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News

16

Jul 2019

EU-RoHS: Offener Geltungsbereich und neue Stoffbeschränkungen ab dem 22. Juli 2019

On 16, Jul 2019 | In News | By Alisa Maier

Stoffbeschränkungen für Phthalate:

Der Anwendungsbereich der EU-RoHS-Richtlinie 2011/65/EU wird sich ab dem 22. Juli 2019 ändern. Gemäß der Änderungsrichtlinie 2015/863 werden vier neue Stoffe in die Liste der nicht zugelassenen Stoffe und ihre Verwendung bis zu einer maximalen Konzentration von 0,1% in homogenem Material aufgenommen:

  • Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)
  • Butylbenzylphthalat (BBP)
  • Dibutylphthalat (DBP)
  • Diisobutylphthalat (DIBP)

Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die in den Anwendungsbereich der RoHS-Richtlinie fallen, müssen die neuen Stoffbeschränkungen einhalten, wenn sie nach dem 21. Juli 2019 zum ersten Mal in Verkehr gebracht werden.

Erstmals sind neue Branchen betroffen:

Außerdem gilt ab dem 22. Juli 2019 der sogenannte „Open Scope“. Dies bedeutet, dass alle Elektro- und Elektronikgeräte – das heißt Geräte, die für mindestens eine beabsichtigte Funktion von elektrischem Strom oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind – in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen (Ausnahmen bleiben unverändert). Dies betrifft beispielsweise Kleidung und Möbel mit elektrischen Komponenten oder auch Kabel, die nun ebenfalls die Stoffbeschränkungen einhalten müssen.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Einhaltung der RoHS-Richtlinie und zu Compliance-Fragen im Rahmen der EU-RoHS.

Bitte kontaktieren Sie uns unter contact@1cc-consulting.com