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Jul 2015
Nanomaterialien finden sich immer häufiger in Kosmetika, Pharmazeutika, Farben sowie weiteren Produkten. Nun hat die OECD eine 7-jährige umfassende Studie zu Nanomaterialien abgeschlossen. Die neuen Erkenntnisse sollen in die aktuellen Test Guidelines für Nanomaterialien einfließen.
In der EU fallen Nanomaterialien grundsätzlich unter die Bestimmungen der REACH- und CLP-Verordnung, sind dort aber bisher nicht speziell reguliert. Die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA) untersucht aber schon seit längerem, ob eine separate Regelung zum Schutz der potentiellen Gefahren von Nano-Materialien notwendig ist. Aktuell hat die ECHA nun dazu aufgerufen, dass Registranten die neu verfügbaren Daten in ihre Registrierungsdossiers aufnehmen.
Französische Sonderregelung für Nanomaterialien
In Frankreich gibt es bereits seit 2013 besondere Registrierungs- und Berichtspflichten für Nanomaterialien. Ab einer jährlichen Menge von 100 g müssen Hersteller, Importeure und Distributoren der zuständigen Behörde ANSES verschiedene Informationen melden.
In Frankreich hofft man, dass andere EU-Mitgliedstaaten dem französischen Beispiel folgen werden und nennt Länder wie Italien, Belgien und Dänemark. Viele Informationen zu der gesetzlichen Regelung sind nur in französischer Sprache erhältlich. Unternehmen, die eine Notifizierung in Frankreich durchführen müssen, unterstützt die 1cc gerne.