Gleich zwei wesentliche Änderungen der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU stehen Unternehmen im Juli 2019 ins Haus. So wird zum einen Anhang II der RoHS-Richtlinie ab dem 22. Juli 2019 um 4 Stoffe erweitert: Ab diesem Tag unterliegen auch die folgenden vier Phthalate der Beschränkung mit einer zulässigen Höchstkonzentration von jeweils 0,1 % im homogenen Werkstoff:
Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)
Butylbenzylphthalat (BBP)
Dibutylphthalat (DBP)
Diisobutylphthalat (DIBP)
Die durch die häufig auch als „RoHS III“ bezeichnete Richtlinie (EU) 2015/863 am 4. Juni 2015 eingeführte Änderung betrifft dabei alle Elektro- und Elektronikgeräte – für medizinische Geräte sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente einschließlich Überwachungs- und Kontrollinstrumenten in der Industrie gilt jedoch eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 21. Juli 2021.
Zum anderen wird zum 22. Juli 2019 der so genannte offene Anwendungsbereich seine Wirkung entfalten, womit dann erstmals alle Elektro- und Elektronikgeräte in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen (Ausnahmen bleiben jedoch auch hier bestehen).
Gerne beraten wir Sie dabei, die Herausforderungen der RoHS-Compliance zu meistern. Bitte kontaktieren Sie uns unter contact@1cc-consulting.com
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