Image Image Image Image Image
Scroll to Top

Nach oben

Alisa Maier, Autor auf - Seite 17 von 24

09

Nov 2015

1cc Webinar-Neuerungen des ElektroG und weiterer WEEE2 Gesetzgebungen in Europa

On 09, Nov 2015 | In Veranstaltungen | By Alisa Maier

Fast alle EU Mitgliedstaaten haben inzwischen die neue EU WEEE Richtlinie (2012/19/EU) umgesetzt. In Deutschland ist das neue ElektroG am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten. Das neue ElektroG führt einige wichtige Änderungen der Verpflichtung für Hersteller und Händler ein. Außerdem hat die Stiftung ear die Registrierungsverfahren angepasst, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.

International tätige Unternehmen, die ihre Produkte in verschiedenen europäischen Ländern vertreiben, müssen nun die neuen gesetzlichen Anforderungen in ihren Zielmärkten verstehen, für sich bewerten und geeignete Maßnahmen umsetzen.

Meike Ruoff, Director bei der 1cc GmbH, wird einen Überblick der wichtigsten Elemente des neuen ElektoG für Hersteller und Vertreiber geben und aufzeigen, welche Anforderungen in anderen europäischen Ländern bestehen.

Dieses Webinar findet am 10. November 2015 um 10.00 Uhr MEZ statt. Die Teilnahme ist kostenfrei und die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.

Der Link für die Registrierung: https://attendee.gotowebinar.com/register/1814877352693125633

06

Nov 2015

Wichtigste Änderungen aus dem neuen ElektroG

On 06, Nov 2015 | In News, WEEE | By Alisa Maier

Mobiles_quadratAm 24.10.2015 ist das neue ElektroG in Deutschland in Kraft getreten. Hiermit wurde die EU WEEE Richtlinie (2012/19/EU) in deutsches Recht umgesetzt.

Hersteller und Vertreiber sind nun mit neuen sowie auch veränderten Pflichten aus dem neuen ElektroG konfrontiert, bspw.

  • Herstellerdefinition: als Hersteller gelten nun auch ausländische Direktvertreiber, die deutschen Endnutzern Geräte direkt anbieten oder verkaufen.
  • Ausländische Hersteller ohne Sitz in Deutschland sind verpflichtet, einen Bevollmächtigten zu benennen. Der Bevollmächtigte übernimmt in eigenen Namen sämtliche Herstellerpflichten aus dem ElektroG wie Registrierung, Mengenmeldungen, Mitteilungspflichten etc. Aus diesem Grund muss auch die Registrierung ausländischer Hersteller bei der Stiftung ear neu durchgeführt werden.
  • Garantieanforderungen geändert: die bislang häufig für kleinere Mengen gewählte Kontenlösung (gesperrtes Bankkonto) wird ab 2016 nicht mehr akzeptiert; eine neue Alternative bietet allerdings die Hinterlegung des Garantiebetrags bei einem Amtsgericht.
  • 0:1 Rücknahmepflicht für den Handel: Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro(nik)geräte ab 400 m² haben künftig auch eine Rücknahmepflicht für Altgeräte mit bis zu 25 cm Kantenlänge, die für den Nutzer kostenfrei sein muss; dies gilt auch für den Fall, dass kein neues Produkt gekauft wird. Für Direktvertreiber (z.B. Internethändler) zählt die Lager- und Versandfläche.
  • Information der privaten Haushalte: künftig müssen auch Hersteller und Vertreiber die privaten Haushalte über die von ihnen geschaffenen Rückgabemöglichkeiten für WEEE, die Löschung personenbezogener Daten vor Rückgabe sowie die Bedeutung der durchgestrichenen Mülltonne informieren.
  • Die Neufassung der Gebührenverordnung ergibt teilweise niedrigere, teilweise auch deutlich höhere Gebühren als bislang, welche die Stiftung ear Herstellern berechnet. Neue Gebühren wurden ebenfalls eingeführt, z.B. für die Bestätigung der Benennung eines Bevollmächtigten und die Änderung der registrierten Geräteart nach Neuzuordnung.
  • Bußgeldvorschriften wurden erweitert, so dass künftig auch bspw. die nicht richtige Kennzeichnung oder fehlende Benennung eines Bevollmächtigten mit einer Geldbuße geahndet werden können.

Sie finden den Gesetzestext hier: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl115s1739.pdf
Sowie die neue Gebührenverordnung (ElektroGGebV) hier: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl115s1776.pdf

Gerne beraten wir Sie individuell hinsichtlich der für Sie geltenden neuen Anforderungen und deren Auswirkungen auf Ihre WEEE Registrierung. Hierzu haben wir die für Sie passenden neuen Services entwickelt.

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns unter info@1cc-consulting.com auf.

04

Nov 2015

1cc Exhibits and Presents at 3rd China UM Expo in Shanghai

On 04, Nov 2015 | In Veranstaltungen | By Alisa Maier

This year the 3rd China Urban Mining Expo (and China International Environmental Production Solid Waste, Waste Treatment, Renewable Resources Expo) will take place in Shanghai, China from Nov. 4th to 6th, 2015.

The expo was permitted by China Ministry of Commerce, supported by China National Development and Reform Commission, Ministry of Finance, MEP etc. and organized by China Renewable Resource Collection and Utilization Association.

1cc consultant Ms. Yun Zhang will give the presentation „WEEE take-back responsibility and experience in EU” in the afternoon of Nov. 5th, 2015. The presentation will focus on the producer responsibility and experiences on mandatory and voluntary WEEE take-back in EU.

1cc will participate at the expo at its own booth in expo zone “Technology and Research”. We are looking forward to meeting you!

Further Information: www.um-expo.cn

02

Nov 2015

1cc-Vortrag zum neuen ElektroG im Rahmen des Fraunhofer Expertenforums 2015 „Global Environmental Compliance“

On 02, Nov 2015 | In Veranstaltungen | By Alisa Maier

Das Fraunhofer Expertenforum 2015 „Global Environmental Compliance“ befasst sich mit der aktuellen, produktbezogenen Umweltgesetzgebung sowie daraus resultierenden Handlungsstrategien und fördert weiterhin den Informationsaustausch zwischen den Teilnehmern. 1cc ist hier regelmäßig als Redner zu unterschiedlichen Umweltvorgaben aktiv.

Am 03. November 2015 um 11:15 Uhr wird 1cc-Prokuristin Meike Ruoff einen Vortrag zum Thema „Das neue ElektroG – die wichtigsten Neuerungen für Hersteller und Vertreiber“ halten.

Weitere Informationen unter: www.ipa.fraunhofer.de

26

Okt 2015

Neues ElektroG2: 1cc unterstützt Handel bei Altgeräte-Rücknahme

On 26, Okt 2015 | In News, WEEE | By Alisa Maier

ESchrottSammlung3_quadrAls einer der letzten EU-Mitgliedsstaaten hat Deutschland die WEEE Richtlinie 2012/19/EU in nationales Gesetz umgesetzt: Das neue ElektroG2 ist am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten. Im Vergleich zum alten ElektroG1 sieht das neue ElektroG2 zahlreiche Änderungen vor, darunter auch für Händler einschließlich dem Online-Handel. Unter anderem dürfen Verbraucher ihre Elektro- und Elektronik Altgeräte kostenfrei an den Händler zurückgeben, der ihre umweltgerechte Entsorgung gewährleisten muss.

 

Zusammen mit unserem Schwesterunternehmen TechProtect bieten wir betroffenen Händlern leicht umsetzbare Sammellösungen sowohl für 0:1-Rücknahmen (d.h. ohne dass gleichzeitig ein Neukauf getätigt wird) als auch für 1:1-Rücknahmen (ein vergleichbares Gerät wird erworben). Darüber hinaus profitieren unsere Kunden von einer umfassenden Beratung, z.B. zu Anzeige- und Informationspflichten, sowie von unseren administrativen Servicepaketen.

 

Interesse? Dann wenden Sie sich bitte an info@1cc-consulting.com.

23

Okt 2015

German ElektroG2: New 1cc Services for the appointment of an AR

On 23, Okt 2015 | In News, WEEE | By Alisa Maier

Mobiles_quadratAs one of the last EU member states, Germany transposes the new EU WEEE Directive (2012/19/EU) into national law: The ElektroG2 will enter into force on October 24, 2015. One of the most important changes refers to the new producer definition and the appointment of an Authorized Representative (AR).

A foreign distance seller who sells directly to end-users in Germany is then explicitly mentioned to be the “producer” and will therefore have to fulfil all producer obligations as e.g. registering and reporting. In order to manage this task, he will have to appoint an AR. If a foreign manufacturer sells its products via the distribution channel, the importer is considered to be the “producer”. However, the law still provides the possibility that the manufacturer appoints an AR in Germany who assumes all obligations.

1cc has elaborated different courses of action to ensure your future WEEE compliance in Germany:

1. Evaluation of your current WEEE obligations (sales via an importer, only distance selling, sales via an importer and distance selling)

2. Individual assessment of the options to appoint an AR:

  • Appoint a German entity of your company group as your AR
  • Appoint a German distribution partner as your AR
  • Contract a third party service provider as your AR
  • Set up an new German-based entity as your AR

3. Organising the necessary contracting with the selected AR and adaptation of your registration with Stiftung ear

For more information, please contact us at info@1cc-consulting.com.

19

Okt 2015

1cc präsentiert auf dem Fresenius-Anwenderforum „REACH für Praktiker“

On 19, Okt 2015 | In Veranstaltungen | By Alisa Maier

Chemistry_shutterstock_177901988Am 21. und 22. Oktober 2015 findet das Anwender-Treffen „REACH für Praktiker“ für Stoffhersteller, nachgeschaltete Anwender und Importeure in Frankfurt Mörfelden statt. 1cc-Beraterin Eva Hink wird am 22. Oktober 2015, um 11:45 Uhr zum Thema „REACH Weltweit“ sprechen und einen Überblick über verschiedene Chemikaliengesetzgebunden, Verpflichtungen und Entwicklungen geben.

Veranstaltungsort: NH Frankfurt Mörfelden Conference Center, Hessenring 9,  64546 Mörfelden

Weitere Informationen und Anmeldung unter:

http://akademie-fresenius.de/dokumente/programme/510.pdf

01

Okt 2015

Österreich: Wichtige Änderungen im Urheberrecht in Kraft

On 01, Okt 2015 | In Copyright Levies, News | By Alisa Maier

Austria

Seit dem 1. Oktober 2015 ist die lang diskutierte Novelle des Österreichischen Urheberrechts in Kraft. Was die Urheberrechtsabgaben betrifft, bringt sie vor allem folgende wichtige Änderungen mit sich :

 

  • Der Anwendungsbereich der abgabepflichtigen Produkte wird auf viele marktübliche digitale Speichermedien (Festplatten) erweitert.
  • Bei Aufstellung eines Tarifs für abgabepflichtige Produkte sind Verhandlungen zwischen Verwertungsgesellschaften und Industrie zu führen.
  • Weitere Änderungen beziehen sich auf relevante formale Anforderungen, wie Ausnahmen und Rückerstattungsregelungen, Transparenz und Hinweispflichten.

Alle Unternehmen mit urheberrechtlichen Abgabepflichten sollten die Änderungen in ihren Geschäftsprozessen berücksichtigen. Selbstverständlich steht die 1cc mit Rat und Tat zur Seite.

30

Sep 2015

1cc als Aussteller auf dem Resourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongress in Stuttgart

On 30, Sep 2015 | In Veranstaltungen | By Alisa Maier

Am 7. und 8. Oktober 2015 wird die 1cc GmbH gemeinsam mit der Schwesterfirma TechProtect beim Resourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftskongress Baden-Württemberg mit einem Stand vertreten sein.

Der Kongress findet in der Liederhalle in Stuttgart statt und stellt landesweit eine der bedeutendsten Plattformen mit bundesweiter Ausstrahlung dar, auf der Entscheidungsträger aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik die aktuellsten Themen der Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft diskutieren.

Sie finden uns am Stand Nummer 3 im Hegelsaal, Ebene 1. Wir freuen uns, Sie an unserem Stand begrüßen zu dürfen.

Weitere Informationen: www.ressourceneffizienzkongress.de

 

29

Sep 2015

WEEE: Änderungen in EAR Kategorie 5 – B2C Beleuchtungskörper

On 29, Sep 2015 | In News, WEEE | By Alisa Maier

LED grün_kleinAngesichts des in Kürze erwarteten ElektroG2 hat die Stiftung EAR die Gerätearten der Kategorie 5 „Beleuchtungskörper“ modifiziert:

Geräteart 5.1.1 „Gasentladungslampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können“ bleibt unverändert.

Neu hinzugekommen ist Geräteart 5.1.2. „Lampen, außer Gasentladungslampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können“. Unter Kategorie 5.1.2 fallen beispielsweise LED-Lampen.

Neu aufgenommen in die Geräteart 5.2 „Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht, die in privaten Haushalten genutzt werden können“ wurden Leuchten mit austauschbarem Leuchtmittel. Leuchten mit fest verbautem Leuchtmittel bleiben weiterhin in dieser Geräteart.

Unternehmen, die eine andere oder ergänzende Registrierung benötigen, müssen die Stiftung EAR binnen drei Monaten informieren, nachdem das neue ElektroG2 in Kraft getreten ist. 1cc unterstützt Sie mit entsprechender Beratung und Services.

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf unter info@1cc-consulting.com.