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Jan 2017
Seit letztem Sommer können Verbraucher ihre ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräte im Handel kostenfrei zurückgeben. Wie wir bereits an dieser Stelle gemeldet haben, kommen jedoch nicht alle Händler dieser Rücknahmeverpflichtung nach. Die Bundesregierung hat jetzt reagiert und einen Änderungsentwurf zum ElektroG vorgelegt:
Eine nicht erfolgte, nicht richtige, nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Rücknahme kann demnach zukünftig als Ordnungswidrigkeit bewertet und mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Ferner soll der Begriff der „haushaltsüblichen Menge“ nach Paragraph 17 dahingehend konkretisiert werden, dass pro Geräteart maximal fünf Altgeräte zurückgegeben werden können (0:1 Rücknahmeverpflichtung für kleine Altgeräte).
Die Annahme des Gesetzesentwurfs ist wahrscheinlich, da der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit einstimmig beschlossen hat, diese zu empfehlen.