Nach den Überwachungs- und Kontrollinstrumenten fallen nun auch die Industriellen Überwachungs- und Kontrollinstrumente in den Anwendungsbereich der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU:
Ab 22. Juli 2017 gelten die Stoffbeschränkungen für Blei, Quecksilber, Sechswertiges Chrom, Polybromiertes Biphenyl (PBB), Polybromierte Diphenylether (PBDE) und Cadmium auch für die Industriellen Überwachungs- und Kontrollinstrumente. Zu den weiteren Anforderungen zählen unter anderem die Feststellung und Erklärung der Konformität, die CE-Kennzeichnung sowie Dokumentationsverpflichtungen.
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