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News Seite 2 von 17 -

17

Feb 2020

Warnmeldung: Scheinfirma verschickt Zahlungsaufforderungen für Registrierung im deutschen Verpackungsregister

On 17, Feb 2020 | In News | By Alisa Maier

Die IHK Halle (Saale) hat am 10. Februar 2020 eine Warnmeldung veröffentlicht.

Eine Scheinfirma verschickt derzeit in betrügerischer Absicht Aufforderungen an Unternehmen, für die Registrierung im Verpackungsregister 200,- € zu entrichten. Die Schreiben tragen eine Absenderadresse in Berlin.

Grundsätzlich ist die Registrierung im Verpackungsregister mit keinen Kosten verbunden. Herstellern wird geraten, nicht auf die Schreiben zu reagieren und keinerlei Zahlungen zu tätigen. Betroffene Unternehmen können darüber hinaus Strafanzeige erstatten.

Gerne beantworten wir weitere Fragen zur Herstellerverantwortung für Verpackungen in Deutschland: compliance@1cc-consulting.com

14

Feb 2020

Frankreich: Urheberrechtsabgaben auch für ausländische Online-Händler

On 14, Feb 2020 | In News | By Alisa Maier

Das aktuelle Urteil Nr. 88 vom 5. Februar 2020 des französischen Kassationsgerichts bestätigt die Verpflichtung zur Zahlung von Urheberrechtsabgaben auch für ausländische Anbieter. Das entspricht keineswegs einer neuen Entwicklung in dem Bereich. Doch das Urteil belegt erneut, dass die Frage der Verpflichtung im grenzüberschreitenden Warenverkehr immer wieder in den Hintergrund gerät und dass es sich um eine rechtlich komplexe Angelegenheit handelt. Andernfalls hätte wohl der in Luxemburg ansässige Anbieter von Speichermedien, der seine Produkte auch in Frankreich vertreibt, das Urteil zugunsten der französischen Verwertungsgesellschaft Copie France vor dem Kassationsgericht nicht bestritten.

Grundsätzlich besteht europaweit weitgehend Einigkeit in der Frage der Verpflichtung: Bei Verkauf abgabepflichtiger Produkte aus dem Ausland direkt an Endverbraucher, z. B. über grenzüberschreitenden Onlinehandel, müssen die Abgaben für diese Produkte im Land des Endverbrauchers abgeführt werden. Allerdings sind dort meist andere Produkte mit anderen Abgaben belegt als im Land des Anbieters. Das erschwert Online-Händlern, Plattformen und Shops den Überblick über die produktbezogenen Verpflichtungen im Einzelnen. Hinzu kommt, dass die Verpflichtung in manchen Ländern gesetzlich gar nicht ausreichend begründet ist. Wo das der Fall ist, berufen sich die zuständigen Behörden auf das Opus-Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus 2011.

Der europäische Gerichtshof stellte in dem Opus-Urteil (EuGH C 462/09) fest, dass die Mitgliedstaaten auch dann für die Zahlung von Urheberrechtsabgaben sorgen müssen, wenn abgabepflichtige Produkte aus dem Ausland bezogen werden. Das ist eine verbindliche Auslegung europäischen Rechts, die nationalen zuständigen Stellen und Gerichte müssen sich also darauf berufen.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: copyright@1cc-consulting.com

04

Feb 2020

Ungarn: Urheberrechtsabgaben jetzt auch für PCs und Laptops

On 04, Feb 2020 | In News | By Alisa Maier

Die Tarife aller abgabepflichtigen Produkte werden in Ungarn jedes Jahr überprüft und neu festgesetzt. Dabei kann es größere und kleinere Abweichungen der Tarifhöhen im Vergleich zum Vorjahr geben. In diesem Jahr gibt es jedoch eine bedeutende Abweichung: Zusätzlich zu allen bestehenden Abgaben werden nun Abgaben auf alle Arten von PCs verlangt. Die neuen Abgaben liegen zwischen 1,50 und 7,50 Euro (umgerechnet), je nach Speicherkapazität des Geräts.

Ganz ähnlich wie in anderen Ländern wird damit die so genannte Produktkette aller Geräte geschlossen, die privates Kopieren ermöglichen. Das reicht von MP3/4-Playern über Mobiltelefone bis hin zu Tablets, inklusive den dazugehörenden Speichermedien, wie Speicherkarten und Festplatten. All das ist in Ungarn bereits durch Urheberrechtsabgaben abgedeckt. Die Modernisierung des Abgabensystems spricht für seine Vitalität und seine Erweiterung um neue Abgaben für PCs steht mit heutigen Nutzungsgewohnheiten in Einklang. Es bereitet auch die Ersetzung veralteter Formate wie Audiokassetten vor.

Die neue Rechtsvorschrift Nr. 68, die für diese wichtige Änderung verantwortlich ist, bildet die Grundlage für die Befreiung professioneller Nutzer von der Abgabenpflicht. Sie gibt ihnen die Möglichkeit der Befreiung oder der rückwirkenden Rückerstattung von Abgaben. Ein System zur Beantragung von Befreiungen und Erstattungen ist im Land allerdings seit langem in Kraft.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: copyright@1cc-consulting.com

20

Jan 2020

ECHA veröffentlicht neue Kandidatenliste

On 20, Jan 2020 | In News | By Alisa Maier

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die neue REACH-Kandidatenliste am 16. Januar 2020 veröffentlicht: Vier sehr besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) kamen neu auf die Liste. Die Kandidatenliste der Stoffe, die für eine Zulassung in Frage kommen, enthält nun 205 Substanzen.

Die neu hinzugefügten Substanzen haben viele verschiedene Verwendungen. Beispielsweise wird Diisohexylphthalat als Weichmacher in einer Vielzahl von Produkten verwendet, die von Spielzeugen über Baustoffe bis hin zu Verpackungen reichen. 2-Benzyl-2-dimethylamino-4′-morpholinobutyrophenon und 2-Methyl-1-(4-methylthiophenyl)-2-morpholinopropan-1-on werden sowohl in Farben und Beschichtungen als auch allgemein in der Polymerherstellung benutzt. Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) und ihre Salze werden ebenso in der Polymerherstellung verwendet, sind aber auch nach Angaben der ECHA in der Elektronik als Flammschutzmittel in Polycarbonat zu finden.

Link zur ECHA Website: https://echa.europa.eu/de/-/four-new-substances-added-to-candidate-list

20

Dez 2019

Frohe Weihnachten

On 20, Dez 2019 | In News | By Alisa Maier

Wir wünschen unseren Kunden und Partnern frohe Weihnachten und ein erfolgreiches neues Jahr 2020!

Ab dem 23.12.2019 nehmen wir uns eine kleine Auszeit und schließen unser Büro. Gerne sind wir ab dem 02.01.2020 wieder für Sie da.

Ihr 1cc Team

18

Dez 2019

EAEU RoHS TR 037/2016: Übergangsfrist endet zum 1. März 2020

On 18, Dez 2019 | In News | By Alisa Maier

Ab dem 1. März 2020 müssen alle Produkte, die in den Geltungsbereich der EAEU RoHS TR 037/2016 fallen, deren gesetzliche Anforderungen erfüllen. Erst dann dürfen diese Produkte in der eurasischen Wirtschaftsunion in Verkehr gebracht werden. Bei Importprodukten beginnt die Marktüberwachung an der Grenze, da die Zollbehörden berechtigt sind, den Konformitätsnachweis der betroffenen Waren zu verlangen.

EAEU RoHS sieht Beschränkungen für Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE) vor mit den gleichen Schwellenwerten, wie sie die EU RoHS-Richtlinie 2011/65/EU festlegt. Während Produktumfang und Ausnahmeregelungen im Vergleich zur EU RoHS-Richtlinie sehr ähnlich sind, liegen die wesentlichen Unterschiede im Bereich des persönlichen Geltungsbereichs und der Konformitätsbewertung.

Das Konformitätsbewertungsverfahren umfasst unter anderem die Registrierung der Konformitätserklärung und die EAC-Kennzeichnung. Es kann vom Hersteller mit Sitz in einem der Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion oder von seinem Bevollmächtigten sowie vom Importeur initiiert werden.

1cc hilft Ihnen gerne, Ihre Compliance-Verpflichtungen zu verstehen und zu erfüllen. Bitte kontaktieren Sie uns unter contact@1cc-consulting.com

16

Dez 2019

Abgabe und Transport von Lithiumbatterien – UN 38.3-Prüfungszusammenfassung ab 1. Januar 2020 zwingend erforderlich

On 16, Dez 2019 | In News | By Alisa Maier

Ab dem 1. Januar 2020 sind Hersteller und Vertreiber von Lithiumbatterien verpflichtet, den Bericht über die Prüfung der Batterien gemäß des sogenannten UN 38.3 Tests zu dokumentieren und den Anwendern der Batterien zur Verfügung zu stellen.

Bevor Lithiumbatterien oder Produkte, die Lithiumbatterien beinhalten, an Anwender abgegeben und zu diesem Zwecke transportiert werden, müssen Hersteller und Vertreiber die Informationen über die Prüfung der Batterien aus der Lieferkette einholen.

Die erforderliche Prüfungszusammenfassung muss den Vorgaben der UN-Vorschrift entsprechen. Diese Anforderung betrifft alle Arten von Lithiumbatterien (auch Knopfzellen) und bezieht sich auf die verschiedensten Transportwege, wie Straße, Schiene, Luftfracht, Binnen- und Seeschifffahrt. Des Weiteren sind Hersteller und Vertreiber verpflichtet, diese Informationen aktiv an die Anwender weiterzugeben.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung dieser Anforderungen.

Sie erreichen uns unter: contact@1cc-compliance.com

11

Dez 2019

VAE RoHS: Open Scope und neue Stoffbeschränkungen ab dem 1. Januar 2020

On 11, Dez 2019 | In News | By Alisa Maier

Die Übergangsfrist für die Erfüllung bestimmter Anforderungen aus dem Kabinettsbeschluss Nr. 10/2017 der Vereinigten Arabischen Emirate, der sogenannten VAE RoHS, endet Anfang 2020. Ab dem 1. Januar gelten die folgenden weiteren Verpflichtungen:

  • Erweiterung des Geltungsbereichs: Der „Open Scope“ umfasst alle Elektro- und Elektronikgeräte gemäß Anhang 1, Nummer 11. Darüber hinaus gilt die Stoffbeschränkung für Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, PBB und PBDE auch für medizinische Geräte und Diagnostikgeräte sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente, einschließlich industrieller Überwachungs- und Kontrollinstrumente.
  • Stoffbeschränkungen für DEHP, BBP, DBP und DIBP: Wie in der EU werden die vier Phthalate in Elektro- und Elektronikgeräten mit einem maximalen Konzentrationswert von 0,1 Gewichtsprozent im homogenen Material beschränkt. Medizinische Geräte sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente sind jedoch von den neuen Stoffbeschränkungen noch nicht betroffen.

1cc unterstützt Sie gerne bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen unter der VAE ROHS. Sprechen Sie uns an unter contact@1cc-consulting.com.

09

Dez 2019

Deutschland: Vollzug Verpackungsgesetz

On 09, Dez 2019 | In News | By Alisa Maier

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat die Verschärfung des Vollzugs des Verpackungsgesetzes (VerpackG) angekündigt.

Gemäß einer Mitteilung der ZSVR ist die Übergangsphase nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2019 abgelaufen. Für Unternehmen, die ihren Herstellerverpflichtungen nicht oder nicht vollumfänglich nachkommen, sieht der Gesetzgeber Bußgelder in Höhe von bis zu 200.000,- € vor. Weiterhin können die Behörden Marktzutrittsverbote erteilen.

Vor diesem Hintergrund arbeitet die ZSVR eng mit den zuständigen Vollzugsbehörden zusammen und leitet Ordnungswidrigkeiten zukünftig regelmäßig an diese weiter. In 2019 wurden bislang Bußgelder zwischen 15.000,- bis 25.000,- € verhängt.

Wir unterstützen Sie gerne in allen Fragen betreffend Ihrer Herstellerverantwortung.

Sie erreichen uns unter: contact@1cc-compliance.com

02

Dez 2019

Russland beginnt mit der Umsetzung des Technischen Reglements der Eurasischen Wirtschaftsunion „Über die Sicherheit von chemischen Erzeugnissen“

On 02, Dez 2019 | In News | By Alisa Maier

Das Technische Reglement der Eurasischen Wirtschaftsunion TR EAWU 041/2017 „Über die Sicherheit von chemischen Erzeugnissen“ wird am 01.06.2021 in Kraft treten. Einige Mitgliedstaaten sind bereits bei seiner Umsetzung einen guten Schritt vorangekommen.

Das russische Industrie- und Handelsministerium (ernannt als zuständige Behörde für die nationale Umsetzung des technischen Reglements in der Russischer Föderation) hat am 11. November den Beginn der Inventarbildung für chemische Substanzen und Gemische bekannt gegeben. Eine entsprechende nationale REACH-Verordnung (Erlass No. 1019/2016) war aufgrund der Version aus der Eurasischen Wirtschaftsunion widerrufen worden.

Hersteller und Importeure können ab sofort die Informationen über chemische Substanzen und Gemische, die entweder bereits im Umlauf sind oder demnächst in der Russischen Föderation auf den Markt gebracht werden, in eine Datenbank übermitteln, die auf der Webseite des Ministeriums zu finden ist. Die gesammelten Informationen werden in die nationalen Teile des Gesamtregisters für chemische Substanzen und Gemische der Eurasischen Wirtschaftsunion übertragen.

Die auf diesem Weg bereits erfassten Chemikalien werden als Altstoffe gelten und nicht mehr einem komplexen Notifizierungsverfahren unterliegen, das sowohl die Untersuchung der Stoffe auf gefährliche Eigenschaften als auch die Erstellung eines Sicherheitsberichtes voraussetzt.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen per E-Mail unter contact@1cc-consulting.com oder telefonisch unter +49 7031 43938-0 gerne zur Verfügung.