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Juni 2019
On 06, Juni 2019 | In News | By Alisa Maier
In Zusammenarbeit mit rund fünfzig Beteiligten hat die französische Agentur für Normung, AFNOR, die erste technische Norm für ein Projektmanagementsystem für Circular Economy , XP X30-901, entwickelt.
Die optionale Norm XP X30-901 beinhaltet eine 3 x 7 Matrix, die die drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung – Umwelt, Wirtschaft, Gesellschaft – und die sieben Handlungsfelder der Kreislaufwirtschaft abdeckt: nachhaltige Beschaffung, Ökodesign, industrielle Symbiose, Wirtschaftlichkeit der Funktionalität, verantwortungsvoller Konsum, Verlängerung der Nutzungsdauer, effektives Management von Materialien oder Produkten am Ende ihrer Lebensdauer.
Die Norm kann auch zur Kennzeichnung, Zertifizierung oder zu anderen Zeichen anregen, aus denen hervorgeht, dass eine Organisation sie anwendet. Weiter ist geplant, eine internationale Norm zu entwickeln. Die ISO-Länder haben daher die Einrichtung eines technischen Komitees (ISO TC 323) beschlossen, um Fachleute zusammenzubringen, die die internationale Norm entwickeln sollen.
Juni 2019
On 06, Juni 2019 | In News | By Alisa Maier
Die schwedische Regierung hat den Entwurf einer Steuerrichtlinie (Vårändringsbudget) 2018/2019 veröffentlicht. Der dem Parlament am 10. April 2019 vorgelegte Gesetzesentwurf sieht eine weitere Erhöhung der Chemikaliensteuer vor. Denn mit der Einführung der Chemikaliensteuer auf Elektrogeräte in Schweden im Sommer 2017 wurde beabsichtigt, den Einsatz gefährlicher Chemikalien zu reduzieren.
Bei Chemikalien in Haushaltsgeräten wird ein Anstieg auf 37,5 % angestrebt, während die Steuer auf Chemikalien in Unterhaltungselektronik voraussichtlich auf 33 % ansteigen wird, beide Werte sind ohne Mehrwertsteuer (25 %). Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Chemikaliensteuer auf bromid-, chlorid- und phosphorfreie Produkte um 50 bis 90 % gesenkt werden kann. Allerdings sind Produkte, die im E-Commerce verkauft werden, von der Chemikaliensteuer ausgenommen.
Juni 2019
On 03, Juni 2019 | In Copyright Levies, News | By Alisa Maier
Werden PCs, Tablets oder Mobiltelefone nach Reparatur oder Aufarbeitung neu auf den Markt gebracht, können Urheberrechtsabgaben für diese gebrauchten Produkte erhoben werden. Auch bei Leasingverträgen stellt sich die Frage, ob jedes neue Gerät während der Vertragslaufzeit erneut abgabepflichtig ist. Diese spezifischen Zahlungsverpflichtungen erscheinen manchem Anbieter überraschend, sie gelten nicht in allen EU-Staaten und sind nicht immer deutlich rechtlich begründet.
Im Gegenteil, die Verpflichtung ist rechtlich umstritten: Einerseits regelt nationales Recht oft nicht die Zahlungsverpflichtung für aufgearbeitete oder aus Leasing-Verträgen zurückgenommene Produkte. Andererseits kommen diese gebrauchten Produkte mit der gleichen Funktionalität wie die Originalprodukte auf den Markt. Der Käufer kann urheberrechtlich geschützte Werke nutzen und reproduzieren, so dass der Rechteinhaber entschädigt werden muss.
Dementsprechend wendet sich die zuständige deutsche Verwertungsgesellschaft aktuell direkt an betroffene Unternehmen. In einem Schreiben fordert sie Abgaben für gebrauchte PC, Mobiltelefone und Tablets. Die Verwertungsgesellschaft verweist dabei auf das Gesetz. Bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche ist aber auch die Vertragssituation der meisten Anbieter zu berücksichtigen. Daher sollte jeder Empfänger eines Briefes den Anspruch zunächst sorgfältig und individuell prüfen, bevor er ihn erfüllt.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
copyright@1cc-consulting.com
Mai 2019
On 16, Mai 2019 | In News | By Alisa Maier
Per Gesamtvertrag zwischen deutschen Industrieverbänden und Verwertungsgesellschaften sind jetzt auch urheberrechtliche Pauschalabgaben für viele Geräte der Unterhaltungselektronik fest vereinbart. Damit haben Hersteller, Importeure und Händler nach jahrelangen Verhandlungen Klarheit über Pflichten und Abgabehöhen. Sie müssen Abgaben bis zu 12,00 Euro pro Produkt in Finanzplanung, administrativen Prozessen und Preisgestaltung berücksichtigen.
Um das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abzugelten, waren in Deutschland bisher vor allem Kopierer, Drucker und IT-Produkte abgabepflichtig. Mit dem neuen Vertragsabschluss kommt jetzt ein breites Spektrum der Unterhaltungselektronik hinzu. Dazu zählen DVD-Rekorder, MP3-Player sowie TV-Geräte und Set-Top Boxen mit Festspeicher oder Aufzeichnung über USB-Schnittstelle.
Die erzielte Vereinbarung gilt rückwirkend bis zum 1. Januar 2008. Unternehmen, die von gesetzlichen Regelungen betroffen sind, können dem Gesamtvertrag für den zurückliegenden Zeitraum bis zum 31. Mai 2019 beitreten.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: copyright@1cc-consulting.com
Apr. 2019
On 18, Apr. 2019 | In News | By Alisa Maier
Apr. 2019
On 16, Apr. 2019 | In Download-Center (Urheberrechtsabgaben ) | By Alisa Maier
Apr. 2019
On 16, Apr. 2019 | In Download-Center (Urheberrechtsabgaben ) | By Alisa Maier
Apr. 2019
On 16, Apr. 2019 | In Download-Center (Urheberrechtsabgaben ) | By Alisa Maier
Apr. 2019
On 16, Apr. 2019 | In Download-Center (Urheberrechtsabgaben ) | By Alisa Maier
Apr. 2019
On 16, Apr. 2019 | In Download-Center (Urheberrechtsabgaben ) | By Alisa Maier