Image Image Image Image Image
Scroll to Top

Nach oben

Alisa Maier, Autor auf - Seite 10 von 24

20

Dez 2017

EU Richtlinie 2017/2102 (RoHS): Detailliertere Regelungen für Ersatzteile

On 20, Dez 2017 | In News | By Alisa Maier

Nach dem 22. Juli 2019 dürfen bereits in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorie 11 der RoHS Richtlinie 2011/65/EU (sonstige Elektrogeräte, die keiner der anderen 10 Kategorien zuzuordnen sind und bislang nicht in den RoHS-Geltungsbereich fielen) weiterhin auf dem EU-Markt bereitgestellt werden – das heißt abverkauft werden. So will es die neue Richtlinie 2017/2102, die am 11. Dezember 2017 in Kraft getreten ist. Darüber hinaus korrigiert die Richtlinie 2017/2102 die Bestimmungen der RoHS 2011/65/EU in den folgenden Punkten: • Wiederverwendung von Ersatzeilen • Erweiterung der Ausnahmen von den Stoffbeschränkungen • Änderung der Frist, innerhalb derer über die Verlängerung einer Ausnahme entschieden werden soll • Dauer von Ausnahmen für Geräte der Kategorie 11 Bezüglich der Wiederverwendung von Ersatzteilen gilt Folgendes: Ab dem Zeitpunkt, an dem neu auf den Markt gebrachte Geräte der jeweiligen Kategorie die Stoffbeschränkungen einhalten müssen, dürfen Ersatzteile aus bereits auf den Markt gebrachten Elektro- und Elektronikprodukten (EEE) ausgebaut und in EEE eingebaut werden. Dies gilt für eine Übergangsfrist von jeweils 10 Jahren. Bis spätestens 12. Juni 2019 müssen die Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationale Gesetzgebung umsetzen. Gerne informieren wir Sie über alle Änderungen im Detail: contact@1cc-consulting.com

30

Nov 2017

1cc Webinar zu finalen Änderungen beim ElektroG

On 30, Nov 2017 | In Veranstaltungen | By Alisa Maier

Für weitere Anforderungen informiert aktuell ein 1cc Webinar zum ElektroG, in englischer Sprache. Die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich bei Interesse rechtzeitig an, da die Teilnehmerzahl pro Webinar auf 20 Personen begrenzt ist. “WEEE Germany – Final Amendments to the ElektroG“ Date: November 30, 2017, 5:00 PM – 6:00 PM CET (in englischer Sprache) Language: English Speaker: Niurka Zúniga de Lang, Consultant and Compliance Specialist at 1cc GmbH Sign up Link: https://attendee.gotowebinar.com/register/7577356232668271619

25

Okt 2017

Zu hohe Einnahmen aus Urheberrechtsabgaben in Spanien?

On 25, Okt 2017 | In Copyright Levies, News | By Alisa Maier

Seit dem 1. August 2017 ist das neue Urheberrechtsabgaben-System in Spanien in Kraft. Allerdings gelten die neuen Tarife aus dem Königlichen Dekret 12/2017 sowie begleitende Regelungen nur temporär. Grund dafür sind unter anderem Zweifel an der Angemessenheit der erwarteten Einnahmen. Marktforscher haben errechnet, dass das neue Abgabensystem mit den vorgesehenen Tarifen in Spanien zwischen sechs und zehn Mal mehr Geld einsammelt als nötig. Durch die Urheberrechtsabgaben werden die Rechteinhaber entschädigt, denen Einnahmen durch die erlaubte Privatkopie ihrer Werke entgehen. Das spanische Ministerium für Bildung, Kultur und Sport ließ durch unabhängige Prüfer wie Mazars, KPMG und PWC den angemessenen Entschädigungsbetrag ermitteln. Durch Marktstudien wurde für die Jahre 2012 bis 2015 eine Summe von knapp 52 Mio. Euro für diesen Zeitraum errechnet. Das bedeutet, dass der durch privates Kopieren verursachte Schaden für Einkünfte aus Musik, audiovisuelle Werke und Bücher durchschnittlich weniger als 13 Mio. Euro pro Jahr beträgt. Erwartet wird jedoch ein Betrag von über 72 Millionen Euro aus den Verkäufen von Geräten und Speichermedien, die einer Abgabepflicht unterliegen. Mit anderen Worten: das neue Urheberrechtssystem in Spanien wird voraussichtlich das Sechs- bis Zehnfache dessen einbringen, was für die angemessene Entschädigung der Rechteinhaber errechnet wurde. Sind die Annahmen der Marktforscher korrekt, dann sollten sich Unternehmen bereits jetzt auf eine grundlegende Revision des Abgabensystems im nächsten Jahr einstellen. 1cc berät Sie gerne zu diesem Thema.

24

Okt 2017

1cc Webinare zu finalen Änderungen beim ElektroG

On 24, Okt 2017 | In Veranstaltungen | By Alisa Maier

Das novellierte ElektroG bringt eine Reihe von Änderungen in Deutschland für Hersteller von Elektro- und Elektronikprodukten. Eine wichtige Neuerung betrifft den sogenannten offenen Anwendungsbereich. Darüber hinaus ist jeder Hersteller dazu verpflichtet, die Registrierung seines Produktportfolios auf Vollständigkeit und korrekte Zuordnung zu den neuen Gerätearten zu prüfen. Über diese und weitere Anforderungen informieren zwei aktuelle 1cc Webinare zum ElektroG, sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache. Die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich bei Interesse rechtzeitig an, da die Teilnehmerzahl pro Webinar auf 20 Personen begrenzt ist.   “WEEE Deutschland – finale Änderungen des ElektroG” Datum: 23. November 2017, 09:00 – 10:00 CET (in deutscher Sprache) Sprache: Deutsch Referentin: Niurka Zúniga de Lang, Consultant und Compliance Spezialist bei der 1cc GmbH Anmeldung unter: https://register.gotowebinar.com/register/48588904343648515 oder “WEEE Germany – Final Amendments to the ElektroG“ Date: November 30, 2017, 5:00 PM – 6:00 PM CET (in englischer Sprache) Language: English Speaker: Niurka Zúniga de Lang, Consultant and Compliance Specialist at 1cc GmbH Sign up Link: https://attendee.gotowebinar.com/register/7577356232668271619

20

Sep 2017

WEEE-Richtlinie: Offener Anwendungsbereich ab August 2018

On 20, Sep 2017 | In News, WEEE | By Alisa Maier

Unternehmen, die von der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU betroffen sind, werden sich im nächsten Jahr auf eine Änderung einstellen müssen: Ab dem 15. August 2018 werden Elektro- und Elektronikgeräte, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, nach dem so genannten „open scope“ (offener Anwendungsbereich) klassifiziert werden müssen. In einem ersten Schritt werden die 10 aktuellen EEE-Kategorien durch die sechs neuen Kategorien, die in Anhang III der WEEE-Richtlinie aufgeführt sind, ersetzt. Ab dem 15. August 2018 fallen dann sämtliche elektrische und elektronische Geräte (Definition von EEE gemäß Artikel 3 Absatz 1 a), in den Anwendungsbereich. Derzeit arbeiten bereits mehrere nationale Compliance-Systeme und Behörden in verschiedenen EU-Ländern an einer neuen Struktur. Die neue Struktur wird Einfluss haben auf die folgenden Punkte: • Registrierungskategorien (z.B. Registrierungsanpassungen erforderlich) • Meldekategorien (z.B. mehrere Unterkategorien) • Preislisten der Compliance-Systeme Wie jetzt schon bekannt ist, werden sich die Umsetzungen in den einzelnen EU-Ländern unterscheiden. Daher werden Hersteller, die von der WEEE-Richtlinie betroffen sind, auch in Zukunft mit komplexen Anforderungen konfrontiert sein, da keine Harmonisierung (z.B. mehrere Unterkategorien) zwischen den verschiedenen nationalen Compliance-Schemes erwartet wird. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter info@1cc-consulting.com

17

Aug 2017

Neue EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung

On 17, Aug 2017 | In ErP, News | By Alisa Maier

Anfang August ist die neue EU-Verordnung 2017/1369 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung in Kraft getreten. Sie gilt unmittelbar in allen EU Mitgliedstaaten. Die bisherige EU-Richtlinie 2010/30/EU wird aufgehoben. Die EU-Verordnung 2017/1369 bringt einige Neuerungen für Lieferanten, Hersteller und Importeure sowie Händler mit sich. Die wichtigsten beziehen sich auf die Neuskalierung des Energieeffzienz-Labels und die Einrichtung einer zentralen Produktdatenbank. Zukünftig sollen Produkte nur noch mit den Energieeffizienzklassen A bis G gekennzeichnet werden. Die bisher gebräuchlichen Kennzeichnungen A+, A++ und A+++ zur weiteren Differenzierung innerhalb der höchsten Energieeffizienzklasse A entfallen. Neben der Angabe der tatsächlichen Energieeffizienzklasse, in die das Produkt fällt, muss zusätzlich das komplette Spektrum der Klassen angegeben werden. Die Mitgliedstaaten werden die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Einführung der neuen Etiketten informieren. Es wird erwartet, dass erste Produkte mit dem neuen Energieeffizenz-Label im Jahr 2020 im Handel zu finden sind. Die neu einzurichtende Produktdatenbank soll aus einem öffentlich zugänglichen und einem nicht-öffentlichen Teil bestehen. Der öffentliche Teil enthält Daten, die die Lieferanten beispielsweise in Produktdatenblättern und auf dem Etikett angeben müssen. Verbraucher können so Produkte besser vergleichen. Auf den nicht öffentlichen Teil der Produktdatenbank haben nur die Marktüberwachungsbehörden und die EU-Kommission Zugriff. Die zentrale Erfassung von Unterlagen zur Konformitätsbewertung soll eine effizientere Marktüberwachung innerhalb der EU ermöglichen.

11

Aug 2017

1cc in the Panel of the International Congress for Battery Recycling (ICBR) 2017

On 11, Aug 2017 | In Veranstaltungen | By Alisa Maier

This year’s International Congress for Battery Recycling (ICBR) will be held September 20-22, 2017 in Lisbon (Portugal). It will offer the opportunity to exchange among experts on the latest developments and major challenges of battery legislation and recycling. Meike Ruoff, Director of 1cc, will contribute to the panel discussion on the „Review of the Batteries Directive (End of Life)“ as panel member on Thursday September 21 at 11 am. Other panel members will be José Rizo Martin from the European Commission as well as representatives from EUCOBAT, the European association of battery schemes, and from the Belgium NPO Febelauto. Further information: http://www.icm.ch/icbr-2017

28

Jul 2017

1cc Presents at Product Stewardship 2017 Conference in Florida

On 28, Jul 2017 | In Veranstaltungen | By Alisa Maier

Johanna Terry will represent 1cc at this year’s Product Stewardship 2017 Conference in Tampa, Florida on November 2 – 4, 2017. The Product Stewardship Conference brings together product stewardship professionals and offers them an information platform regarding global safety, environmental and regulatory issues and product life cycle topics. On Thursday, November 2, from 11.30 AM – 12.00 PM, Johanna will give a presentation on “WEEE Legislation in Emerging Countries – Status and Future Stewardship Developments” Further Information: https://www.productstewards.org/Stewardship2017/learn/Pages/WEEE-Legislation-in-Emerging-Countries—Status-and-Future-Stewardship-Developments.aspx

25

Jul 2017

Urheberrechtsabgaben in Spanien wieder eingeführt – Vorbereitungen der Hersteller notwendig

On 25, Jul 2017 | In Copyright Levies, News | By Alisa Maier

In Folge europäischer und nationaler Rechtsprechung der letzten Jahre hat Spanien mit Wirkung zum 1. August 2017 sein Urheberrechtsabgabensystem (wieder) eingeführt. Betroffenen Unternehmen ist dringend empfohlen, Vorbereitungen zu treffen. Zwar gibt es noch keine zuständige Behörde für den administrativen Prozess bis hin zu den Zahlungen. Hersteller und Importeure von IT- und CE-Geräten sollten die neuen Abgaben jedoch in den Produktpreisen berücksichtigen. Es bleibt sehr wenig Zeit, um den administrativen Prozess umzusetzen. Trotzdem besteht die Empfehlung für betroffene Unternehmen, die anzuwendenden Tarife für Geräte und Speichermedien möglichst exakt zu identifizieren, die veröffentlichten Tarife ab dem 1. August 2017 einzupreisen und auszuweisen, Rückstellungen für zukünftige Zahlungen zu bilden und die Meldungen (vorauss. ab Ende September) vorzubereiten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich aktiv um weitere Klärungen zu bemühen. Bis zum 31. Juli 2017 können Unternehmen an einer öffentlichen Konsultation teilnehmen (Consulta Pública previa), die keine bestimmten Fragen stellt, sondern allgemein gehalten ist. Stellungnahmen und Fragen können an das zuständige Ministerium per E-Mail gerichtet werden: Propiedad.intelectual@mecd.es Für Fragen und weitere Unterstützung: copyright@1cc-consulting.com

21

Jul 2017

EU Richtlinie RoHS 2011/65/EU: Industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente im Anwendungsbereich ab 22. Juli 2017

On 21, Jul 2017 | In News, RoHS | By Alisa Maier

Nach den Überwachungs- und Kontrollinstrumenten fallen nun auch die Industriellen Überwachungs- und Kontrollinstrumente in den Anwendungsbereich der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU: Ab 22. Juli 2017 gelten die Stoffbeschränkungen für Blei, Quecksilber, Sechswertiges Chrom, Polybromiertes Biphenyl (PBB), Polybromierte Diphenylether (PBDE) und Cadmium auch für die Industriellen Überwachungs- und Kontrollinstrumente. Zu den weiteren Anforderungen zählen unter anderem die Feststellung und Erklärung der Konformität, die CE-Kennzeichnung sowie Dokumentationsverpflichtungen.