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Alisa Maier, Autor auf - Seite 6 von 24

16

Apr 2019

CZECH REPUBLIC- Copyright Levy Report

On 16, Apr 2019 | In Download-Center (Urheberrechtsabgaben ) | By Alisa Maier

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20

Mrz 2019

„Passive“ Geräte im Anwendungsbereich des ElektroG

On 20, Mrz 2019 | In News, WEEE | By Alisa Maier

Mit Wirkung zum 1. Mai 2019 fallen die sogenannten „passiven“ Endgeräte in den Anwendungsbereich des deutschen ElektroG. Elektro- und Elektronikgeräte, die nur Strom leiten, müssen in Deutschland unter folgenden spezifischen Kategorien registriert oder zum Monatsbericht bei bereits bestehenden Registrierungen hinzugefügt werden:
  • Kleingeräte
  • Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
  • Großgeräte
Zu den passiven Geräten gehören Antennen, Adapter, Buchsen, Stecker, Steckdosen, Wandstecker, vorgefertigte Kabel, Schalter, Drucktasten und elektrische Sicherungen.   Gerne unterstützen wir Sie insbesondere bei folgenden Themen:
  • Bewertung, welche Ihrer Produkte betroffen sind
  • Registrierung neuer Geräte im Anwendungsbereich
  • Integration der passiven Geräte in die bereits bestehenden Melderoutinen
  • Beobachtung der Gesetzesentwicklung zu den passiven Geräten in anderen EU-Ländern
  Für weitere Informationen stehen wir Ihnen per E-Mail unter contact@1cc-consulting.com oder telefonisch unter +49 7031 43938-0 gerne zur Verfügung.

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Mrz 2019

1cc Webinar im März 2019: California Proposition 65

On 20, Mrz 2019 | In News, WEEE | By Alisa Maier

Die 1cc GmbH veranstaltet einen Webinar zur kalifornischen Gesetzgebung California Proposition 65. Die California Proposition 65 betrifft alle Unternehmen, die Produkte in Kalifornien verkaufen. Unternehmen müssen Warnhinweise auf ihren Produkten anbringen, wenn diese Substanzen enthalten, die unter der Gesetzgebung gelistet sind. Das Webinar wird die grundsätzlichen Anforderungen aufzeigen. Unter anderem wird erklärt, wer nach der California Proposition 65 verpflichtet ist und wie die Warnungen gestaltet sein müssen. Darüber hinaus wird noch die Problematik der „safe harbor levels“ angesprochen. Date: Wednesday, March 27, 2019 3:00 PM – 4:00 PM CEST Language: English Registration Link: https://attendee.gotowebinar.com/register/8563301519384250891   PS: Die Teilnahme am Webinar ist kostenlos. Die Anzahl der Teilnehmer ist auf 20 begrenzt.

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Mrz 2019

Sind E-Scooter und Hoverboards von der WEEE-Richtlinie betroffen?

On 20, Mrz 2019 | In News | By Alisa Maier

Mit der Entwicklung hin zur sogenannten Verkehrswende stellen Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter und Hoverboards ein attraktives und wachsendes Geschäftsfeld in vielen EU-Ländern dar. Als elektronisch betriebene Fahrzeuge stellt sich für diese Art von Produkten die Frage, ob Hersteller von den Anforderungen der WEEE-Richtlinie betroffen sind. Die Richtlinie 2012/19/EU sieht eine Ausnahme vom Anwendungsbereich für jene Zweirad-Fahrzeuge vor, die typgenehmigt sind. Angesichts der Vielzahl an Modellen und Eigenschaften dieser Kleinstfahrzeuge lässt sich hinsichtlich der WEEE-Relevanz in der EU keine einheitliche Aussage treffen – vielmehr wird es auf das einzelne Modell und seine Eigenschaften ankommen! Unabhängig davon, ob ein E-Scooter oder Hoverboard der jeweils nationalen WEEE-Gesetzgebung unterfällt sind die in den Produkten enthaltenen Akkumulatoren in jedem Fall Gegenstand der Richtlinie 2006/66/EU über Batterien und Akkumulatoren. Mit dem Entwurf einer Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (kurz: eKFV), hat Deutschland zu Beginn des Jahres 2019 eine Zulassung für E-Scooter initiiert, welche mit einer Höchstgeschwindigkeit zwischen 12km/h und 20 km/h betreiben werden können. Hoverboards sind davon derzeit noch nicht erfasst; das BMVI prüft jedoch auch deren Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr. Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung Ihrer Verpflichtungen in den einzelnen EU-Ländern. Bitte kontaktieren Sie uns unter contact@1cc-consulting.com  

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Mrz 2019

Sind Sie bereit für „RoHS III“ und den “open scope” ab dem 22. Juli 2019?

On 20, Mrz 2019 | In News, RoHS | By Alisa Maier

Gleich zwei wesentliche Änderungen der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU stehen Unternehmen im Juli 2019 ins Haus. So wird zum einen Anhang II der RoHS-Richtlinie ab dem 22. Juli 2019 um 4 Stoffe erweitert: Ab diesem Tag unterliegen auch die folgenden vier Phthalate der Beschränkung mit einer zulässigen Höchstkonzentration von jeweils 0,1 % im homogenen Werkstoff:
  • Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)
  • Butylbenzylphthalat (BBP)
  • Dibutylphthalat (DBP)
  • Diisobutylphthalat (DIBP)
Die durch die häufig auch als „RoHS III“ bezeichnete Richtlinie (EU) 2015/863 am 4. Juni 2015 eingeführte Änderung betrifft dabei alle Elektro- und Elektronikgeräte – für medizinische Geräte sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente einschließlich Überwachungs- und Kontrollinstrumenten in der Industrie gilt jedoch eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 21. Juli 2021. Zum anderen wird zum 22. Juli 2019 der so genannte offene Anwendungsbereich seine Wirkung entfalten, womit dann erstmals alle Elektro- und Elektronikgeräte in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen (Ausnahmen bleiben jedoch auch hier bestehen). Gerne beraten wir Sie dabei, die Herausforderungen der RoHS-Compliance zu meistern. Bitte kontaktieren Sie uns unter contact@1cc-consulting.com

20

Mrz 2019

1cc – Team news

On 20, Mrz 2019 | In News | By Alisa Maier

Anna Maier ist seit November 2018 als Compliance Specialist Teil des 1cc-Teams. Anna hat 2018 einen MBA in Energie-und Ressourcenwirtschaft mit Schwerpunkt Umweltökonomie an der TU Freiberg abgeschlossen. Zuvor konnte sie im Rahmen eines dualen Studiums der Mechatronik und anschließender Anstellung in der Maschinenbaubranche vielfältige Erfahrungen als Ingenieurin sammeln. Als Compliance Specialist ist Anna für mehrere europäische Länder zuständig und freut sich darauf, unsere Kunden in den Bereichen Verpackungen, WEEE und Batterien zu beraten.

20

Mrz 2019

REACH: Kandidatenliste enthält sechs neue SVHC

On 20, Mrz 2019 | In News | By Alisa Maier

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die neue REACH-Kandidatenliste am 15. Januar 2019 veröffentlicht: Sechs sehr besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) kamen neu auf die Liste. Die Kandidatenliste der Stoffe, die für eine Zulassung in Frage kommen, enthält nun 197 Substanzen. Die neu hinzugefügten Stoffe können in verschiedenen Anwendungsbereichen eingesetzt werden. Benzo[k]fluoranthen, Fluoranthen, Phenanthren und Pyren sind beispielsweise polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Sie können in Polymeren und Kautschuk vorkommen. 2,2-Bis(4′-hydroxyphenyl)-4-methylpentan wird in Klebstoffen, Farben und bei der Herstellung von Polymeren eingesetzt, 1,7,7,7-Trimethyl-3-(phenylmethylen)bicyclo[2.2.1]heptan-2-on als UV-Filter in Sonnenschutzmitteln und in anderen Kosmetikprodukten. Link zur ECHA Website: https://echa.europa.eu/-/six-new-substances-added-to-the-candidate-list  

26

Feb 2019

MD Wechsel

On 26, Feb 2019 | In Download-Center (Abfall) | By Alisa Maier

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25

Feb 2019

Neue Geschäftsführer bei 1cc

On 25, Feb 2019 | In News | By Alisa Maier

Zum 14. Februar 2019 wurden bei der 1cc zwei neue Geschäftsführer bestellt: Meike Ruoff (38) und Ivan Blazek (42) übernehmen die bisherigen Aufgaben von Michael Krug (62). Seine Anteile an der 1cc hatte Krug bereits Ende 2015 an die Holding-Gesellschaft 4Square Return GmbH (4SR) veräußert und seinen Vertrag bis Ende April dieses Jahres befristet. Meike Ruoff ist Betriebswirtin und seit 2005 in der 1cc und deren Vorgänger-Unternehmen tätig, seit 2014 als Prokuristin in leitender Position. Ivan Blazek, ebenfalls Betriebswirt, hat den größten Teil seines bisherigen Berufslebens bei der europäischen Organisation des taiwanesischen Fertigungsdienstleisters Foxconn in dessen tschechischer Niederlassung Pardubice verbracht. Auf den Tätigkeitsfeldern der 1cc sowie der 4SR-Gruppe, Compliance und Kreislaufwirtschaft, haben Ruoff und Blazek in ihren Aufgaben in den letzten Jahren intensiv gearbeitet. Blazek war darüber hinaus in das Beteiligungsverfahren des Foxconn-Unternehmens CircuTech an der 4Square Return GmbH in den Jahren 2017 und 2018 eingebunden. „Das neue Führungsduo hat alle Voraussetzungen, um den Weg der 1cc GmbH erfolgreich weiterzuführen“, sagte 4SR-Eigentümer Armin Kienle zu dem Wechsel. Zugleich bedankte er sich bei Krug für den Auf- und Ausbau der 1cc zu einem inzwischen global tätigen Beratungsunternehmen für Compliance-Themen.          

06

Feb 2019

UK Umweltbehörde: Identifizierung von Verpackungsherstellern, die ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen

On 06, Feb 2019 | In News | By Alisa Maier

Die britische Umweltbehörde hat einen offiziellen Plan zur Überwachung der Herstellerverantwortung im Bereich Verpackungen für das Jahr 2019 veröffentlicht. Verpackungshersteller, die von gesetzlichen Regelungen betroffen sind, sollen kontrolliert und diejenigen identifiziert werden, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Unter anderem wird die Umweltbehörde hierzu:
  • alle Anträge auf Direktregistrierung überprüfen
  • diejenigen Hersteller kontaktieren, die ihre Registrierung nicht durchgeführt oder erneuert haben
  • erforderliche Maßnahmen ergreifen.
Hersteller, die im Vorjahr die Kriterien der Verpackungsgesetzgebung erfüllt haben, sind verpflichtet sich bis zum 7. April des Folgejahres zu registrieren. Die Registrierung muss jährlich erneuert werden. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: info@1cc-consulting.com