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Jun 2016
Am 1. Juni 2016 hat Singapur die “Order amending the Second Schedule of the Environmental Protection and Management Act” veröffentlicht.
Ab dem Inkrafttreten ein Jahr später, am 1. Juni 2017, müssen sogenannte “Kontrollierte Elektro- und Elektronikgeräte” die altbekannten RoHS-Stoffbeschränkungen im homogenen Werkstoff einhalten:
Blei: 0,1 %
Cadmium: 0,01 %
Quecksilber: 0,1%
Sechswertiges Chrom: 0,1%
Polybromierte Biphenyle: 0,1%
Polybromierte Diphenylether: 0,1%
Die Beschränkungen gelten für spezielle Produkte, die im Gesetz entsprechend gelistet sind, so zum Beispiel Klimageräte, Fernsehgeräte, Mobiltelephone, tragbare Computer, Waschmaschinen etc. Einige Ausnahmen, vom Wording her analog zum Anhang III der EU-RoHS Richtlinie 2011/65/EU sind ebenfalls anwendbar.
Die Beschränkungen gelten für die Herstellung, den Import, den Verkauf sowie das Anbieten, Second-Hand-Geräte sind jedoch ausgenommen.
Singapur ist nur eines von vielen Ländern, das nun Beschränkungen ähnlich der EU-RoHS Richtlinie2011/65/EU erlassen hat um gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten zu reduzieren.
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