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Okt 2014
Wer kennt das nicht: Man ist unterwegs und plötzlich gibt das Mobiltelefon oder Tablet den Geist auf, weil der Akku leer ist und neu aufgeladen werden muss. Abhilfe können hier die sogenannten Powerbanks schaffen, also externe Akkus, die via USB-Schnittstelle das Handy oder Tablet mit neuer Energie versorgen.
Das Powerbank selbst kann mittels eines Netzadapters direkt am Stromnetz oder via USB-Verbindung an einem Notebook aufgeladen werden. Auf den ersten Blick erscheint das Powerbank wie eine aufladbare Batterie. Doch aufgrund seiner Funktionalitäten und technischen Eigenschaften kann es unter den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) fallen, also als Elektrogerät eingestuft werden. Damit ergeben sich für Hersteller und Händler von Powerbanks weitreichende Verpflichtungen.
1cc unterstützt Hersteller und Händler von Elektro- und Elektronikprodukten wie beispielsweise Powerbanks bei der Klärung Ihrer Verpflichtungen aus dem ElektroG oder Batteriegesetz (BattG). Kontaktieren Sie uns unter compliance@1cc-consulting.com.