Angesichts des in Kürze erwarteten ElektroG2 hat die Stiftung EAR die Gerätearten der Kategorie 5 „Beleuchtungskörper“ modifiziert:
Geräteart 5.1.1 „Gasentladungslampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können“ bleibt unverändert.
Neu hinzugekommen ist Geräteart 5.1.2. „Lampen, außer Gasentladungslampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können“. Unter Kategorie 5.1.2 fallen beispielsweise LED-Lampen.
Neu aufgenommen in die Geräteart 5.2 „Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht, die in privaten Haushalten genutzt werden können“ wurden Leuchten mit austauschbarem Leuchtmittel. Leuchten mit fest verbautem Leuchtmittel bleiben weiterhin in dieser Geräteart.
Unternehmen, die eine andere oder ergänzende Registrierung benötigen, müssen die Stiftung EAR binnen drei Monaten informieren, nachdem das neue ElektroG2 in Kraft getreten ist. 1cc unterstützt Sie mit entsprechender Beratung und Services.
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf unter info@1cc-consulting.com.
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