Ihre Privatsphäre ist uns wichtig! Sie können entscheiden, welche Cookies Sie zulassen möchten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können die erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen.
On 02, Mai 2013 | In Produktbezogene Services | By Petermann
Wenig Aufmerksamkeit hat lange Zeit die Richtlinie 2001/29/EG der EU erhalten, die Hersteller, Importeure und Online-Händler von Produkten der IT und Konsumgüterelektronik sowie von Speichermedien zu Urheberrechtsabgaben verpflichtet. Im Unterschied zu anderen produktspezifischen Gesetzen, sind die Regeln für Urheberrechtsabgaben immer noch vielen Änderungen in den einzelnen Ländern unterworfen. Gründe dafür sind laufende Verhandlungen über die Produktgebühren, anhängige Rechtsstreite und die fortlaufenden technologischen Veränderungen mit Auswirkungen auf Produktfunktionen und Gebührenhöhe.
1cc Alert Service zum Thema – fragen Sie hier ein unverbindliches Angebot anKontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung oder besuchen Sie unseren Blog, um mehr über die neuesten Entwicklungen und Lösungen in der Batterie-Compliance zu erfahren.
Kontaktieren Sie uns