On 16, Feb 2016 | In News | By Alisa Maier
Im Gespräch ist es schon lange, Urheberrechtsabgaben für die Cloud-Datenspeicherung zu erheben. Doch jetzt liegt in Frankreich ein
Ergänzungsentwurf zum Urheberrechtsgesetz vor, der das konkretisiert. Erstmals würden damit nicht mehr allein greifbare Produkte wie Smartphones, Festplatten und CD-Rohlinge mit urheberrechtlichen Pauschalabgaben belegt, sondern Online-Dienste.
Welche Geräte und Speichermedien in welcher Höhe abgabenpflichtig sind, bestimmt sich bisher nach (Speicher-) Kapazitäten der Produkte sowie dem üblichen Umgang damit. Aber die typischen Nutzungsgewohnheiten scheinen wegzugehen von der lokalen Speicherung, erst recht von CD-Rohlingen. Wer Cloud Services nutzt, speichert weniger oder gar nichts mehr auf seiner PC-Festplatte. Je mehr Cloud-Dienste genutzt und je weniger Inhalte heruntergeladen und lokal gespeichert werden, desto drängender stellt sich die Frage nach der Angemessenheit der bestehenden Abgabensysteme.
In Frankreich wird die Zukunft der Privatkopie-Vergütung, das heißt die notwendige Anpassung dieses Systems seit Jahren diskutiert. In einem ausführlichen und vielbeachteten Bericht schlug bereits 2013 der vom Französischen Kulturministerium beauftragte Pierre Lescure vor, das Abgabensystem gezielt in die Richtung der Online-Dienste zu erweitern
(«Contribution aux politiques culturelles à l’ère numérique»).
Dem Lescure-Bericht zufolge sollten in einem ersten Schritt zusätzlich zu dem bestehenden Anwendungsbereich Geräte berücksichtigt werden, die vor allem den Zugang zum Internet ermöglichen. Deren Speicherkapazität steht nicht mehr im Vordergrund. So gerieten beispielsweise Spielkonsolen in den Blick, die mittlerweile in vielen Ländern abgabenpflichtig gemacht wurden. Die Fortführung dieses Gedankens und die Konzentration auf Online-Dienste erscheint als logische Konsequenz. Dies zeigt sich im aktuellen Gesetzentwurf, der dem Französischen Senat vorgelegt wurde.
Am Dienstag
8. März 2016 findet in den Räumen der Industrie- und Handelskammer Stuttgart eine Informationsveranstaltung zum Thema „
REACH Update und Informationspflichten“ statt.
1cc-Beraterinn Nadiia Kaiun wird um 09:15 Uhr zum Thema „
REACH: Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen für die nächste Registrierungsfrist“ sprechen. Im Anschluß ab 10:30 wird 1cc-Beraterin Eva Hink über „REACH: SVHC in Erzeugnissen, Anforderungen für Hersteller und Lieferanten“ informieren.
Termin:
8. März 2016, 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Referentin: Eva Hink, Nadiia Kaiun
Ort: Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
www.stuttgart.ihk.de/veranstaltungen
Für Unternehmen, die Urheberrechtsabgaben für Mobiltelefone, PCs oder Speichermedien bezahlen müssen, wird ein neues Register eingeführt: Diese so genannte „Weiße Liste“ auf der Website der zuständigen Behörde, der Verwertungsgesellschaft ZPÜ, wird Namen und Adressen der Firmen nennen (
hier), die ihren Verpflichtungen nachkommen. Das heißt also derjenigen, die Urheberrechtsabgaben bezahlen. Zusätzlich können die Industrieverbände der Verwertungsgesellschaft Firmen nennen, die ihren Pflichten (noch) nicht nachkommen.
Seit langem wird den Verwertungsgesellschaften vorgeworfen, den Großteil des Marktes für aufnahmefähige Elektronikprodukte und Speichermedien gar nicht zu erfassen. Deshalb würden viele Unternehmen nicht die verkauften Mengen ihrer abgabepflichtigen Produkte melden und auch nicht die vereinbarten Tarife bezahlen. Offenbar trifft das zu.
Mit der Tarifeinigung zu Mobiltelefonen und Tablets im Dezember 2015 ist nun jedoch vertraglich festgeschrieben, dass die Verwertungsgesellschaften ihre Ansprüche flächendeckend geltend machen. Neben der „Weißen Liste“ wird das auch durch gezielte Recherchen beispielsweise bei dem Hersteller-Register für die Rücknahmepflichten von Elektroaltgeräten unterstützt. Weitere Europäische Länder wie Frankreich und Polen gehen in ähnlicher Weise vor. In der Schweiz gibt es im Umweltbereich sogar eine „Schwarze Liste“ mit Unternehmen, die quasi umgekehrt nicht registriert sind.
Gerne erläutern wir Ihnen alle Regelungen in den neuen Gesamtverträgen zu urheberrechtlichen Pauschalabgaben in Deutschland. Sprechen Sie uns an:
info@1cc-consulting.com.
On 2 December 2015, the EU Commission published the updated version of its Circular Economy Package.
The Dutch EU Council Presidency holds the stakeholder conference “Unwrapping the Package – Towards a Circular Economy in Europe” on
25-26 January 2016 in Rotterdam to assess the impact of the Package, to discuss challenges and opportunities for the circular economy and to identify opportunities for circular economy initiatives and policy instruments across Europe.
The outcomes of the conference will be used to feed into discussions in the Council of Ministers on the Circular Economy Package.
Arne Campen, Senior Consultant at 1cc has been invited to join the round table discussions on 25 January. Amongst the participants are stakeholders from business, civil society and public authorities.
On 22, Dez 2015 | In News | By Alisa Maier
The European Commission has recently published the long awaited second version of its Circular Economy Package. The first package had been published by the former Barroso Commission and had been withdrawn by the Juncker Commission shortly after taking office. However the Juncker Commission had promised to provide a new, more ambitious package by the end of 2015.
With the new Circular Economy Package, the Commission aims to increase the recycling and preparation for re-use of municipal waste in general as well as packaging waste, harmonise the calculation of collection and recycling targets throughout the Member States and reduce the landfilling of municipal waste.
For the first time, the Commission also aims to define minimum common requirements for extend producer responsibility schemes. Besides that, the package includes measures in the Ecodesign working plan for 2015-2017 to promote reparability, durability and recyclability of products, in addition to the already planned energy efficiency measures. Electrical and electronic products will be a major target for these actions.
A strategy on plastics and a report on critical raw materials shall follow in 2017. Overall, the Commission targets to carry out all necessary actions for a regulatory framework for the development of a circular economy before 2020.
The full text of the Action Plan and the legislative proposals can be found on the Commission website:
http://ec.europa.eu/environment/circular-economy/index_en.htm
On 18, Dez 2015 | In News, REACH | By Alisa Maier
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 17. Dezember fünf neue Stoffe in die REACH Kandidatenliste aufgenommen. Die Kandidatenliste umfasst jetzt 168 Stoffe.
Die 5 neuen Einträge beziehen sich auf:
Nitrobenzol (EG Nr. 202-716-0), wurde aufgrund seiner fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften in der Liste aufgenommen. Der Stoff kommt zu Anwendung bei der Herstellung von anderen Stoffen, z.B. als Zwischenprodukt für die weitere chemische Verarbeitung.
2,4-Di-tert-butyl-6-(5-chlorbenzotriazol-2-yl)phenol (UV-327) (EG Nr. 223-383-8) und 2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4-(tert-butyl)-6-(sec-butyl)phenol (UV-350) (EG Nr. 253-037-1).Die Stoffe wurden angesichts ihrer sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren Eigenschaften in die Kandidatenliste aufgenommen. Beide Stoffe werden als Lichtschutzmittel in Beschichtungen, Kunststoffen, Gummimaterialien oder Kosmetik benutzt.
1,3-Propansulton (EG Nr. 214-317-9) wurde aufgrund seiner krebserzeugenden Eigenschaften in die Liste aufgenommen. Dieser SVHC Stoff wird als Elektrolyt-Flüssigkeit in Lithium-Ionen Batterien verwendet.
Perfluornonansäure (PFNA) und seine Natrium- und Ammoniumsalze (EG Nr. 206-801-3) wurden aufgrund ihrer fortpflanzungsgefährdenden, persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen Eigenschaften in die Liste aufgenommen. Dieser Stoff kommt zum Einsatz als Prozesshilfsstoff bei der Herstellung von Fluorpolymeren, Schmiermittel in Ölen, Netzmittel für Feuerlöschschaum, Reinigungsmittel, Antifouling in Textilien, Oberflächenagenz in Poliermitteln, Abdichtungsmittel oder wird in Flüssigkristalldisplay-Paneelen benutzt.
Weitere Informationen unter:
http://echa.europa.eu/view-article/-/journal_content/title/five-new-substances-of-very-high-concern-added-to-the-candidate-list
Teilweise extrem hohe Abgaben verlangen die meisten EU-Länder von den Herstellern und Händlern für jeden verkauften PC, für Tablets, Drucker, Festplatten, Speicherkarten und Smartphones. Und es sind immer mehr Produkte, die abgabenpflichtig gemacht werden. Trotzdem gibt es relativ wenig Gelegenheiten, sich über das Thema zu informieren und die Situation in mehreren Ländern in den Blick zu nehmen. Zusammen mit dem Industrieverband Bitkom bietet die 1cc GmbH eine Seminarreihe, die diesem Bedarf entgegenkommt, die Termine stehen allen Teilnehmern aus dem In- und Ausland offen. Die genauen Termine werden jeweils rechtzeitig bekannt gemacht, sie werden sich auf den Zeitraum bis Februar 2016 verteilen. Die erste Webinar-Reihe wird zwar auf Deutsch sein, zusätzliche Termine in Englischer Sprache werden aber in naher Zukunft folgen.
Wolfram Kühn, Senior Consultant bei der 1cc GmbH, wird die wichtigsten Regelungen zu Urheberrechtsabgaben in ausgewählten Ländern darstellen und aufzeigen, welche Anforderungen für Hersteller und Vertreiber bestehen.
Das erste Webinar findet am
14. Dezember 2015 um 10:30h MEZ statt.
Der Link für die Registrierung:
Bitkom Akademie: Urheberrechtliche Abgaben in anderen Ländern – ein Blick über den Tellerrand
Die Verpflichtungen der Hersteller und Händler von Informationstechnik, Unterhaltungselektronik und Speichermedien sind je nach Land stark unterschiedlich und komplex. International tätige Unternehmen müssen sie trotzdem überall dort genau kennen, wo sie geschäftlich aktiv sind. Sie müssen formalen Pflichten nachkommen, die Abgaben in der korrekten Höhe in der Preisgestaltung berücksichtigen und geeignete Vorbereitungen in der Vermarktung umsetzen. Im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit den betroffenen Produkten bzw. bei der Ausweitung des Geschäfts auf andere Länder ist v.a. eines erforderlich: Informationen, möglichst unabhängig geprüft, umfassend, aktuell und zuverlässig.
Das Live-Online-Seminar von BITKOM und 1cc soll einen Beitrag dazu leisten, Licht ins Dunkel zu bringen. Hierzu sollen für die Länder Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Niederlande und England u.a. folgende Punkte beleuchtet werden:
• Gesetzlichen Vorgaben zur Haftung
• Prozess zur Festlegung der Abgaben
• Betroffene Produkte, Höhe der Abgaben, Tarifentwicklungen
• Haftung bei grenzüberschreitendem Direktvertrieb
• Aktuelle Entwicklungen
Fast alle EU Mitgliedstaaten haben inzwischen die neue EU WEEE Richtlinie (2012/19/EU) umgesetzt. In Deutschland ist das neue ElektroG am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten. Das neue ElektroG führt einige wichtige Änderungen der Verpflichtung für Hersteller und Händler ein. Außerdem hat die Stiftung ear die Registrierungsverfahren angepasst, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
International tätige Unternehmen, die ihre Produkte in verschiedenen europäischen Ländern vertreiben, müssen nun die neuen gesetzlichen Anforderungen in ihren Zielmärkten verstehen, für sich bewerten und geeignete Maßnahmen umsetzen.
Stefanie Enders, Legal Counsel bei der 1cc GmbH, wird einen Überblick der wichtigsten Elemente des neuen ElektoG für Hersteller und Vertreiber geben und aufzeigen, welche Anforderungen in anderen europäischen Ländern bestehen.
Die Termine der Webinare sind:
Datum: Dez. 4, 2015
Zeit: 10.00 Uhr MEZ
Sprache: Deutsch
Anmeldung unter: https://attendee.gotowebinar.com/register/609880779012798978
Datum: Dez. 9, 2015
Zeit: 17.30 Uhr MEZ
Sprache: Englisch
Anmeldung unter: https://attendee.gotowebinar.com/register/208169808087001602
Die Teilnahme ist kostenfrei und die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.
Das 16. Forum Solarpraxis findet vom 26. – 27. November im Hilton Hotel Berlin am Gendarmenmarkt statt. Als eine der ältesten und führenden B2B Solarkonferenzen in Deutschland ist das Forum Solarpraxis die jährliche Plattform für Entscheider der Solarbranche.
1cc unterstützt am
26. November von
11:45 bis 13:00 Uhr den Workshop „
WEEE & Take-back bei PV-Modulen und Batteriespeichern“.
Arne Campen, Senior Consultant bei der 1cc, wird als Experte eine Einführung in die aktuellen und zukünftigen Rücknahmeverpflichtungen der Photovoltaikbranche geben und danach den Teilnehmern für eine Diskussion zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen unter:
www.solarpraxis.de/konferenzen/forumsolarpraxis
During the past 3 years, the 28 EU Member States have implemented the updates that came with the so called WEEE-Recast 2012/19/EU.
Being one of the last Member States to implement the EU-Directive into national Law, the new German ElektroG entered into force on October 24, 2015.
Katrin Schneikert, Senior Counsel at 1cc GmbH, will provide an insight into the main elements for producers and distributors of 3 D printers, and how these are put into practice across Europe.
Date:
Tue, Dec 8, 2015
Time:
4:00 – 5:00 PM, CET
Registration:
https://attendee.gotowebinar.com/rt/7803224497175395842
PS: Participation in the 1cc Webinar is free. However, the number of participants in the webinar will be limited to 20 attendees.