Mit Wirkung zum 1. Mai 2019 fallen die sogenannten „passiven“ Endgeräte in den Anwendungsbereich des deutschen ElektroG. Elektro- und Elektronikgeräte, die nur Strom leiten, müssen in Deutschland unter folgenden spezifischen Kategorien registriert oder zum Monatsbericht bei bereits bestehenden Registrierungen hinzugefügt werden:
Kleingeräte
Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
Großgeräte
Zu den passiven Geräten gehören Antennen, Adapter, Buchsen, Stecker, Steckdosen, Wandstecker, vorgefertigte Kabel, Schalter, Drucktasten und elektrische Sicherungen.
Gerne unterstützen wir Sie insbesondere bei folgenden Themen:
Bewertung, welche Ihrer Produkte betroffen sind
Registrierung neuer Geräte im Anwendungsbereich
Integration der passiven Geräte in die bereits bestehenden Melderoutinen
Beobachtung der Gesetzesentwicklung zu den passiven Geräten in anderen EU-Ländern
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen per E-Mail unter contact@1cc-consulting.com oder telefonisch unter +49 7031 43938-0 gerne zur Verfügung.
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