Image Image Image Image Image
Scroll to Top

Nach oben

News Seite 12 von 17 -

24

März 2016

ElektroG: Geplante Behandlungs- verordnung wird diskutiert

On 24, März 2016 | In News, WEEE | By Alisa Maier

ESchrottSammlung3_quadrDas neu gefasste ElektroG zur Umsetzung der EU Elektroaltgeräte-Richtlinie (WEEE) unterscheidet sich erheblich vom alten ElektroG aus dem Jahre 2005. So sieht das neue ElektroG unter anderem in den §§ 11 und 24 Verordnungsermächtigungen vor, die es der Bundesregierung erlauben, gesetzliche Anforderungen weiter zu spezifizieren. Unter Berufung auf § 24 hat das Umweltbundesamt jetzt die Arbeiten an einer Behandlungsverordnung aufgenommen. Es hat einen Arbeitskreis und vier Arbeitsgruppen eingerichtet, an denen Vertreter des Bundesumwelt- und des Bundeswirtschaftsministeriums, der Bundesländer, der kommunalen Spitzenverbände, der Industrie-Verbände und aus der Wissenschaft mitwirken. Gesetzgeberisches Ziel der Behandlungsverordnung sind Vorgaben für den Umgang mit Elektroaltgeräten, die dazu dienen sollen, die Rückgewinnung sogenannter kritischer Rohstoffe und die Schadstoffentfrachtung zu verbessern. Ein erster Entwurf der Verordnung soll in 12 bis 18 Monaten vorliegen.  

01

März 2016

UAE: RoHS Draft Legislation Submitted to the Federal National Council

On 01, März 2016 | In News | By Alisa Maier

Flag_United_Arab_Emirates_smallThe United Arab Emirates (UAE) has been working on a new legislation for the restriction of the use of hazardous substances in electrical and electronic equipment. Three different draft versions have been discussed since last summer. Now, a finalized draft version has been submitted to the Federal National Council and is expected to be approved soon. According to the draft regulation, the final law shall enter into force one year after its publication in the UAE Official Gazette. Basically, the UAE RoHS draft regulation is based on EU RoHS Directive 2011/65/EU. As in the EU, the following substances are intended to be restricted, with identical thresholds: Lead, Mercury, Cadmium, Hexavalent chromium, Polybrominated biphenyls (PBB), Polybrominated diphenyl ethers (PBDE) as well as the four phtahaltes which were added in March 2015: Bis(2-ethylhexyl) phthalate (DEHP), Butyl benzyl phthalate (BBP), Dibutyl phthalate (DBP), Diisobutyl phthalate (DIBP). Despite the similarities, there are differences with respect to transition periods and compliance requirements, as e.g. registration and certification duties. It is prohibited to display or sell any products in the UAE unless they are registered under ECAS or have a certificate or mark accepted by ESMA. For more information please contact us at info@1cc-consulting.com.

18

Feb. 2016

REACH: Rückzahlungssysteme für den Letter of Access (LoA) werden verpflichtend

On 18, Feb. 2016 | In News | By Alisa Maier

Flakons_quadr_pixelio.deMit der Durchführungsverordnung 2016/9 vom 5. Januar hat die EU Kommission klare Regelungen für die gemeinsame Nutzung von Daten und die Teilung der damit zusammenhängenden Kosten bei der REACH-Registrierung festgelegt. Gerecht, transparent und nicht-diskriminierend, so lauten die Vorgaben der REACH-Verordnung an die Kostenteilung – diese unspezifischen Vorgaben haben in der Vergangenheit immer wieder zu Missverständnissen und Streitigkeiten geführt: Kosten wurden nicht oder nur teilweise aufgeschlüsselt, Rückzahlungssysteme waren oft nicht vorgesehen, obwohl  nachträgliche Forderungen möglich waren, Einsicht ins Dossier wurde nicht gewährt und vieles mehr. Nach der neuen Durchführungsverordnung müssen alle  Kostenteilungs-Vereinbarungen innerhalb eines SIEFs (Substance Exchange Forum) folgende Regelungen  enthalten:
  • Aufschlüsselung der gemeinsam zu nutzenden Daten einschließlich Kosten für die  einzelnen Datenposten und Details,  wie die einzelnen Posten der Datenanforderung gerecht werden. (Datenkosten)
  • Aufschlüsselung und Begründung der Verwaltungskosten
  • Kostenteilungsmodell einschließlich Erstattungsmechanismus
Bestehende Vereinbarungen können beibehalten werden, jedoch nur, wenn alle Parteien dies einstimmig beschließen. Sollte sich jedoch eine Partei  einer bereits bestehenden Vereinbarung anschließen, bspw. zur Registrierungsfrist 2018, so kann sie  die Aufschlüsslung der Kosten als auch die Einbeziehung eines Rückzahlungssystems verlangen. Wurden die Kosten für einen LoA (Letter of Access) bisher oftmals „über den Daumen gepeilt“ bzw. , auf Grundlage einer vermuteten Anzahl von Co-Registranten ermittelt, so sind nun die Kosten sowohl offenzulegen als auch, nach einer jährlichen Überprüfung, entsprechende Kosten zu erstatten, falls sich bspw. mehr Registranten anschließen als ursprünglich kalkuliert. 1cc unterstützt Konsortien und federführende Registranten bei der Aufschlüsselung und Überwachung der Kosten für die gemeinsamen Registrierung, übernimmt administrative Aufgaben bei der Abwicklung des Letter of Access und installiert und betreut Rückzahlungssysteme.

16

Feb. 2016

Frankreich: Neue Urheberrechtsabgaben für Cloud Services geplant

On 16, Feb. 2016 | In News | By Alisa Maier

FranceIm Gespräch ist es schon lange, Urheberrechtsabgaben für die Cloud-Datenspeicherung zu erheben. Doch jetzt liegt in Frankreich ein Ergänzungsentwurf zum Urheberrechtsgesetz vor, der das konkretisiert. Erstmals würden damit nicht mehr allein greifbare Produkte wie Smartphones, Festplatten und CD-Rohlinge mit urheberrechtlichen Pauschalabgaben belegt, sondern Online-Dienste. Welche Geräte und Speichermedien in welcher Höhe abgabenpflichtig sind, bestimmt sich bisher nach (Speicher-) Kapazitäten der Produkte sowie dem üblichen Umgang damit. Aber die typischen Nutzungsgewohnheiten scheinen wegzugehen von der lokalen Speicherung, erst recht von CD-Rohlingen. Wer Cloud Services nutzt, speichert weniger oder gar nichts mehr auf seiner PC-Festplatte. Je mehr Cloud-Dienste genutzt und je weniger Inhalte heruntergeladen und lokal gespeichert werden, desto drängender stellt sich die Frage nach der Angemessenheit der bestehenden Abgabensysteme. In Frankreich wird die Zukunft der Privatkopie-Vergütung, das heißt die notwendige Anpassung dieses Systems seit Jahren diskutiert. In einem ausführlichen und vielbeachteten Bericht schlug bereits 2013 der vom Französischen Kulturministerium beauftragte Pierre Lescure vor, das Abgabensystem gezielt in die Richtung der Online-Dienste zu erweitern («Contribution aux politiques culturelles à l’ère numérique»). Dem Lescure-Bericht zufolge sollten in einem ersten Schritt zusätzlich zu dem bestehenden Anwendungsbereich Geräte berücksichtigt werden, die vor allem den Zugang zum Internet ermöglichen. Deren Speicherkapazität steht nicht mehr im Vordergrund. So gerieten beispielsweise Spielkonsolen in den Blick, die mittlerweile in vielen Ländern abgabenpflichtig gemacht wurden. Die Fortführung dieses Gedankens und die Konzentration auf Online-Dienste erscheint als logische Konsequenz. Dies zeigt sich im aktuellen Gesetzentwurf, der dem Französischen Senat vorgelegt wurde.

28

Jan. 2016

Register für urheberrechtliche Abgabenpflichten in Deutschland

On 28, Jan. 2016 | In Copyright Levies, News | By Alisa Maier

GermanyFür Unternehmen, die Urheberrechtsabgaben für Mobiltelefone, PCs oder Speichermedien bezahlen müssen, wird ein neues Register eingeführt: Diese so genannte „Weiße Liste“ auf der Website der zuständigen Behörde, der Verwertungsgesellschaft ZPÜ, wird Namen und Adressen der Firmen nennen (hier), die ihren Verpflichtungen nachkommen. Das heißt also derjenigen, die Urheberrechtsabgaben bezahlen. Zusätzlich können die Industrieverbände der Verwertungsgesellschaft Firmen nennen, die ihren Pflichten (noch) nicht nachkommen. Seit langem wird den Verwertungsgesellschaften vorgeworfen, den Großteil des Marktes für aufnahmefähige Elektronikprodukte und Speichermedien gar nicht zu erfassen. Deshalb würden viele Unternehmen nicht die verkauften Mengen ihrer abgabepflichtigen Produkte melden und auch nicht die vereinbarten Tarife bezahlen. Offenbar trifft das zu. Mit der Tarifeinigung zu Mobiltelefonen und Tablets im Dezember 2015 ist nun jedoch vertraglich festgeschrieben, dass die Verwertungsgesellschaften ihre Ansprüche flächendeckend geltend machen. Neben der „Weißen Liste“ wird das auch durch gezielte Recherchen beispielsweise bei dem Hersteller-Register für die Rücknahmepflichten von Elektroaltgeräten unterstützt. Weitere Europäische Länder wie Frankreich und Polen gehen in ähnlicher Weise vor. In der Schweiz gibt es im Umweltbereich sogar eine „Schwarze Liste“ mit Unternehmen, die quasi umgekehrt nicht registriert sind. Gerne erläutern wir Ihnen alle Regelungen in den neuen Gesamtverträgen zu urheberrechtlichen Pauschalabgaben in Deutschland. Sprechen Sie uns an: info@1cc-consulting.com.

22

Dez. 2015

EU Commission publishes Action Plan for Circular Economy

On 22, Dez. 2015 | In News | By Alisa Maier

PfeileGrün_dark_dan at FreeDigitalPhotosThe European Commission has recently published the long awaited second version of its Circular Economy Package. The first package had been published by the former Barroso Commission and had been withdrawn by the Juncker Commission shortly after taking office. However the Juncker Commission had promised to provide a new, more ambitious package by the end of 2015. With the new Circular Economy Package, the Commission aims to increase the recycling and preparation for re-use of municipal waste in general as well as packaging waste, harmonise the calculation of collection and recycling targets throughout the Member States and reduce the landfilling of municipal waste. For the first time, the Commission also aims to define minimum common requirements for extend producer responsibility schemes. Besides that, the package includes measures in the Ecodesign working plan for 2015-2017 to promote reparability, durability and recyclability of products, in addition to the already planned energy efficiency measures. Electrical and electronic products will be a major target for these actions. A strategy on plastics and a report on critical raw materials shall follow in 2017. Overall, the Commission targets to carry out all necessary actions for a regulatory framework for the development of a circular economy before 2020. The full text of the Action Plan and the legislative proposals can be found on the Commission website: http://ec.europa.eu/environment/circular-economy/index_en.htm

18

Dez. 2015

Fünf neue SVHCs in die Kandidatenliste aufgenommen

On 18, Dez. 2015 | In News, REACH | By Alisa Maier

Test tube green_kleinDie Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 17. Dezember fünf neue Stoffe in die REACH Kandidatenliste aufgenommen. Die Kandidatenliste umfasst jetzt 168 Stoffe. Die 5 neuen Einträge beziehen sich auf: Nitrobenzol (EG Nr. 202-716-0), wurde aufgrund seiner fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften in der Liste aufgenommen. Der Stoff kommt zu Anwendung bei der Herstellung von anderen Stoffen, z.B. als Zwischenprodukt für die weitere chemische Verarbeitung. 2,4-Di-tert-butyl-6-(5-chlorbenzotriazol-2-yl)phenol (UV-327) (EG Nr. 223-383-8) und 2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4-(tert-butyl)-6-(sec-butyl)phenol (UV-350) (EG Nr. 253-037-1).Die Stoffe wurden angesichts ihrer sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren Eigenschaften in die Kandidatenliste aufgenommen. Beide Stoffe werden als Lichtschutzmittel in Beschichtungen, Kunststoffen, Gummimaterialien oder Kosmetik benutzt. 1,3-Propansulton (EG Nr. 214-317-9) wurde aufgrund seiner krebserzeugenden Eigenschaften in die Liste aufgenommen. Dieser SVHC Stoff wird als Elektrolyt-Flüssigkeit in Lithium-Ionen Batterien verwendet. Perfluornonansäure (PFNA) und seine Natrium- und Ammoniumsalze (EG Nr. 206-801-3) wurden aufgrund ihrer fortpflanzungsgefährdenden, persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen Eigenschaften in die Liste aufgenommen. Dieser Stoff kommt zum Einsatz als Prozesshilfsstoff bei der Herstellung von Fluorpolymeren, Schmiermittel in Ölen, Netzmittel für Feuerlöschschaum, Reinigungsmittel, Antifouling in Textilien, Oberflächenagenz in Poliermitteln, Abdichtungsmittel oder wird in Flüssigkristalldisplay-Paneelen benutzt. Weitere Informationen unter: http://echa.europa.eu/view-article/-/journal_content/title/five-new-substances-of-very-high-concern-added-to-the-candidate-list

06

Nov. 2015

Wichtigste Änderungen aus dem neuen ElektroG

On 06, Nov. 2015 | In News, WEEE | By Alisa Maier

Mobiles_quadratAm 24.10.2015 ist das neue ElektroG in Deutschland in Kraft getreten. Hiermit wurde die EU WEEE Richtlinie (2012/19/EU) in deutsches Recht umgesetzt. Hersteller und Vertreiber sind nun mit neuen sowie auch veränderten Pflichten aus dem neuen ElektroG konfrontiert, bspw.

  • Herstellerdefinition: als Hersteller gelten nun auch ausländische Direktvertreiber, die deutschen Endnutzern Geräte direkt anbieten oder verkaufen.
  • Ausländische Hersteller ohne Sitz in Deutschland sind verpflichtet, einen Bevollmächtigten zu benennen. Der Bevollmächtigte übernimmt in eigenen Namen sämtliche Herstellerpflichten aus dem ElektroG wie Registrierung, Mengenmeldungen, Mitteilungspflichten etc. Aus diesem Grund muss auch die Registrierung ausländischer Hersteller bei der Stiftung ear neu durchgeführt werden.
  • Garantieanforderungen geändert: die bislang häufig für kleinere Mengen gewählte Kontenlösung (gesperrtes Bankkonto) wird ab 2016 nicht mehr akzeptiert; eine neue Alternative bietet allerdings die Hinterlegung des Garantiebetrags bei einem Amtsgericht.
  • 0:1 Rücknahmepflicht für den Handel: Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro(nik)geräte ab 400 m² haben künftig auch eine Rücknahmepflicht für Altgeräte mit bis zu 25 cm Kantenlänge, die für den Nutzer kostenfrei sein muss; dies gilt auch für den Fall, dass kein neues Produkt gekauft wird. Für Direktvertreiber (z.B. Internethändler) zählt die Lager- und Versandfläche.
  • Information der privaten Haushalte: künftig müssen auch Hersteller und Vertreiber die privaten Haushalte über die von ihnen geschaffenen Rückgabemöglichkeiten für WEEE, die Löschung personenbezogener Daten vor Rückgabe sowie die Bedeutung der durchgestrichenen Mülltonne informieren.
  • Die Neufassung der Gebührenverordnung ergibt teilweise niedrigere, teilweise auch deutlich höhere Gebühren als bislang, welche die Stiftung ear Herstellern berechnet. Neue Gebühren wurden ebenfalls eingeführt, z.B. für die Bestätigung der Benennung eines Bevollmächtigten und die Änderung der registrierten Geräteart nach Neuzuordnung.
  • Bußgeldvorschriften wurden erweitert, so dass künftig auch bspw. die nicht richtige Kennzeichnung oder fehlende Benennung eines Bevollmächtigten mit einer Geldbuße geahndet werden können.

Sie finden den Gesetzestext hier: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl115s1739.pdf Sowie die neue Gebührenverordnung (ElektroGGebV) hier: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl115s1776.pdf

Gerne beraten wir Sie individuell hinsichtlich der für Sie geltenden neuen Anforderungen und deren Auswirkungen auf Ihre WEEE Registrierung. Hierzu haben wir die für Sie passenden neuen Services entwickelt. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns unter info@1cc-consulting.com auf.

26

Okt. 2015

Neues ElektroG2: 1cc unterstützt Handel bei Altgeräte-Rücknahme

On 26, Okt. 2015 | In News, WEEE | By Alisa Maier

ESchrottSammlung3_quadrAls einer der letzten EU-Mitgliedsstaaten hat Deutschland die WEEE Richtlinie 2012/19/EU in nationales Gesetz umgesetzt: Das neue ElektroG2 ist am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten. Im Vergleich zum alten ElektroG1 sieht das neue ElektroG2 zahlreiche Änderungen vor, darunter auch für Händler einschließlich dem Online-Handel. Unter anderem dürfen Verbraucher ihre Elektro- und Elektronik Altgeräte kostenfrei an den Händler zurückgeben, der ihre umweltgerechte Entsorgung gewährleisten muss.   Zusammen mit unserem Schwesterunternehmen TechProtect bieten wir betroffenen Händlern leicht umsetzbare Sammellösungen sowohl für 0:1-Rücknahmen (d.h. ohne dass gleichzeitig ein Neukauf getätigt wird) als auch für 1:1-Rücknahmen (ein vergleichbares Gerät wird erworben). Darüber hinaus profitieren unsere Kunden von einer umfassenden Beratung, z.B. zu Anzeige- und Informationspflichten, sowie von unseren administrativen Servicepaketen.   Interesse? Dann wenden Sie sich bitte an info@1cc-consulting.com.

23

Okt. 2015

German ElektroG2: New 1cc Services for the appointment of an AR

On 23, Okt. 2015 | In News, WEEE | By Alisa Maier

Mobiles_quadratAs one of the last EU member states, Germany transposes the new EU WEEE Directive (2012/19/EU) into national law: The ElektroG2 will enter into force on October 24, 2015. One of the most important changes refers to the new producer definition and the appointment of an Authorized Representative (AR). A foreign distance seller who sells directly to end-users in Germany is then explicitly mentioned to be the “producer” and will therefore have to fulfil all producer obligations as e.g. registering and reporting. In order to manage this task, he will have to appoint an AR. If a foreign manufacturer sells its products via the distribution channel, the importer is considered to be the “producer”. However, the law still provides the possibility that the manufacturer appoints an AR in Germany who assumes all obligations. 1cc has elaborated different courses of action to ensure your future WEEE compliance in Germany: 1. Evaluation of your current WEEE obligations (sales via an importer, only distance selling, sales via an importer and distance selling) 2. Individual assessment of the options to appoint an AR:
  • Appoint a German entity of your company group as your AR
  • Appoint a German distribution partner as your AR
  • Contract a third party service provider as your AR
  • Set up an new German-based entity as your AR
3. Organising the necessary contracting with the selected AR and adaptation of your registration with Stiftung ear For more information, please contact us at info@1cc-consulting.com.