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News

06

Nov 2015

Wichtigste Änderungen aus dem neuen ElektroG

On 06, Nov 2015 | In News, WEEE | By Alisa Maier

Mobiles_quadratAm 24.10.2015 ist das neue ElektroG in Deutschland in Kraft getreten. Hiermit wurde die EU WEEE Richtlinie (2012/19/EU) in deutsches Recht umgesetzt. Hersteller und Vertreiber sind nun mit neuen sowie auch veränderten Pflichten aus dem neuen ElektroG konfrontiert, bspw.

  • Herstellerdefinition: als Hersteller gelten nun auch ausländische Direktvertreiber, die deutschen Endnutzern Geräte direkt anbieten oder verkaufen.
  • Ausländische Hersteller ohne Sitz in Deutschland sind verpflichtet, einen Bevollmächtigten zu benennen. Der Bevollmächtigte übernimmt in eigenen Namen sämtliche Herstellerpflichten aus dem ElektroG wie Registrierung, Mengenmeldungen, Mitteilungspflichten etc. Aus diesem Grund muss auch die Registrierung ausländischer Hersteller bei der Stiftung ear neu durchgeführt werden.
  • Garantieanforderungen geändert: die bislang häufig für kleinere Mengen gewählte Kontenlösung (gesperrtes Bankkonto) wird ab 2016 nicht mehr akzeptiert; eine neue Alternative bietet allerdings die Hinterlegung des Garantiebetrags bei einem Amtsgericht.
  • 0:1 Rücknahmepflicht für den Handel: Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro(nik)geräte ab 400 m² haben künftig auch eine Rücknahmepflicht für Altgeräte mit bis zu 25 cm Kantenlänge, die für den Nutzer kostenfrei sein muss; dies gilt auch für den Fall, dass kein neues Produkt gekauft wird. Für Direktvertreiber (z.B. Internethändler) zählt die Lager- und Versandfläche.
  • Information der privaten Haushalte: künftig müssen auch Hersteller und Vertreiber die privaten Haushalte über die von ihnen geschaffenen Rückgabemöglichkeiten für WEEE, die Löschung personenbezogener Daten vor Rückgabe sowie die Bedeutung der durchgestrichenen Mülltonne informieren.
  • Die Neufassung der Gebührenverordnung ergibt teilweise niedrigere, teilweise auch deutlich höhere Gebühren als bislang, welche die Stiftung ear Herstellern berechnet. Neue Gebühren wurden ebenfalls eingeführt, z.B. für die Bestätigung der Benennung eines Bevollmächtigten und die Änderung der registrierten Geräteart nach Neuzuordnung.
  • Bußgeldvorschriften wurden erweitert, so dass künftig auch bspw. die nicht richtige Kennzeichnung oder fehlende Benennung eines Bevollmächtigten mit einer Geldbuße geahndet werden können.

Sie finden den Gesetzestext hier: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl115s1739.pdf Sowie die neue Gebührenverordnung (ElektroGGebV) hier: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl115s1776.pdf

Gerne beraten wir Sie individuell hinsichtlich der für Sie geltenden neuen Anforderungen und deren Auswirkungen auf Ihre WEEE Registrierung. Hierzu haben wir die für Sie passenden neuen Services entwickelt. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns unter info@1cc-consulting.com auf.