Image Image Image Image Image
Scroll to Top

Nach oben

On 02, Mai 2013 | In | By Petermann

Urheberrechts­abgaben Urheberrechtsabgaben icon

Was es mit ‘Urheberrechtsabgaben’ für Ihre Produkte auf sich hat

Wenig Aufmerksamkeit hat lange Zeit die Richtlinie 2001/29/EG der EU erhalten, die Hersteller, Importeure und Online-Händler von Produkten der IT und Konsumgüterelektronik sowie von Speichermedien zu Urheberrechtsabgaben verpflichtet. Im Unterschied zu anderen produktspezifischen Gesetzen, sind die Regeln für Urheberrechtsabgaben immer noch vielen Änderungen in den einzelnen Ländern unterworfen. Gründe dafür sind laufende Verhandlungen über die Produktgebühren, anhängige Rechtsstreite und die fortlaufenden technologischen Veränderungen mit Auswirkungen auf Produktfunktionen und Gebührenhöhe.

1cc Alert Service zum Thema – fragen Sie hier ein unverbindliches Angebot an

Wir bieten Ihnen mit unseren Services

Urheberrechtsabgaben_Geräte und Speichermedien
  • Informationen über alle Aspekte des Themas, die Klärung Ihrer individuellen Verpflichtungen und Optionen im Rahmen Ihrer Vertriebskanäle
  • Monitoring der Gesetzgebungen und einen Alert-Service über Gesetzesänderungen, Tarife, Branchenvereinbarungen und Gerichtsurteile
  • Eine Übersicht mit allen Tarifen (tariff card) und Tarifberechnungen für sämtliche Produkte und Länder, mit ständigem Update
  • Überprüfung Ihrer Produktpalette (Portfolio Check) zur Klärung der geeigneten Produktkategorien und anwendbaren Tarife
  • Registrierungen, Rechnungsprüfung, Management von Zahlungsprozess und Daten, regelmäßige Reports (POM), Vertragsabschlüsse und Kommunikation mit den Behörden

Sind Sie bereit, Ihre Verpflichtungen als Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer einzuhalten?

Kontaktieren Sie uns
Urheberrechte – Europäische Richtlinie 2001/29/EG