Die EU Kommission hat Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht: Deutschland hat die Richtlinie 2012/19/EU über Elektro-und Elektronik-Altgeräte (WEEE Recast) noch nicht in nationales Gesetz umgesetzt, obwohl die Frist dafür am 14. Februar 2014 abgelaufen ist.
Die Kommission beantragt daher beim Gerichtshof, gemäß dem in Artikel 260 Absatz 3 AEUV festgelegten Verfahren ein Zwangsgeld in Höhe von 210 078 EUR pro Tag gegen Deutschland zu verhängen, bis ein entsprechendes Gesetz umgesetzt ist.
In Deutschland wird der WEEE Recast durch das ElektroG2 implementiert. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt vor, der am 17. Juni 2015 in einer öffentlichen Anhörung von Experten beraten werden soll. Aufgrund der Klage könnte der Gesetzgebungsprozess nun beschleunigt werden. Bisher wurde erwartet, dass das neue ElektroG2 erst Endes des Jahres in Kraft tritt.
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