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Urheberrechtsabgaben

On 02, Mai 2013 | In | By Petermann

Urheberrechtsabgaben

Urheberrechts­abgaben Urheberrechtsabgaben icon

Was es mit ‘Urheberrechtsabgaben’ für Ihre Produkte auf sich hat

Wenig Aufmerksamkeit hat lange Zeit die Richtlinie 2001/29/EG der EU erhalten, die Hersteller, Importeure und Online-Händler von Produkten der IT und Konsumgüterelektronik sowie von Speichermedien zu Urheberrechtsabgaben verpflichtet. Im Unterschied zu anderen produktspezifischen Gesetzen, sind die Regeln für Urheberrechtsabgaben immer noch vielen Änderungen in den einzelnen Ländern unterworfen. Gründe dafür sind laufende Verhandlungen über die Produktgebühren, anhängige Rechtsstreite und die fortlaufenden technologischen Veränderungen mit Auswirkungen auf Produktfunktionen und Gebührenhöhe.

1cc Alert Service zum Thema – fragen Sie hier ein unverbindliches Angebot an

Wir bieten Ihnen mit unseren Services

Urheberrechtsabgaben_Geräte und Speichermedien
  • Informationen über alle Aspekte des Themas, die Klärung Ihrer individuellen Verpflichtungen und Optionen im Rahmen Ihrer Vertriebskanäle
  • Monitoring der Gesetzgebungen und einen Alert-Service über Gesetzesänderungen, Tarife, Branchenvereinbarungen und Gerichtsurteile
  • Eine Übersicht mit allen Tarifen (tariff card) und Tarifberechnungen für sämtliche Produkte und Länder, mit ständigem Update
  • Überprüfung Ihrer Produktpalette (Portfolio Check) zur Klärung der geeigneten Produktkategorien und anwendbaren Tarife
  • Registrierungen, Rechnungsprüfung, Management von Zahlungsprozess und Daten, regelmäßige Reports (POM), Vertragsabschlüsse und Kommunikation mit den Behörden

Sind Sie bereit, Ihre Verpflichtungen als Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer einzuhalten?

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Urheberrechte – Europäische Richtlinie 2001/29/EG

REACH

On 02, Mai 2013 | In | By Petermann

REACH

REACH REACH icon

Wie man mit Eigenschaften und Risiken von Chemikalien umgeht

Die Chemikalienverordnung EU REACH Regulation (Article 33, Annex XIV, Annex XVII) (Regulation Evaluation and Authorization of Chemicals) von 2006 verfolgt das Ziel, die Gesundheit der Menschen und die Umwelt vor den Risiken der Herstellung, des Einsatzes und der Lagerung von Chemikalien zu schützen. REACH betrifft alle chemischen Substanzen von der Verwendung bei Verbrauchern und in der Industrie. Eingeschlossen ist der Einsatz von Chemikalien in Branchen wie IT, Automobil und Fertigung generell. Folglich hat die Verordnung Auswirkungen auf die Mehrheit aller Unternehmen in der EU.

1cc Leistungen zu SCIP

Wir bieten Ihnen mit unseren Services

EU REACH Regulation Article 33, Annex XIV, Annex XVII, Regulation Evaluation and Authorization of Chemicals, 2006
  • Klärung der betroffenen Produktpalette des Unternehmens, einschließlich Audit der innerbetrieblichen Sorgfaltspflicht (due diligence)
  • Übertragung der Anforderungen der Verordnung auf die Produktpalette des Unternehmens
  • Schwachstellenanalyse (gap analysis), einschließlich der Bewertung des entsprechenden Kundenprozesses
  • Definition der betrieblichen Sorgfaltspflicht (due diligence), Risikomanagement der Lieferanten, Materialien, Bauteile und Systeme
  • Unterstützung der vorgeschriebenen Kommunikation in der Lieferkette (REACH Artikel 33), einschließlich Datenerfassung für den Kunden
  • Fachwissen und Unterstützung für die Identifikation von Erzeugnissen, inklusive der Berechnung von besorgniserregenden Stoffen (SVHC, Substances of Very High Concern)
  • Beratung nach Bedarf
  • Monitoring der Gesetzgebung

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Compliance_SVHC_Substances of Very High Concern_SCIP

RoHS

On 02, Mai 2013 | In | By Petermann

RoHS

RoHS RoHS icon

Was in Elektro- und Elektronikgeräten nichts mehr zu suchen hat

Durch die RoHS (Restriction of Hazardous Substances) Richtlinie sollen Elektro- und Elektronikprodukte keine Gefahrstoffe mehr enthalten. In ihrer letzten Fassung – RoHS 2011/65/EU – fallen unter die Stoffverbote eine Reihe von Metallen und deren Verbindungen (Blei, Quecksilber, Cadmium und Sechswertiges Chrom), Flammenhemmer (Polybromiertes Biphenyl (PBB), Polybromierte Diphenylether (PBDE)), seit Juli 2019 auch die Weichmacher Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Butylbenzylphthalat (BBP), Dibutylphthalat (DBP) und Diisobutylphthalat (DIBP). Alle diese Stoffe dürfen mit bestimmten Ausnahmen in Elektro- und Elektronikgeräten, die in der EU verkauft werden, nicht mehr verwendet werden. Inzwischen gibt es in vielen Industriestaaten weltweit ähnliche Gesetzgebungen.

Services for CE conformity on request

Wir bieten Ihnen mit unseren Services

RoHS_1
  • Identifikation des persönlichen und produkt-bezogenen Anwendungsbereichs
  • Ableitung von Anforderungen aus der Direktive in Bezug auf Ihr Produktportfolio
  • Identifikation und Monitoring aktueller Fristen für Ausnahmeregelungen
  • Etablierung eines Verfahrens zum Risikomanagement Ihrer Lieferanten, von Materialien, Komponenten und Systemen nach der IEC63000
  • Unterstützung bei der Umsetzung der Risikobewertung in Zusammenarbeit mit Ihrer Lieferkette
  • Audit Ihrer hausinternen RoHS-Prozesse

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RoHS_2

Ökodesign

On 02, Mai 2013 | In | By Petermann

Ökodesign

Ökodesign Ökodesign icon

Nachhaltige Produkte im Fokus

Ressourcenschonung und CO²-Emissionen rücken immer mehr in den Mittelpunkt von Produktentwicklung und Konsumverhalten, um Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Bei Elektronik- und IuK-Produkten konzentriert sich die Gesetzgebung inzwischen nicht nur auf die Energieeffizienz. Substanzbeschränkungen, die Verfügbarkeit von Software und Ersatzteilen sowie von Reparatur- und Wartungsinformationen spielen eine immer wichtigere Rolle.
Der gesetzliche Rahmen dafür existiert schon lange: mit der Richtlinie 2009/125/EG sowie der Verordnung (EU) 2017/1369 zur Energieverbrauchskennzeichnung. Mit dem Circular Economy Action Plan 2020 hat die EU Kommission unlängst ihre Forderung nach nachhaltigeren Elektronik- und IuK-Geräten bekräftigt.
Auch in zahlreichen Ländern außerhalb der EU existieren mittlerweile gesetzliche Ökodesign-Vorgaben, die oft auf Basis der EU-Regeln entwickelt wurden.

Wir bieten Ihnen mit unseren Services

Ökodesign_1
  • Überwachung aktueller Entwicklungen im Produktdesign: Umwelt- und Energielabels, Recyclingfähigkeit, Reparierbarkeit sowie Verfügbarkeit von Ersatzteilen
  • Klärung des Anwendungsbereichs und der individuellen Betroffenheit
  • Vermittlung von Testlaboren
  • Unterstützung bei der Erstellung der Konformitätserklärung
  • Klärung der Relevanz nationaler Ökodesign- und Labelling-Anforderungen

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Ökodesign_2

Konfliktmineralien

On 02, Mai 2013 | In | By Petermann

Konfliktmineralien

Konfliktmineralien Konfliktmineralien icon

Mehr als Umweltfragen: Politik und Verbrechen

Die Gesetzgebung zu ‚Konfliktmineralien‘ soll dazu beitragen, den Handel mit Rohstoffen aus Konfliktgebieten – daher der Name ‚Konfliktmineralien‘ – zu reduzieren beziehungsweise zu unterbinden. In erster Linie werden damit Unternehmen, die Produkte mit Zinn, Wolfram, Tantal oder Gold erwerben, dazu verpflichtet, die Herkunft dieser Mineralien nachzuweisen. Im Jahre 2010 hat der US-Kongress den ‘Dodd-Frank Act’ verabschiedet, nach dem in den USA börsennotierte Unternehmen erklären müssen, ob sie Konfliktmineralien in ihren Produkten verwenden. Sie müssen dies mit einer Erklärung offenlegen, ob auf irgendeiner Ebene ihrer Lieferkette Mineralien verarbeitet werden, die aus der Demokratischen Republik Kongo oder einem der Nachbarländer stammen. Außerdem gilt seit Januar 2021 in der EU ein Gesetz – ‘Conflict Minerals Regulation (EU) 2017/821’ –, das zur Klärung verpflichtet, ob Importe in die EU aus einer verlässlichen Quelle und nicht aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten kommen.

Wir bieten Ihnen mit unseren Services

Konfliktmineralien_1
  • Beratung
  • Trainings, Workshops and Webinare zum Regelwerk
  • Lieferantenbewertung und Risikogutachten
  • Management der Lieferkette und Einholung von CRMT (Conflict Minerals Reporting Template)-Erklärungen der Lieferanten
  • Erstellung eines CMRT ihres Unternehmens auf der Basis des Lieferanten-Rücklaufs
  • Analyse und Entwicklung eines Prozesses zur Sorgfaltsprüfung (due diligence) des Unternehmens einschließlich einer Risikobewertung
  • Monitoring der Gesetzgebung

Sind Sie bereit, Ihre Verpflichtungen als Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer einzuhalten?

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Konfliktmineralien_2