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Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE)

On 02, Mai 2013 | In | By Petermann

Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE)

Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE) WEE icon

Wenn Elektro- und Elektronikgeräte ausgedient haben

Seit dem Jahr 2005 sind Hersteller und Vertreiber von elektrischen und elektronischen Geräten in der EU für die Sammlung und Entsorgung der Altgeräte (WEEE) verantwortlich. Damit sind Registrierungs-, Melde-, Informations- und Kennzeichnungspflichten verbunden. Gesetzliche Grundlage ist die EU WEEE Richtlinie 2012/19/EU, mit der die erstmals 2004 verabschiedete Richtlinie novelliert wurde.
Inzwischen haben viele Staaten außerhalb der EU ähnliche Gesetze zur Sammlung und Entsorgung von elektrischen und elektronischen Altgeräten in Kraft gesetzt, so dass nahezu weltweit mehr oder weniger ähnliche Pflichten wie in der EU gelten.

Wir bieten Ihnen mit unseren Services

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  • Analyse ihrer Verpflichtungen als Hersteller oder Vertreiber
  • Erstellung einer Compliance-Roadmap
  • Registrierung bei den Behörden einschließlich
  • Auswahl und Vertrag mit einem Rücknahmesystem
  • Aufbereitung und Bereitstellung ihrer Reporting-Daten an Rücknahmesysteme und Behörden
  • Prüfung von WEEE-bezogenen Rechnungen
  • Begleitung von Audits durch nationale Behörden
  • Anpassung bzw. Optimierung des Compliance Setup
  • Information zu aktuellen Überarbeitungen oder Neufassungen von Compliance-Regeln

Sind Sie bereit, Ihre Verpflichtungen als Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer einzuhalten?

Kontaktieren Sie uns

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Batterien

On 02, Mai 2013 | In | By Petermann

Batterien

Batterien battery icon

Energieträger richtig erfassen, wiederverwerten und entsorgen

Mit dem immer weiter steigenden Einsatz von Batterien und Akkus hat die Frage nach deren Umweltverträglichkeit an Brisanz gewonnen. Zur Massennutzung von Elektrogeräten, Computern, Mobiltelefonen, Smartphones und Tablets kommen seit einigen Jahren E-Bikes und Speicher für Strom aus Solaranlagen hinzu. Dies erhöht den Aufwand für Hersteller, Importeure und Vertreiber bei der Wiederverwertung oder Entsorgung von Altbatterien und Akkus. Weitere Themen sind Lagerung und Transport von risikobehafteten Produkten wie Lithiumbatterien. Die EU-Batterierichtlinie macht in ihrer aktuellen Fassung (Direktive 2013/56/EU) klare Vorgaben für die Verpflichtungen der Hersteller beziehungsweise Erstinverkehrbringer.

Wir bieten Ihnen mit unseren Services

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  • eine umfassende Information über die rechtlichen Verpflichtungen
  • eine Analyse ihrer individuellen Situation als Unternehmen sowie die Verpflichtungen, die für ihre Produkte bestehen
  • einen Compliance-Check ihrer bisherigen Maßnahmen
  • für die operativen Aufgaben wie Registrierungen bei den Behörden, Anbindung an Rücknahmesysteme, Mengenmeldungen, Beratung zu Informations- und Kennzeichnungspflichten, Evaluierung von Einsparpotentialen
  • Prüfung von Altbatterien-bezogenen Rechnungen
  • Begleitung von Audits durch nationale Behörden
  • Ausarbeitung einer individuellen Lösung für Industriebatterien entsprechend der gesetzlichen Vorgaben

Sind Sie bereit, Ihre Verpflichtungen als Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer einzuhalten?

Kontaktieren Sie uns

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Verpackungen

On 02, Mai 2013 | In | By Petermann

Verpackungen

Verpackungen Urheberrechtsabgaben icon

Am besten ohne

Die aktuelle Fassung der europäischen Richtlinie für Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen (Richtlinie (EU) 2018/852) sieht zusätzliche Pflichten für alle Erstinverkehrbringer von Verpackungen von der Herstellung bis zur Rücknahme, Entsorgung oder Recycling vor. Ziel ist eine höhere Umweltverträglichkeit durch Vermeidung von Abfällen und einem höheren Anteil von Rezyklaten. Dazu muss beispielsweise Einwegplastik reduziert und gekennzeichnet werden. Für umweltverträglichere Verpackungen gibt es steuerliche Anreize, bezüglich des Anteils an Rezyklaten müssen Vorgaben eingehalten werden, bestimmte Materialien sind verboten.

Wir bieten Ihnen mit unseren Services

Verpackungen_1
  • eine umfassende Information über die rechtlichen Verpflichtungen
  • eine Analyse ihrer individuellen Situation als Unternehmen sowie die Verpflichtungen, die für ihre Produkte bestehen
  • einen Compliance-Check ihrer bisherigen Maßnahmen
  • für die operativen Aufgaben wie Registrierungen bei den Behörden, Anbindung an Rücknahmesysteme, Mengenmeldungen, Beratung zu Informations- und Kennzeichnungspflichten, Evaluierung von Einsparpotentialen, Abschluss von Lizenzverträgen für die Markennutzung des Grünen Punkts
  • Prüfung von Verpackungs-bezogenen Rechnungen
  • Begleitung von Audits durch nationale Behörden

Sind Sie bereit, Ihre Verpflichtungen als Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer einzuhalten?

Kontaktieren Sie uns

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