bis vor wenigen Jahren nur einige Speichermedien abgabepflichtig. Aber es wurde intensiv verhandelt. Heute sind praktisch alle relevanten IT-Geräte, alle Speichermedien und die ganze Bandbreite der Unterhaltungselektronik zusätzlich mit Urheberrechtsabgaben belegt.

Letztlich haben die Vertragsparteien damit langjährige Verhandlungs-Blockaden überwunden, der europäische Markt hat mehr Wettbewerbsgerechtigkeit, die Unternehmen mehr Planungssicherheit und die Rechteinhaber mehr Einkünfte.

Allerdings haben jetzt auch mehr Unternehmen einen höheren Aufwand bei ihren Mengenmeldungen. So muss eine Smartwatch gemäß Produktdefinition in der Tarifvereinbarung erstmal von einem reinen Fitness-Tracker sowie von Schmuck und Spielzeug klar unterschieden werden.

Gerne beraten wir Sie weiter: copyright@1cc-consulting.com

21

Okt 2019

Mehr Nachhaltigkeit für Haushaltsgeräte

On 21, Okt 2019 | In News | By Alisa Maier

Anfang Oktober hat die Europäische Kommission neue Ökodesign-Maßnahmen für einige Produktgruppen verabschiedet, unter anderem für elektronische Displays (einschließlich Fernseher), Lichtquellen und externe Netzteile. Die Neuregelungen leisten einen wertvollen Beitrag zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft. Denn die Ökodesign-Anforderungen decken zum ersten Mal auch Fragen der Reparatur- und Recyclingfähigkeit von Produkten ab. Zum Beispiel bedeutet die Förderung der Reparaturfähigkeit in der Praxis eine verlängerte Lebensdauer des Gerätes. Dies kann unter anderem durch die längere Verfügbarkeit von Ersatzteilen ermöglicht werden.

Durch die neu beschlossenen Maßnahmen (zusammen mit den im März verabschiedeten Energie-Labels) sollen bis zum Jahr 2030 bis zu 167 TWh Energie pro Jahr eingespart werden, was einer CO2-Reduktion von über 46 Millionen Tonnen entspricht und wodurch Verbraucher 150 Euro pro Jahr im Durchschnitt sparen können.

Mehr Informationen unter:  https://europa.eu/rapid/press-release_IP-19-5895_en.htm

19

Sep 2019

Deutschland – Verpackungsregister veröffentlicht Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen

On 19, Sep 2019 | In News | By Alisa Maier

Die zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt am 1. September 2019 den ersten Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen veröffentlicht.

Dies entspricht den Anforderungen des § 21 Abs. 1 des deutschen Verpackungsgesetzes: Es verpflichtet Systeme, die Gebühren so zu berechnen, dass Anreize für eine umweltfreundliche(re) Herstellung von Verpackungen geschaffen werden. Ziel des Standards ist es, den Systemen einen einheitlichen Rahmen für die Bestimjap mung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu bieten.

Es wird erwartet, dass der Standard jährlich auf der Grundlage des technischen Fortschritts und der Erfahrungen der Systeme überprüft und aktualisiert wird; die nächste Aktualisierung ist für Juni 2020 geplant.

Weitere Informationen: www.verpackungsregister.org/fileadmin/files/Mindeststandard/Mindeststandard_VerpackG_2019.pdf

19

Sep 2019

GRS kündigt Senkung der Entsorgungskostenbeiträge und Umstrukturierung an

On 19, Sep 2019 | In News | By Alisa Maier

Am 28. August 2019 hat die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) ihre Mitglieder darüber informiert, dass sie einen Antrag auf behördliche Zulassung als herstellereigenes System im Sinne § 7 des Batteriegesetzes (BattG) einreichen werden.

Bislang ist GRS als Gemeinsames Rücknahmesystem gemäß § 6 BattG tätig. Als solches ist GRS zur Rücknahme aller Gerätebatterien verpflichtet, die an öffentlichen Sammelstellen erfasst werden. Und dies gilt unabhängig davon, ob die Hersteller der Batterien Mitglieder bei GRS sind oder bei einem der herstellereigenen Rücknahmesystemen angeschlossenen sind.

Diese Situation hat in den letzten Jahren zu einer finanziellen Schieflage zwischen GRS und den herstellereigenen Rücknahmesystemen geführt, da GRS die Entsorgungskosten für alle zurückgenommenen Batterien tragen muss.

GRS möchte daher zukünftig als herstellereigenes Batterierücknahmesystem fungieren. Da die Kosten für die Rücknahme und das Recycling aller gesammelten Batterien zwischen den herstellereigenen Systemen anhand deren Marktanteils berechnet und aufgeteilt werden, wäre somit Wettbewerbsfähigkeit hergestellt.

Vor diesem Hintergrund hat GRS angekündigt, die Entsorgungskostenbeiträge für Batterien bei ihren Mitgliedern zu senken.

Die Novelle des Batteriegesetzes, die im Jahr 2022 in Kraft treten soll, wird voraussichtlich weitere Verbesserungen hinsichtlich der Aufteilung der Entsorgungskosten zwischen den Rücknahmesystemen enthalten.

18

Sep 2019

EEU-Staaten bringen Urheberrechtsabgaben-Systeme auf den Weg

On 18, Sep 2019 | In News | By Alisa Maier

Die fünf Mitgliedsstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EEU) überarbeiten und konkretisieren derzeit ihr Urheberrecht. Das betrifft nicht nur die gesetzlichen Regelungen, sondern auch rein organisatorische Fragen. Dies hat Auswirkungen auf die Urheberrechtsabgaben Systeme. Eine Angleichung der Systeme im Sinne des Bündnisses ist zu erwarten.

Russland und Kasachstan haben bereits Abgaben auf Geräte und Speichermedien gesetzlich vorgesehen. Das russische Abgabensystem ist etabliert, umfassend und seit langem aktiv. Zuletzt wurde der Geltungsbereich überarbeitet. Bedeutend dabei: die Liste abgabepflichtiger Geräte nennt den EEU-Code, der eine ähnliche Funktion erfüllt wie der EORI-Code der Europäischen Union. Kasachstan hat erst vor kurzem mit den Erlassen 445/2019 und 391/291 das inaktive Abgabensystem wiederbelebt. Ab sofort sind Hersteller und Importeure aufgerufen, sich über verbindliche Vereinbarungen mit den Verwertungsgesellschaften zu registrieren. Anschließend müssen sie für die auf den Markt gebrachten Mengen insbesondere MP3/4-tauglicher Geräte zahlen. Weißrussland hat ebenfalls ein vollständiges Abgabensystem etabliert und erst im Juli sein Urheberrechtsgesetz überarbeitet (216-Z/2019). Es sieht unter anderem Verfahrenserleichterungen vor, die auch Verhandlungen zwischen Behörden und Industrie über die Abgabenhöhe für Geräte und Speichermedien unterstützen können.

In den zwei weiteren Mitgliedsstaaten der Union sind Gesetzgebung und praktische Organisation noch nicht so weit: in Armenien und Kirgistan besteht zwar das Recht zur Privatkopie. In Kirgistan sind zudem urheberrechtliche Pauschalabgaben als Ausgleich für die legale Privatkopie vorgesehen. Hier bestehen allerdings noch keine wirksamen Verfahrensregeln für die bestellte Behörde Kyrgyzpatent, die Ansprüche geltend zu machen.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: copyright@1cc-consulting.com

03

Sep 2019

Treffen Sie uns auf der Eurobike in Friedrichshafen und IFA in Berlin

On 03, Sep 2019 | In News | By Alisa Maier

  • Eurobike in Friedrichshafen: Donnerstag, der 05.09.2019
  • IFA in Berlin: Montag, der 09.09.2019 oder am Dienstag, der 10.09.2019

Ihr Kontakt zu uns:

+49 7031 43938-0

contact@1cc-consulting.com

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktanfrage und ein persönliches Treffen.

16

Aug 2019

Deutsche Behörden verfolgen Verstöße gegen das Verpackungsgesetz

On 16, Aug 2019 | In News | By Alisa Maier

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat im Juni dieses Jahres mehrere Zehntausend Hersteller kontaktiert und diese über Defizite in Bezug auf ihre Registrierung beim Verpackungsregister und der Umsetzung der Herstellerverpflichtungen gemäß dem Verpackungsgesetz (VerpackG) informiert.

Solche Mängel können beispielsweise sein:

  • fehlende Registrierung beim Verpackungsregister (LUCID)
  • fehlende Beteiligung an einem Rücknahmesystem
  • fehlende oder unvollständige Mengenmeldungen

Die betroffenen Hersteller wurden von der ZSVR zur Nachbesserung aufgefordert.

Sollten die Hersteller die Defizite nicht zeitnah beheben, wird die ZSVR die Informationen an die zuständigen Vollzugsbehörden weiterleiten, welche zu prüfen haben, ob ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird.

Weiterhin hat die ZSVR angekündigt, zukünftig regelmäßig solche Nachforschungen durchführen zu wollen. Dies soll langfristig zu einer höheren Systembeteiligung und Lizenzmenge führen.

Sollten Sie ein Anschreiben von der ZSVR erhalten haben oder generelle Fragen zu Herstellerverpflichtungen für Verpackungen in Deutschland haben, so kontaktieren Sie uns: contact@1cc-consulting.com

01

Aug 2019

Verbot von Plastiktüten: Weitere Länder beteiligen sich am Kampf gegen die Verschmutzung durch Plastik

On 01, Aug 2019 | In News | By Alisa Maier

Als Umweltberatung beobachten wir die wachsende Bereitschaft unserer Nachbarländer, Plastiktüten aus Supermärkten zu reduzieren oder zu verbannen. In der EU werden solche Maßnahmen durch die Richtlinie (EU) 2015/720 veranlasst, die darauf abzielt, die Menge der verkauften Kunststofftragetaschen zu reduzieren. Die EU-Mitgliedstaaten werden aufgefordert, individuelle nationale Rahmenbedingungen zu schaffen, um die in der Richtlinie definierten Ziele zu erreichen, z.B. durch ein vollständiges Verbot der Tragetaschen aus dem Einzelhandel oder durch die Einführung verbindlicher Gebühren.

Maßnahmen zur Eindämmung der enormen Menge an Kunststoffabfällen wurden von verschiedenen Ländern weltweit eingeleitet. Zu den Bemühungen der letzten zwölf Monate gehören unter anderem:

  • Juli 2018: Chile verabschiedet ein Gesetz, das die Verwendung von Plastiktüten in größeren Einzelhandelsgeschäften verbietet.
  • Oktober 2018: Kenia veröffentlicht einen Gesetzentwurf zum Verbot von Plastiktüten.
  • November 2018: Das vollständige Verbot von Plastiktüten bis 2020 verabschiedet der Österreichische Ministerrat.
  • März 2019: Mexiko-Stadt beginnt, Plastiktüten in Einzelhandelsgeschäften zu verbieten.
  • April 2019: Die flämische Regierung verabschiedet weitere Bestimmungen über das Verbot von Plastiktüten in Belgien.
  • Mai 2019: Das Repräsentantenhaus Nigerias verabschiedet ein Gesetz, das die Verwendung, Herstellung, Einfuhr und den Verkauf von Plastiktüten verbietet.
  • Mai 2019: Das isländische Parlament stimmt einem Verbot von Plastiktüten ab 2021 zu.
  • In Kasachstan dürften bis Dezember 2019 Änderungen des Umweltgesetzbuches zum Verbot von Plastiktüten verabschiedet werden.
  • Juni 2019: Die Europäische Kommission veröffentlicht die Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, die auch leichte Plastiktüten umfasst.

Sprechen Sie uns an und profitieren Sie von der globalen Expertise der 1cc GmbH im Bereich der Abfall- und Produkt-Compliance.

25

Jul 2019

China RoHS II – Update zu neuen Anforderungen

On 25, Jul 2019 | In News | By Alisa Maier

Konformitätsbewertungssystem veröffentlicht

Nachdem bereits im März 2019 der chinesische RoHS II-Managementkatalog in Kraft getreten war, wurden nun im Mai die lang erwarteten Regeln für ein Konformitätsbewertungssystem von der neuen chinesischen Marktüberwachungsbehörde SAMR (State Administration for Market Regulation) veröffentlicht: “Ankündigung des MIIT zur Herausgabe der Vereinbarung zur Umsetzung des Konformitätsbewertungssystems für die restriktive Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten”.

Neue Kennzeichnungsanforderungen

Die von den Herstellern durchzuführende Konformitätsbewertung umfasst zwei Möglichkeiten: die Selbstbewertung bzw. die so genannte Selbstdeklaration oder die freiwillige Zertifizierung durch eine akkreditierte Institution (sogenannte freiwillige Zertifizierung des Staates). Je nach individuellem Ansatz ist eine neue Kennzeichnungspflicht „China Green Product“ erforderlich.

Zusätzlich – und anders als unter EU RoHS II – müssen die technischen Dokumente und die Konformitätsbescheinigung innerhalb von 30 Tagen nach dem Inverkehrbringen der Produkte auf dem chinesischen Markt hochgeladen und in der CNCA-Datenbank veröffentlicht werden.

Wie geht es weiter?

Der RoHS II-Managementkatalog soll ab dem 1. November 2019 zur Anwendung kommen. Das Datum muss jedoch noch von der Welthandelsorganisation (WTO) bestätigt werden.

Darüber hinaus wird die Liste der 6 eingeschränkten Stoffe unter Chinas RoHS II (Pb, Hg, Cd, Cr VI, PBB und PBDE) in Zukunft aktualisiert.

Die 1cc GmbH wird die Änderungen und Anforderungen an Chinas RoHS II verfolgen, um sicherzustellen, dass Sie rechtzeitig informiert sind.

19

Jul 2019

Saudi-Arabien: Update zur Technischen Verordnung für oxo-biologisch abbaubare Kunststoffe

On 19, Jul 2019 | In News | By Alisa Maier

Die Implementierung der Technischen Verordnung (TR) Nr. 947 über abbaubare Kunststoffe, die im Oktober 2016 im saudischen Amtsblatt veröffentlicht wurde, wurde nun zum zweiten Mal verschoben.

Für Produkte der Phasen II und III ist dies nun der 1. April 2020. Im Januar dieses Jahres war der ursprünglich geplante Termin 1. August 2018 von der saudischen Standardisierungsbehörde SASO für die Registrierung von Produkten der Phasen II und III auf den 1. September 2019 verschoben worden.

Zu den Produkten der Phasen II und III gehören unter anderem Luftpolsterfolien, Spannfolien für Verpackungen und Plastikeinlagen für Kartons. Die Verordnung bezieht sich auf alle Produkte aus den Kunststoffen Polypropylen und Polyethylen, die überwiegend für kurze Zeiträume verwendet werden und den in den beigefügten Normen festgelegten Grenzwerten für Materialdicke unterliegen.

Hersteller von elektronischen und elektrischen Geräten können von dieser Regelung betroffen sein, wenn sie die betreffenden Kunststoffe in Verpackungen verwenden.

Wir werden Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.