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Datenbank für Informationen über besorgniserregende Stoffe in Produkten

SCIP ist eine von der EU gemäß der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG eingerichtete Datenbank. Sie soll das Recycling von Produkten sicherer machen und die Informationen über enthaltene gefährliche Chemikalien verbessern. Die SCIP-Meldepflicht gilt für jeden EU-Lieferanten eines Erzeugnisses oder eines komplexen Gegenstands, wenn darin besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten sind – unabhängig von der Position in der Lieferkette. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) führt diese SVHC in der Kandidatenliste. Da die Liste zweimal jährlich aktualisiert wird, können sich daraus neue SCIP-Verpflichtungen für Ihr Unternehmen ergeben.

Im Hinblick auf Ihre SCIP-Verpflichtungen bieten wir folgende Leistungen an

SCIP Darstellung
  • Analyse des Vertriebsmodells und Ermittlung der Rollen und Verantwortlichkeiten der beteiligten Rechtsträger
  • Unterstützung bei der SCIP-Registrierung von Rechtsträgern und Benutzern
  • Bewertung des Produktspektrums im Hinblick auf SCIP
  • Fachliche Unterstützung bei der Identifikation von Erzeugnissen und der SVHC-Berechnung, insbesondere in Grenzfällen
  • Auswahl beispielhafter Produkte sowie erstmalige Erstellung und Übermittlung von Dossiers an die SCIP-Datenbank
  • Erläuterung und Beratung zu den Gruppierungsmöglichkeiten
  • Individuelle Beratung nach Bedarf

Sind Sie darauf vorbereitet, Ihre Verpflichtungen als Hersteller oder Erstinverkehrbringer zu erfüllen?

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Compliance mit SVHC- und SCIP-Anforderungen